B414 Ausbau bei Altenkirchen

Information über die Planung der B414- Hochstraße in Altenkirchen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
B414 Ausbau bei Altenkirchen [#276088]
Datum
17. April 2023 17:22
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über die Planung der B414- Hochstraße in Altenkirchen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276088/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. M…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: B414 Ausbau bei Altenkirchen [#276088]
Datum
17. April 2023 17:22
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Ihnen auf Ihre Anfrage nach dem LTanspG bezüglich unserer Plan…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
B414 Ausbau bei Altenkirchen [#276088]
Datum
28. April 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
21,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Ihnen auf Ihre Anfrage nach dem LTanspG bezüglich unserer Planung der B414 - Hochstraßen in Altenkirchen antworten. Der Streckenzug gesamte Streckenzug der B 414 besitzt abschnittsweise unterschiedliche Ausbaustandards und soll entsprechend seiner großräumigen Verkehrsbedeutung und entsprechend der Anforderungen aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung, nach einheitlichen Kriterien ausgebaut werden. Gemäß den zugrunde zulegenden technischen Regelwerken sollen plangleiche Knotenpunkte zu Anschlussstellen umgestaltet und ein durchgängiger Ausbau mit gesicherten Überholabschnitten - durch Errichtung von geeigneten Überholfahrstreifen - realisiert werden. Die Bedeutung des Streckenzuges wird durch die Aufnahme diverser Ortsumgehungen in den vordringlichen Bedarf im Bedarfsplan des Bundes (B 8 OU Kircheib, B 8 OU Hasselbach, B 8 OU Weyerbusch, B 8 OU Helmenzen) bzw. in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (B 414 OU Kirburg, B 414 OU Nister-Möhrendorf) unterstrichen. Derzeit ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit der Planung des Anschlusses der K151 sowie der K036 an die Bundesstraße 414 befasst. Dieser Ausbau hat eine besondere Priorität, da der Anschluss deutliche Mängel in der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit aufweist. Gemäß der Bundesverkehrszählung 2015 weisen die genannten Straßenabschnitte die folgenden Verkehrszahlen (siehe Tabelle) auf. Daraus resultiert, dass ein Einbiegen auf die B 414 riskant wird, da auch kurze Zeitlücken genutzt werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ist die Einmündung nicht mehr leistungsfähig. Nach § 3 FStrG ist der Bund als Straßenbaulastträger daher verpflichtet, die Einmündung "dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand [...] zu verbessern". Auch die Einmündung zur K 036 entspricht nicht den aktuellen Regelwerken und ist zudem kaum erkennbar. Zur Bündelung der Einmündungen ist daher geplant, einen leistungsfähigen und verkehrssicheren Knotenpunkt herzustellen. Straße Verkehrsstärke Schwerverkehrs-anteil B 414 11.475 Kfz/24h 8 % K 151 4.023 Kfz/24h 3 % Der Landesbetrieb Mobilität in Diez hat daher den Auftrag, die Planung und Umsetzung der Maßnahme zu realisieren. Dazu fand am 09. November 2021 eine Bürgerversammlung zum Vorhaben in der Verbandsgemeinde Altenkirchen unter Leitung des Landesbetriebes statt. Seitdem gibt es keine wesentlichen Projektentwicklungen. Wir befinden uns aktuell in der Planung des Knotenpunktes. Daher können wir aktuell keine abgeschlossenen Unterlagen übermitteln. Sollten Sie weitere Fragen zur genannten Maßnahme haben, können Sie sich gerne melden. Mit freundlichen Grüßen