BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023

- eine bevorzugt elektronische Kopie des Entwurfes einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) der Bundesärztekammer (BÄK).

Dr. Reinhart, BÄK-Präsident, hatte diese auf einem USB-Stick am 19.01.2023 öffentlich an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach übergeben. Diese Information liegt dem Ministerium also vor, ist in elektronischer Form verfügbar und deren Herausgabe dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine bevorzugt elektronische Kopie …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023 [#272007]
Datum
3. März 2023 17:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine bevorzugt elektronische Kopie des Entwurfes einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) der Bundesärztekammer (BÄK). Dr. Reinhart, BÄK-Präsident, hatte diese auf einem USB-Stick am 19.01.2023 öffentlich an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach übergeben. Diese Information liegt dem Ministerium also vor, ist in elektronischer Form verfügbar und deren Herausgabe dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19 01 2023 #2720…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19 01 2023 #272007 .ms... [#272007]
Datum
6. März 2023 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen angefra…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023 [#272007]
Datum
7. März 2023 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen angefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Denn der USB-Stick mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte von der Bundesärztekammer ist leider nicht mehr auffindbar. Gegebenenfalls können Sie sich unmittelbar an die Bundesärztekammer wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zwischenzeitlich habe ich die Rückmeldung erhalten, d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023 [#272007]
Datum
13. Juni 2023 15:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zwischenzeitlich habe ich die Rückmeldung erhalten, dass die Bundesärztekammer Ihnen mindestens zweimal auf elektronischem Wege per Email eine Kopie zweier Versionen der GOÄneu zur Verfügung gestellt hat. Am 24.05.2022 erfolgte nach der Eröffnungsveranstaltung des 126. Deutschen Ärztetages in Bremen die Zusendung der GOÄneu in der derzeitigen Fassung noch ohne Leistungslegenden. Am 02.01.2023 erfolgte gemäß der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages die Übersendung der GOÄneu einschließlich Leistungslegenden ebenfalls in elektronsicher Form. Bei der Übergabe des USB-Sticks handelte es sich lediglich um eine Kopie der bereits vorab übersandten GOÄneu inkl. Leistungslegenden. Ich bitte daher erneut um Herausgabe der Ihnen in elektronischer Form vorliegenden GOÄneu. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, die in den "Aufbewahrungsvorschriften und Aufbewahrungsfristen für Schriftgut in obersten Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen" des Bundesarchivs müssen die Ihnen von der Bundesärztekammer übersandten Unterlagen noch gespeichert oder bereits archiviert worden sein. Eine Löschung kann demnach nicht stattgefunden haben. Sollten Sie dennoch von einer Löschung ausgehen, nennen Sie mir bitte den Namen der zuständigen Referatsleitung und den Ansprechpartner für Beschwerden in solchen Angelegenheiten. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage vom 13. Juni 2023. Dar…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023 [#272007]
Datum
29. Juni 2023 14:38
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage vom 13. Juni 2023. Darin bitten Sie um die Herausgabe der "GOÄneu" in elektronischer Form. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Bundesärztekammer (BÄK) berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Sie haben ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiter bearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber der Bundesärztekammer zustimmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gerne begründe ich meinen Antrag. Ich bin als niedergelassener Frauenarzt von der möglichen Einführun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023 [#272007]
Datum
29. Juni 2023 18:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne begründe ich meinen Antrag. Ich bin als niedergelassener Frauenarzt von der möglichen Einführung einer neuen GOÄ direkt insbesondere wirtschaftlich betroffen. Leider ist die Entwurfsfassung aber weder arztöffentlich noch öffentlich einsehbar. Daher kann ich auch keine Folgenabwägung vornehmen, falls diese GOÄ beschlossen werden sollte. Der Fortbetrieb meiner Praxis ist aber durch die systematische Unterfinanzierung der Kassenmedizin von Privateinnahmen abhängig. Ich müsste also über den Betrieb oder die Schließung meiner Praxis entscheiden. Auch meine berufspolitisch Aktivität - Lobbyarbeit wie Prof. Lauterbach sie nennt - kann nur auf bekannte Informationen aufbauen und nicht anhand von Vermutungen erfolgen. Ich bin mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die Bundesärztekammer einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 03. März 2023
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 03. März 2023
Datum
12. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023“ [#272007]
Datum
16. September 2023 17:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272007/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in dem Schreiben keine Ablehnung der Veröffentlichung durch die Bundesärztekammer angegeben wird. Durch die Formulierung bleibt unklar, ob die Bundesärztekammer als Urheber sich überhaupt geäußert hat. Darauf deutet auch der erklärende Nachsatz hin: "Eine Zustimmung zum Informationszugang liegt also nicht vor." Meiner Meinung nach kann aus der mutmaßlichen Nichtreaktion der Bundesärztekammer aber nicht auf eine Ablehnung seitens der Bundesärztekammer geschlossen werden. Vielmehr hat diese selbst Teile der GOÄneu den Berufsverbänden und interessierten Ärzten zur Verfügung gestellt. Die Verbreitung des Inhaltes ihres Vorschlages ist also im Interesse der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte teilen Sie mir ggf. vor einer inhaltlichen Antwort mit, ob die Bitte um Vermittlung die Widerspruchsfrist laut Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides hemmt. Falls nicht, würde ich frist- und formgerecht auch Widerspruch erheben. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 272007.pdf - 2023-03-07_1-image001.jpg - 2023-06-29_1-image003.jpg - 2023-09-12_1-230912-antwort-bmg-ifg-antrag-goaneu.pdf Anfragenr: 272007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272007/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. September 2023 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/002 II#0642 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BMG zu "BÄK-Entwurf der GOÄneu in der Fassung vom und an BM Lauterbach übergeben am 19.01.2023“ [#272007] # IFG-721/002 II#0642
Datum
26. September 2023 10:26
Status
geschwärzt
1,7 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/002 II#0642 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen