BAföG - Erlasse usw.

Wir benötigen Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 19.07.2021 bis heute. Wir möchten Sie bitten, die angeforderten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Wir danken Ihnen.

Ergebnis der Anfrage

Erlasse zum BAföG u.ä. vom 19.07.2021 bis dato erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
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Sylvia Hohmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir benötigen Erl…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Sylvia Hohmann
Betreff
BAföG - Erlasse usw. [#251497]
Datum
15. Juni 2022 11:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir benötigen Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 19.07.2021 bis heute. Wir möchten Sie bitten, die angeforderten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Wir danken Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sylvia Hohmann Anfragenr: 251497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251497/ Postanschrift Sylvia Hohmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sylvia Hohmann
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: BAföG - Erlasse 2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/84…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: BAföG - Erlasse 2021
Datum
21. Juni 2022 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/84(2022) Bonn, 21.06.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.06.2022 Sehr geehrte Frau Hohmann, entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich die von Ihnen erbetenen BAföG-Erlasse seit 19.07.2021. Andere Regelungen an die Obersten Landesbehörden bzw. die Ämter für Ausbildungsförderung sind im genannten Zeitraum nicht ergangen. Personenbezogene Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 IFG haben wir geschwärzt. Dabei sind wir zunächst von Ihrem Einverständnis hinsichtlich der Schwärzung ausgegangen (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG). Aufgrund der umfangreichen Datenmenge muss die Mail in 2 Sendungen als zip-Dateien aufgeteilt und versandt werden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Erlasse 2022 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/84(2022) Bonn,…
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/84(2022) Bonn, 21.06.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.06.2022 Sehr geehrte Frau Hohmann, hier folgen die Erlasse aus 2022 Mit freundlichen Grüßen