Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das

Bei einer Gerichtsverhandlung (VG Sigmaringen, 12.04.2016) als es um Schutzmassnahmen für Anwohner in der Kommune Schussenried, im Teilort Otterswang Einfahrt aus Richtung Schussenried ging, und ein Kreisverkehr ähnlich dem vor vielen Jahren Errichteten Kreisverkehr aus Aulendorf vorgeschlagen wurde sagte der Verkehrsplaner Eugen Dreher des Landratsamtes Biberach daß das Land an den Ortseingängen keine Kreisverkehre mehr errichten würde.

Fragen:
1. Wann wurde der Kreisverkehr an der L284 von Aulendorf in Otterswang errichtet ? Gab es hierfür Landesmittel ? Weshalb wurde die Strasse direkt hinter der Ortseinfahrt verringert. Weshalb befinden sich ca 150 m vor dem Kreisverkehr eine Tempo 70 Beschränkung und ca 60 vor der Ortstafel eine Tempo 50 Beschränkung ?
2. Wann wurde des Kreisverkehr an der Umgehungsstrasse in Schussenried auf der Höhe Lufthütte (Liebherr Werk) errichtet ? Das ist zum Ortseingang Richtung Schussenried (Aulendorfer Strasse).
3. Wann wurde der Kreisverkehr an der Bahnhofstrasse (nähe Aldi) an der L275, L284 errichtet ? Das ist in Richtung Schussenried Ortseingang
4. Wann wurde der Kreisverkehr L7556, Saulgauer Strasse, Buchhauer Strasse, Wilhelm Schussen Strasse errichtet ?
5. Wie viele Verkehrstote und wann gab es an der Kreuzung von Schussenried nach Kleinwinnaden (L284, L7556) an welcher es keinen Kreisverkehr gibt ? Wie viele Verkehrstote (und wann) gab es an den Schussenrieder Zufahrten mit Kreisverkehr ?
6 Wie viele Verkehrstote und wann gab es denn an der sogenannten Sattenbeurer Kreuzung bis zu dem Zeitpunkt als die 90 Grad Kreuzung L275/L283 ähnlich einem Kreisverkehr unterbrochen und seitlich versetzt wurde ? Wie viele Verkehrstote und wann gab es bisher ? (Dies Baumassnahme ist vermutlich vor ca 35 Jahren geschehen)
7. Wann wurde der Kreisverkehr an der 7943 Ortsausgang Michelwinnaden Richtung Bad Waldsee errichtet ?
8. Ist die Aussage des Herrn Dreher korrekt und nachvollziehbar ?
9. Wann wurde der Kreisverkehr am Ortsende Muttensweiler Richtung Grodt errichtet ?
10. Gibt es jährliche Kennzahlen über die neu errichteten Kreisverkehre ?

Bitte entschuldigen Sie die Fragen aber die gerichtlich verwendeten Aussagen scheinen falsch und sind aufgrund der vielen vorhandenen Kreisverkehre in der Kommune Schussenried und dem sehr neu errichteten Kreisverkehr in Michelwinnaden leider nicht nachvollziehbar.

