BAföG - Erlasse usw.

Wir benötigen Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 16.06.2022 bis heute. Wir möchten Sie bitten, die angeforderten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Wir danken Ihnen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Sylvia Hohmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir benötigen Erlasse, Verordnungen, …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Sylvia Hohmann
Betreff
BAföG - Erlasse usw. [#274182]
Datum
27. März 2023 14:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir benötigen Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 16.06.2022 bis heute. Wir möchten Sie bitten, die angeforderten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Wir danken Ihnen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sylvia Hohmann Anfragenr: 274182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274182/ Postanschrift Sylvia Hohmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sylvia Hohmann

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431 – 18501/66(2023) Bonn, 28.03.2023…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: BAföG - Erlasse usw. [#274182]
Datum
28. März 2023 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431 – 18501/66(2023) Bonn, 28.03.2023 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.03.2023 Sehr geehrte Frau Hohmann, entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich die von Ihnen erbetenen Erlasse und Rundschreiben zum BAföG ab dem 16.06.2022. Personenbezogene Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 IFG haben wir geschwärzt. Dabei sind wir zunächst von Ihrem Einverständnis hinsichtlich der Schwärzung ausgegangen (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG). Alle Erlasse ab dem 21.07.2022 sind unter dem angefügten Link veröffentlicht: https://www.bafög.de/bafoeg/de/rechtsgrundlagen/rundschreiben_erlasse/rundschreiben_erlasse.html Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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