BaFin-Beschwerdebericht der HDI Versicherung AG (2014)

Deutsche Versicherungsunternehmen sind gemäß Abschn. A Ziff. 2 der Sammelverfügung vom 20.09.2013 (Geschäftszeichen: VA 43-I 2512-2013/0007) verpflichtet, der BaFin gegenüber jeweils zum 01.03. für das vergangene Kalenderjahr, einen Beschwerdebericht schriftlich oder über die Meldeplattform einzureichen, der zumindest folgende Angaben enthält:

a. Die dem Bericht zugrundegelegte Definition der Begriffe „Beschwerde“ und „Beschwerdeführer“;
b. Die Anzahl der Beschwerden (gesamt und aufgeschlüsselt nach den Versicherungszweigen: Leben (unterteilt in Beschwerden zu Verträgen mit und ohne Garantien), Kranken, Kraftfahrt, Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz, Gebäude/Hausrat, Sonstige Zweige) und jeweils in zusammengefasster Form deren Bearbeitungsstand und -dauer;
c. Eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdegründe unter Angabe der Fallzahlen;
d. Aussagen dazu, wie viele Beschwerden im Berichtszeitraum für die Beschwerdeführer jeweils zumindest teilweise erfolgreich verlaufen sind.

Im Rahmen meiner Anfrage begehre ich den Inhalt des Beschwerdeberichts der HDI Versicherung AG (HDI-Platz 1, 30659 Hannover; BaFin-ID 5085) für das Kalenderjahr 2014.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2015
  • Frist
    19. September 2015
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Dennis Coors
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutsche Versich…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Dennis Coors
Betreff
BaFin-Beschwerdebericht der HDI Versicherung AG (2014) [#11092]
Datum
18. August 2015 12:38
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutsche Versicherungsunternehmen sind gemäß Abschn. A Ziff. 2 der Sammelverfügung vom 20.09.2013 (Geschäftszeichen: VA 43-I 2512-2013/0007) verpflichtet, der BaFin gegenüber jeweils zum 01.03. für das vergangene Kalenderjahr, einen Beschwerdebericht schriftlich oder über die Meldeplattform einzureichen, der zumindest folgende Angaben enthält: a. Die dem Bericht zugrundegelegte Definition der Begriffe „Beschwerde“ und „Beschwerdeführer“; b. Die Anzahl der Beschwerden (gesamt und aufgeschlüsselt nach den Versicherungszweigen: Leben (unterteilt in Beschwerden zu Verträgen mit und ohne Garantien), Kranken, Kraftfahrt, Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz, Gebäude/Hausrat, Sonstige Zweige) und jeweils in zusammengefasster Form deren Bearbeitungsstand und -dauer; c. Eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdegründe unter Angabe der Fallzahlen; d. Aussagen dazu, wie viele Beschwerden im Berichtszeitraum für die Beschwerdeführer jeweils zumindest teilweise erfolgreich verlaufen sind. Im Rahmen meiner Anfrage begehre ich den Inhalt des Beschwerdeberichts der HDI Versicherung AG (HDI-Platz 1, 30659 Hannover; BaFin-ID 5085) für das Kalenderjahr 2014. Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dennis Coors <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dennis Coors << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Coors

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