Es handelt sich um eine einfache Anfrage die kostenlos beantwortet werden solle. Ansonsten erbitte ich um die Benennung der Kosten pro einzelner numerisch benannter Fragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2016
  • Frist
    21. Mai 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei einer Geri…
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Betreff
Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das [#16485]
Datum
21. April 2016 20:24
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei einer Gerichtsverhandlung (VG Sigmaringen, 12.04.2016) als es um Schutzmassnahmen für Anwohner in der Kommune Schussenried, im Teilort Otterswang Einfahrt aus Richtung Schussenried ging, und ein Kreisverkehr ähnlich dem vor vielen Jahren Errichteten Kreisverkehr aus Aulendorf vorgeschlagen wurde sagte der Verkehrsplaner Eugen Dreher des Landratsamtes Biberach daß das Land an den Ortseingängen keine Kreisverkehre mehr errichten würde. Fragen: 1. Wann wurde der Kreisverkehr an der L284 von Aulendorf in Otterswang errichtet ? Gab es hierfür Landesmittel ? Weshalb wurde die Strasse direkt hinter der Ortseinfahrt verringert. Weshalb befinden sich ca 150 m vor dem Kreisverkehr eine Tempo 70 Beschränkung und ca 60 vor der Ortstafel eine Tempo 50 Beschränkung ? 2. Wann wurde des Kreisverkehr an der Umgehungsstrasse in Schussenried auf der Höhe Lufthütte (Liebherr Werk) errichtet ? Das ist zum Ortseingang Richtung Schussenried (Aulendorfer Strasse). 3. Wann wurde der Kreisverkehr an der Bahnhofstrasse (nähe Aldi) an der L275, L284 errichtet ? Das ist in Richtung Schussenried Ortseingang 4. Wann wurde der Kreisverkehr L7556, Saulgauer Strasse, Buchhauer Strasse, Wilhelm Schussen Strasse errichtet ? 5. Wie viele Verkehrstote und wann gab es an der Kreuzung von Schussenried nach Kleinwinnaden (L284, L7556) an welcher es keinen Kreisverkehr gibt ? Wie viele Verkehrstote (und wann) gab es an den Schussenrieder Zufahrten mit Kreisverkehr ? 6 Wie viele Verkehrstote und wann gab es denn an der sogenannten Sattenbeurer Kreuzung bis zu dem Zeitpunkt als die 90 Grad Kreuzung L275/L283 ähnlich einem Kreisverkehr unterbrochen und seitlich versetzt wurde ? Wie viele Verkehrstote und wann gab es bisher ? (Dies Baumassnahme ist vermutlich vor ca 35 Jahren geschehen) 7. Wann wurde der Kreisverkehr an der 7943 Ortsausgang Michelwinnaden Richtung Bad Waldsee errichtet ? 8. Ist die Aussage des Herrn Dreher korrekt und nachvollziehbar ? 9. Wann wurde der Kreisverkehr am Ortsende Muttensweiler Richtung Grodt errichtet ? 10. Gibt es jährliche Kennzahlen über die neu errichteten Kreisverkehre ? Bitte entschuldigen Sie die Fragen aber die gerichtlich verwendeten Aussagen scheinen falsch und sind aufgrund der vielen vorhandenen Kreisverkehre in der Kommune Schussenried und dem sehr neu errichteten Kreisverkehr in Michelwinnaden leider nicht nachvollziehbar. Es handelt sich um eine einfache Anfrage die kostenlos beantwortet werden solle. Ansonsten erbitte ich um die Benennung der Kosten pro einzelner numerisch benannter Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend möchte ich darauf hinweisen dass vor maximal 1 Jahr in der Kommune Woche…
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Von
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Betreff
AW: Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das [#16485]
Datum
23. April 2016 11:34
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend möchte ich darauf hinweisen dass vor maximal 1 Jahr in der Kommune Wochenwangen am Ortsende Richtung Ravensburg eine kreisverkehrsähnliche Barriere zur Geschwindigkeitsminderung errichtet wurde. Dort befinden sich - im Gegensatz zu der Barriere in Otterswang (von Aulendorf) keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sodann widerspricht diese Errichtung dieses Bauwerke vor kurzer Zeit komplett den Aussagen des Verkehrsplaners Dreher vom Landratsamt Biberach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Baden-Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das Anbei vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Baden-Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das
Datum
9. Mai 2016 09:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
793,4 KB
Anbei vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Baden Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das .. (IFG Text) https:/Ifragdenstaat.de Anfrage-Nr: 16485 Se…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Baden Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das .. (IFG Text)
Datum
10. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort
