BAföG Berechnung von eigenem Einkommen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Bei der Berechnung des eignen Einkommens z. B. als Student in einem dualen Studium finde ich keine ausführlichen Informationen darüber, wie dieses berechnet wird. Besonders wichtig sind mir dabei die konkret anrechenbaren Werbungskosten bzw. Aufwendungen, die mein Einkommen mindern, um eine entsprechende Förderung, in entsprechender Höhe nachvollziehen zu können. Ich finde dazu keine gesetzlichen Grundlagen. Bei einem Versuch dies zu ermitteln wurde ich auf interne Amtsanweisungen verwiesen, in welchen ich allerdings ebenfalls nichts Konkretes finden konnte und ich mir weiterhin die Frage stelle, inwiefern diese für mich Rechtsgültigkeit besitzen, da diese dem Anschein nach vom Einkommensteuergesetz abweichen. Ich bitte hier um detaillierte Informationen zur Nachvollziehbar- und Überprüfbarkeit der gesetzlichen Regelungen und eines eventuellen Bescheides.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Berechnu…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAföG Berechnung von eigenem Einkommen [#16681]
Datum
5. Mai 2016 18:40
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Berechnung des eignen Einkommens z. B. als Student in einem dualen Studium finde ich keine ausführlichen Informationen darüber, wie dieses berechnet wird. Besonders wichtig sind mir dabei die konkret anrechenbaren Werbungskosten bzw. Aufwendungen, die mein Einkommen mindern, um eine entsprechende Förderung, in entsprechender Höhe nachvollziehen zu können. Ich finde dazu keine gesetzlichen Grundlagen. Bei einem Versuch dies zu ermitteln wurde ich auf interne Amtsanweisungen verwiesen, in welchen ich allerdings ebenfalls nichts Konkretes finden konnte und ich mir weiterhin die Frage stelle, inwiefern diese für mich Rechtsgültigkeit besitzen, da diese dem Anschein nach vom Einkommensteuergesetz abweichen. Ich bitte hier um detaillierte Informationen zur Nachvollziehbar- und Überprüfbarkeit der gesetzlichen Regelungen und eines eventuellen Bescheides.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie sich wohl in einem dualen Studium befinden. …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: BAföG Berechnung von eigenem Einkommen [#16681]
Datum
30. Mai 2016 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie sich wohl in einem dualen Studium befinden. Dem zuständigen BAföG-Referat meiner Behörde liegen bereits Meldungen des für Sie zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung vor, wonach Sie BAföG bezogen haben bzw. beziehen. Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig lediglich für die Einziehung des Darlehnsanteils von BAföG, also für die Rückzahlungsphase. In dieser befinden Sie sich noch nicht. Für Fragen der Bewilligung, sei es des Obs der Bewilligung oder deren Höhe, ist meine Behörde nicht zuständig. Entsprechend gibt es hierüber bei meiner Behörde auch keine Informationen. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung, geschweige denn Rechtsberatung gewährt das IFG nicht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das für Sie zuständige BAföG-Amt und greifen Sie auf dessen bzw. sonst zum Bezug von BAföG samt dessen Höhe erhältlichen Informationen zurück. Den BAföG-Ämtern obliegt es, die Voraussetzungen zur Gewährung von BAföG zu prüfen, mithin Ihr relevantes Einkommen zu ermitteln. Dazu gehört auch die Prüfung der Frage, welche Ihrer geltend gemachten Werbungskosten bzw. Aufwendungen Ihr Einkommen mindern können. Sollte Ihre Antragstellung nach dem IFG auf Beratung zu eventuellen Gestaltungsmöglichkeiten der relevanten Einkommenshöhe mittels Aufwendungen und Werbungskosten abzielen, so können Sie diesbezügliche Fragen bzw. Ansinnen ebenfalls mittels frei zugänglicher Quellen bzw. ggfls. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder eines Steuerberaters klären. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabe meiner Behörde. Entsprechend liegen diesbezüglich auch keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen