Badeverbote am Nymphensee

Anfrage an: Gemeinde Brieselang

Unterlagen und Korrespondenz zwischen dem Landkreis Havelland (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde) und der Verwaltung Brieselang bezüglich Krautung Nymphensee , Nymphensee, geschützter Biotop und Anordnung von Badeverboten im Zeitraum 2021 bis heute.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
  • 0 Follower:innen
Marcel Höhne
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gemeinde Brieselang Details
Von
Marcel Höhne
Betreff
Badeverbote am Nymphensee [#255870]
Datum
29. Juli 2022 09:08
An
Gemeinde Brieselang
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Korrespondenz zwischen dem Landkreis Havelland (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde) und der Verwaltung Brieselang bezüglich Krautung Nymphensee , Nymphensee, geschützter Biotop und Anordnung von Badeverboten im Zeitraum 2021 bis heute.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Höhne Anfragenr: 255870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255870/ Postanschrift Marcel Höhne << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Höhne
Gemeinde Brieselang
Sehr geehrter Herr Höhne, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht kann nicht fristgemäß gewährt werden, da wegen Urlaub un…
Von
Gemeinde Brieselang
Betreff
AW: Badeverbote am Nymphensee [#255870]
Datum
23. August 2022 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Höhne, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht kann nicht fristgemäß gewährt werden, da wegen Urlaub und Krankheit nicht die notwendigen Beschäftigten zur Verfügung stehen, die entsprechenden Akten vorzubereiten. Wir werden Ihren Rechtsanspruch erfüllen, a) sobald die Beschäftigten im Dienst sind und die Akten aufarbeiten können. b) Sie die Einwilligung gegeben haben, die entsprechend anfallenden Entgelte für die Akteneinsicht nach dem AIG ordnungsgemäß zu entrichten. Da Sie genau diese Entgelte scheinbar nicht in Ihrem Antrag berücksichtigt haben, sollten Sie wissen, dass sich die Unterlagen auf mind. drei Sachbearbeiterstellen verteilen und entsprechende Kosten verursachen. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Höhne
Sehr << Anrede >> da Sie in Ihrer Antwort keinerlei ungefähre Kostenprognose abgeben, die ich eigen…
An Gemeinde Brieselang Details
Von
Marcel Höhne
Betreff
AW: Badeverbote am Nymphensee [#255870]
Datum
31. August 2022 16:37
An
Gemeinde Brieselang
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Sie in Ihrer Antwort keinerlei ungefähre Kostenprognose abgeben, die ich eigentlich erwartet hätte, werde ich diese Anfrage zurückziehen. Die Fakten hinsichtlich der Verantwortlichkeit und des Verhaltens der UWB sind ja jetzt öffentlich (MAZ) bekanntgegeben worden, so daß die Akteneinsicht , keinen Mehrwert für mich bringen würde. Die mittlerweile abgebauten Verbotsschilder zeigen, daß die Verwaltung Brieselang hier eigenständig und außerhalb ihrer Kompetenz gehandelt hat. Mit freundlichen Grüßen Marcel Höhne Anfragenr: 255870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255870/