https:/Ifragdenstaat.de Anfrage-Nr: 16485 Sehr geehrter xxx, Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR unter Bezug auf Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" in o. g. Sache beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: zu Frage 1: Es handelt sich hierbei nicht um einen Kreisverkehrsplatz (KVP), sondern um einen Fahrbahnteiler als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme. Der Fahrbahnteiler wur- de etwa um das Jahr 1988 mit Landesmitteln gebaut. Die Fahrbahnbreite wurde da- bei nicht verringert. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgt durch die Unteren Verkehrsbehörden entsprechend der örtlichen Verkehrssicherheits- lage. zu Frage 2: Der KVP wurde im Jahre 2007 mit der Umgehungsstraße durch die Stadt Bad Schussenried gebaut und von der Stadt bezahlt. zu Frage 3: Dieser KVP wurde ebenfalls im Jahre 2007 von der Stadt Bad Schussenried gebaut und bezahlt. zu Frage 4: Dieser KVP wurde im Jahre 1991 gebaut.. zu Frage 5 und Frage 6: Unfallstatistiken werden bei den Regierungspräsidien nicht geführt. Zuständig ist hier das Polizeipräsidium Ulm. Bitte wenden Sie sich direkt an das Polizeipräsidium in Ulm. zu Frage 7: Die Kreisstraße 7943 liegt in der Baulast des Landkreises Ravensburg. Uns liegen deshalb keine Informationen über den KVP vor. Bitte wenden Sie sich an das Land- ratsamt Ravensburg. zu Frage 8: Der Kreisverkehr ist eine Knotenpunktart für die Verknüpfung von mehreren Straßen. Das heißt, gibt es an Ortseingängen Verknüpfungen von mehreren Straßen, so ist eine Knotenpunktart vorhanden bzw. bei Neu- oder Umbauten ist eine geeignete Knoten- punktart auszuwählen. Dafür gibt es die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) bzw. die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAS). Sie sind für die Wahl einer zweckmäßigen Knotenpunktart zu Grunde zu legen. Entsprechend werden im Bedarfsfall, d.h. bei Neu- oder zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen die Kno- tenpunkte einzeln bewertet und über die Verknüpfungsart entschieden. zu Frage 9: Dieser KVP wurde im Jahre 1988 gebaut. zu Frage 10: Beim Regierungspräsidium Tübingen gibt es keine Kennzahlen über neu errichtete Kreisverkehre. Im Übrigen handelt es sich bei der von Ihnen im Nachgang vom 23. April 2016 ange- sprechenden "Kreisverkehrsähnlichen Barriere zur Geschwindigkeitsminderung" in der Gemeinde Mochenwangen um eine Fußgängerquerung innerhalb der Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Baden Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das .. (IFG Text) [#16485] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Baden Württemberg - Kreisverkehre - Land verhindert das .. (IFG Text) [#16485]
Datum
13. Mai 2016 11:03
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Frage 4 (Landstrasse) und Frage 9 (Kreisstrasse), wer hat diese Kreisverkehre genehmigt (nachdem Herr Manfred Huber vom RP Tübingen einen Kreisverkehr in Otterswang (aus Richtung Schussenried) verweigert hat)? Wer hat diese Kreisverkehre (4,9) bezahlt? Zu Frage 1: Die Aussage Fahrbahnteiler statt Kreisverkehr ist korrekt. Das war mein Fehler. Senden Sie mir doch bitte den konkreten Strassenverlauf bis ca 300m ins Ortsinnere von Otterswang. Zum einen würde ich gerne prüfen ob sich die Strassenbreite wirklich nicht verändert hat. Zum anderen würde ich gerne wissen wann und mit welcher Begründung an der rechten Strassenseite innerorts Parkplätze angebracht wurde (was Herr Huber für den Ortseingang aus Schussenried verweigert hat) und bitte Informieren sie mich wer diese Umbaumassnahmen genehmigt hat. Auch würde ich gerne wissen ob es korrekt ist dass und wann das Land die Finanzierung solcher Fahrbahnteiler/Kreisverkehre eingestellt hat. Die Notwendigkeit dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen in Otterswang/Orteingang Aulendorf wäre somit mit der unteren Verkehrsbehörde des LRA BC zu klären (wobei das Verwaltungsgericht Sigmaringen diese bestehen lassen will). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Kreisverkehre am Ortseingang thematisieren. …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das [#16485]
Datum
