BaFin-Beschwerdebericht der HDI Versicherung AG (2014)
Deutsche Versicherungsunternehmen sind gemäß Abschn. A Ziff. 2 der Sammelverfügung vom 20.09.2013 (Geschäftszeichen: VA 43-I 2512-2013/0007) verpflichtet, der BaFin gegenüber jeweils zum 01.03. für das vergangene Kalenderjahr, einen Beschwerdebericht schriftlich oder über die Meldeplattform einzureichen, der zumindest folgende Angaben enthält:
a. Die dem Bericht zugrundegelegte Definition der Begriffe „Beschwerde“ und „Beschwerdeführer“;
b. Die Anzahl der Beschwerden (gesamt und aufgeschlüsselt nach den Versicherungszweigen: Leben (unterteilt in Beschwerden zu Verträgen mit und ohne Garantien), Kranken, Kraftfahrt, Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz, Gebäude/Hausrat, Sonstige Zweige) und jeweils in zusammengefasster Form deren Bearbeitungsstand und -dauer;
c. Eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdegründe unter Angabe der Fallzahlen;
d. Aussagen dazu, wie viele Beschwerden im Berichtszeitraum für die Beschwerdeführer jeweils zumindest teilweise erfolgreich verlaufen sind.
Im Rahmen meiner Anfrage begehre ich den Inhalt des Beschwerdeberichts der HDI Versicherung AG (HDI-Platz 1, 30659 Hannover; BaFin-ID 5085) für das Kalenderjahr 2014.
Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. August 2015
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19. September 2015
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