BAB Antrag

einen BAB Antrag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • 0 Follower:innen
Justin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen BAB Antrag…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Justin Müller
Betreff
BAB Antrag [#31991]
Datum
16. Juli 2018 01:14
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen BAB Antrag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Justin Müller << Adresse entfernt >>
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Bundesagentur für Arbeit
Ihre Nachricht vom 17.07.2018 um 09:24 Uhr Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anlieg…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre Nachricht vom 17.07.2018 um 09:24 Uhr
Datum
20. Juli 2018 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat grundsätzlich, wer eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung absolviert, nicht im Haushalt mind. eines Elternteils wohnt (zum Beispiel eigene Wohnung), noch keine abgeschlossene Ausbildung hat (schulisch oder betrieblich) und keine mindestens dreijährige Tätigkeit absolviert hat. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Dort finden Sie u.a. auch das „Merkblatt BAB“ zum Herunterladen und den BAB-Rechner zur unverbindlichen Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe. Sie können den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe mit einem PC oder Ihrem Smartphone oder Tablet auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices > "eServices Geldleistungen" stellen. Mit freundlichen Grüßen