17. Mai 2016 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Kreisverkehre am Ortseingang thematisieren. Ihre Fragen wurden weder als unfreundlich, noch als zu ausufernd empfunden. Ebenso wird bei der Beantwortung derlei Fragestellungen keine Bearbeitungsgebühr verlangt. Das von Ihnen thematisierte Anliegen ist vom Ministerium für Verkehr eingehend geprüft worden. Für die von Ihnen formulierten Fragen sieht das Ministerium für Verkehr sich allerdings nicht in seiner Zuständigkeit betroffen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das dafür zuständige Regierungspräsidium Tübingen <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass das Ministerium für Verkehr grundsätzlich keine Einzelfallprüfung vornehmen kann und bei weisungsfreien Pflichtaufgaben nur dann fachaufsichtlich intervenieren kann, wenn sich eine Kommune außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Ermessungsspielräume bewegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu ihrer Aussage: "Ihre Fragen wurden weder als unfreundlich, noch als zu aus…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das [#16485]
Datum
20. Juni 2016 08:02
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu ihrer Aussage: "Ihre Fragen wurden weder als unfreundlich, noch als zu ausufernd empfunden. Ebenso wird bei der .." können sich die Bürger selbst eine Meinung bilden. Nichtsdestotrotz möchte ich darauf hinweisen dass meine Fragen nicht abschliessend beantwortet wurden. In einem Schreiben von ihnen - datiert auf den 24.05.2016, unterzeichnet von Herrn D - wurde mir mitgeteilt dass das RP Tübingen meine Fragen abschliessend beantworten würde. Es war die Email Adresse des Herrn W angegeben. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Das ist insoweit erstaunlich als dass sich die Behörde mit aller Macht für eine Umgehungsstrasse in Kleinwinnaden einsetzt andererseits aber jegliche Schutzmassenahmen am Orteingang Otterswang (seitens Schussenried verweigert). Im Gegenteil, Bürger werden eingeschüchtert: https://schussenried.blogger.de Wenn man - wie vom Polizeipräsidium Biberach bestätigt - legal an der Strasse parken darf, so spricht doch nichts dagegen die Strassenbreite von 7,5-8m auf 5,5-6m zu verringern und Parkplätze sowie einen Kreisverkehr, wie auf der anderen Seite des Ortseinganges, anzubringen oder eine Umgehungsstrasse zu bauen wie für Schussenried geschehen zu bauen. Die verheimlichte Studie zur Vkehtsberuhigung in Otterswang sowie die autoritäre und nicht publizierte Entscheidung eines Manfred Huber vom RP Tübingen lassen vermuten dass Bürger sehr unterschiedlich behandelt werden. Seinerzeit wurde die Umgehungsstrasse für den Kernort Schussenried über ein Baugebiet ausgelöst und auch teilweise finanziert. In Otterswang ist gerade ein ähnliches Baugebiet am entstehen. Abgegrenzte Flächen, das scheint die einzige Möglichkeit dass Bürger keine weiteren Sachbeschädigungen ausgesetzt sind. Und dass wiederholte Hupparaden des Busunternehmens Diesch (Stadtrat und Tempo 30 im Gewerbegebiet) und Riga unterbleiben. Stattdessen wird Tempo 50 aufrechterhalten, es ist zu vermuten dass diese Strecke für Monstertrucks ausgebaut werden soll wohingegen nicht nur in Aulendorf die Durchgangsstrasse am Bahnhof auf Tempo 30 begrenzt wurde, in Ringschnait und an vielen anderen Strassen wie insbesondere auch an der Bodenseregion zumindest nächtlich Tempo 30 geschaffen wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Am 17.05.2016 haben Sie vom Ministerium für Verkeh…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: AW: Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das [#16485]
Datum
27. Juni 2016 12:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Am 17.05.2016 haben Sie vom Ministerium für Verkehr folgende Benachrichtigung erhalten: "Ihre Fragen wurden weder als unfreundlich, noch als zu ausufernd empfunden. Ebenso wird bei der Beantwortung derlei Fragestellungen keine Bearbeitungsgebühr verlangt. Das von Ihnen thematisierte Anliegen ist vom Ministerium für Verkehr eingehend geprüft worden. Für die von Ihnen formulierten Fragen sieht das Ministerium für Verkehr sich allerdings nicht in seiner Zuständigkeit betroffen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das dafür zuständige Regierungspräsidium Tübingen <<E-Mail-Adresse>> Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass das Ministerium für Verkehr grundsätzlich keine Einzelfallprüfung vornehmen kann und bei weisungsfreien Pflichtaufgaben nur dann fachaufsichtlich intervenieren kann, wenn sich eine Kommune außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Ermessungsspielräume bewegt." Das von Ihnen angesprochene Schreiben vom 24.05.2016 entzieht sich meiner Kenntnis. Aus diesem Grund kann auf den dort thematisierten Sachverhalt an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Es kann allerdings festgehalten werden, dass eine längere Bearbeitungszeit für aufwändigere Anfragen nicht ungewöhnlich ist. Möglicherweise wäre es hilfreich, sich nochmals freundlich beim Regierungspräsidium Tübingen nach dem Stand der Angelegenheit zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen