Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth

An den Seen die zum Spee'schen Biotop gehören, ist der Badetrieb u.a. wegen einer seit 2006 bestehenden PCB Verseuchung des Gewässers verboten. Dennoch findet hier jedes Jahr ab den Nachmittagsstunden und am Wochenende bei schönem Wetter reger Bade- und Partybetrieb statt. Letztes Jahr kam es bekanntlich zu einem Badeunfall mit Todesfolge. Ein 14 jähriger Junge ist ertrunken. Bekanntlich ist gerade der Lambertussee ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen, mittlerweile auch mit überörtlichem Bekanntheitsgrad. Auch ältere Menschen nutzen den See als Badegewässer, diese dann eher morgens. Der Party- und Badebetrieb beinhaltet auch laute Musik sowie wildes Grillen, sorgt für reichlich Abfall am Ufer des Sees und den umliegenden Grünflächen und verscheucht dort lebenden Wildtiere.
Welche Maßnahmen hat die Stadt eingeleitet, um das Badeverbot durchzusetzen und den Badebetrieb einzustellen? Werden Kontrollen durchgeführt, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten, um weitere Badeunfälle zu verhindern? Welche Maßnahmen werden getroffen um die Vermüllung zu beseitigen?

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  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth [#280432]
Datum
4. Juni 2023 08:15
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An den Seen die zum Spee'schen Biotop gehören, ist der Badetrieb u.a. wegen einer seit 2006 bestehenden PCB Verseuchung des Gewässers verboten. Dennoch findet hier jedes Jahr ab den Nachmittagsstunden und am Wochenende bei schönem Wetter reger Bade- und Partybetrieb statt. Letztes Jahr kam es bekanntlich zu einem Badeunfall mit Todesfolge. Ein 14 jähriger Junge ist ertrunken. Bekanntlich ist gerade der Lambertussee ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen, mittlerweile auch mit überörtlichem Bekanntheitsgrad. Auch ältere Menschen nutzen den See als Badegewässer, diese dann eher morgens. Der Party- und Badebetrieb beinhaltet auch laute Musik sowie wildes Grillen, sorgt für reichlich Abfall am Ufer des Sees und den umliegenden Grünflächen und verscheucht dort lebenden Wildtiere. Welche Maßnahmen hat die Stadt eingeleitet, um das Badeverbot durchzusetzen und den Badebetrieb einzustellen? Werden Kontrollen durchgeführt, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten, um weitere Badeunfälle zu verhindern? Welche Maßnahmen werden getroffen um die Vermüllung zu beseitigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280432/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf …
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth [#280432]
Datum
18. Juli 2023 07:26
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth“ vom 04.06.2023 (#280432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 04.06.2023 berichteten Sie über Badebetrieb an den Seen…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
WG: AW: Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth [#280432]
Datum
18. Juli 2023 08:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 04.06.2023 berichteten Sie über Badebetrieb an den Seen in Angermund. Sie fragen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Schwimmen in den Baggerseen zu unterbinden. Vor allem in Freigewässern birgt das Schwimmen akute Gefahren. Baden ist nur dort sicher, wo Aufsicht vorhanden ist, in Düsseldorf etwa am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Alle anderen Baggerseen - also auch die Angermunder Baggerseen - sind nicht fürs Schwimmen freigegeben. Baggerseen werden durch Grundwasser gespeist. Dadurch ändert sich ihre Wassertemperatur, Gestalt, Tiefe und Uferformation regelmäßig und drastisch. Wer ein Jahr später wieder an einen vermeintlich bekannten Baggersee kommt, kann dort völlig andere Verhältnisse vorfinden. Wenige Meter vom sicheren Ufer weg herrschen oft "eisige" Wassertemperaturen. Dem Düsseldorfer Ordnungsamt ist die Situation in Angermund bekannt. Die Dienstkräfte des Ordnungsamtes sind regelmäßig im Rahmen der Personal- und Einsatzlage vor Ort und achten auf die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften. Festgestellte Verstöße werden geahndet. Missachtete Ge- und Verbote im Naturschutzgebiet werden an die zuständige Untere Naturschutzbehörde übermittelt. Darüber hinaus führen die Dienstkräfte eine Vielzahl präventiver Gespräche zur Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, bei denen Sie auf die Gefahren aufmerksam machen, aber auch auf die Situation der Anwohner hinwiesen und Verständnis und Umsicht einfordern. Insbesondere an warmen Sommertagen werden alle Düsseldorfer Freizeitgebiete stark besucht. Mit Blick auf die gesamtstädtische Einsatzlage ist eine Erhöhung der Kontrolldichte nicht möglich. Eine vollständige Einhaltung der Regeln können diese Kontrollen allein auch nicht bewirken. Vielmehr ist dazu die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Ein Großteil der See- und Uferflächen befindet sich darüber hinaus in privatem Besitz. Auf privatem Gebiet sind die Eingriffs- und Kontrollrechte des Ordnungsamtes begrenzt. Ich möchte Sie ermutigen, sich bei Störungen an die Leitstelle des Ordnungsamtes zu wenden. Diese ist täglich bis 01:00 Uhr nachts zu erreichen und leitet Ihren Hinweis zur weiteren Bearbeitung an die Außendienstkräfte weiter. Um die Sicherheit und Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, wurden die Dienstzeiten an Wochenenden und vor Feiertagen verlängert. Freitags, samstags und vor Feiertagen ist die Leitstelle nun bis 02:00 Uhr nachts zu erreichen. Mit freundlichem Gruß
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Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, ofensichtlich haben Sie meine Anfrage gar nicht gelesen. Ich habe näm…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: WG: AW: Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth [#280432]
Datum
18. Juli 2023 08:26
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, ofensichtlich haben Sie meine Anfrage gar nicht gelesen. Ich habe nämlich zum Lambertussee in Kaiserswerth/Kalkum und dem Spee'schen Biotop angefragt. Ihre Antwort ist offensichtlich vorformuliert und bezieht sich auf die Angermunder Seen. Angermund ist übrigens ein anderer Stadtteil. Herzlichen Dank für diese Sorgfalt. Ich entnehme dem, dass Sie weder die Existenz des Badebetriebs an diesem See trotz des tödlichen Badeunfalls noch die Gesundheitsgefahr, die ja von dem durch das PCB verseuchte Grundwasser ausgehen soll und die der Grund für das Badeverbot ist, zur Kenntnis genommen haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280432/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf …
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth [#280432]
Datum
15. Januar 2024 06:12
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Badebetrieb an den Seen des Spee'schen Biotops in Düsseldorf Kalkum/Kaiserswerth“ vom 04.06.2023 (#280432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 193 Tage überschritten. Ihre erste Antwort betraf nicht meine Frage - Angermund hatte ich nicht gefragt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>