BA-Service-Haus / Beihilfestelle / Einschaltung externer Gutachter § 51 Abs. 1 BBhV

1. Übersicht über die Anzahl der Einschaltung externer Gutachter, getrennt nach Jahren 2018, 2019, 2020, 2021.
2. Übersicht über die Sachverhalte, welche nach Einschaltung externer Gutachter, wegen fehlender Mitwirkung der beihilfeberechtigten Person versagt wurden (§51(1) S. 2 und 3), getrennt nach Jahren 2018, 2019, 2020, 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht über…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BA-Service-Haus / Beihilfestelle / Einschaltung externer Gutachter § 51 Abs. 1 BBhV [#234178]
Datum
30. November 2021 13:40
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht über die Anzahl der Einschaltung externer Gutachter, getrennt nach Jahren 2018, 2019, 2020, 2021. 2. Übersicht über die Sachverhalte, welche nach Einschaltung externer Gutachter, wegen fehlender Mitwirkung der beihilfeberechtigten Person versagt wurden (§51(1) S. 2 und 3), getrennt nach Jahren 2018, 2019, 2020, 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 68.2021 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem IFG vom 30.12.2021 gebe ich statt, soweit bei de…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: BA-Service-Haus / Beihilfestelle / Einschaltung externer Gutachter § 51 Abs. 1 BBhV [#234178]
Datum
7. Dezember 2021 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 68.2021 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem IFG vom 30.12.2021 gebe ich statt, soweit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) amtliche Informationen dazu vorhanden sind. Der Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG setzt voraus, dass die gewünschte Information bei der angefragten Behörde existiert, d.h. dass in amtlicher Eigenschaft erstellte Aufzeichnungen dazu vorhanden sind (vgl. § 2 Nr. 1 IFG). Für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden die Zahlen ermittelt. Im Anhang sende ich Ihnen die Übersicht über die Anzahl der Beihilfeverfahren, in denen im Zeitraum 2018 bis laufend externe Gutachter/innen eingeschaltet wurden. Bei der unter Ziffer 2. gewünschten Information gehe ich davon aus, dass Sie diejenigen Sachverhalte wissen möchten, bei denen Beihilfe nach Einschaltung externer Gutachter wegen fehlender Mitwirkung der beihilfeberechtigten Person versagt wurde. Da diese Information wegen der Vielfalt der unterschiedlichen Sachverhalte nicht statistisch erfasst werden kann, liegen der BA hierzu keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vor. Mit freundlichen Grüßen