Bahnfahrten für Abgeordnete des Landtags NRW

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

Nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW haben Mitglieder des NRW-Landtags das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach Berlin frei zu benutzen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob dies auch Fahrten in Zügen von Flixtrain, Thalys und anderen privaten Fernverkehrszügen einschließt.

Wie werden diese Fahrten mit dem Land NRW abgerechnet?

Darf die Verbindung nach Berlin frei gewählt werden (beispielsweise über Frankfurt) oder gilt die Freifahrt nur auf den IC/ICE-Linien 10, 14 und 77?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW haben Mitglie…
An Landtag NRW Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Bahnfahrten für Abgeordnete des Landtags NRW [#297865]
Datum
20. Januar 2024 13:26
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW haben Mitglieder des NRW-Landtags das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach Berlin frei zu benutzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies auch Fahrten in Zügen von Flixtrain, Thalys und anderen privaten Fernverkehrszügen einschließt. Wie werden diese Fahrten mit dem Land NRW abgerechnet? Darf die Verbindung nach Berlin frei gewählt werden (beispielsweise über Frankfurt) oder gilt die Freifahrt nur auf den IC/ICE-Linien 10, 14 und 77? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 297865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297865/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Krause, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. Hin…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Bahnfahrten für Abgeordnete des Landtags NRW [#297865]
Datum
23. Januar 2024 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Krause, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW beantragen Sie Auskunft zu § 6…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Bahnfahrten für Abgeordnete des Landtags NRW [#297865]
Datum
31. Januar 2024 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW beantragen Sie Auskunft zu § 6 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW). Konkret fragen Sie, ob die Fahrberechtigung auch Fahrten in Zügen von Flixtrain, Thalys und anderen privaten Fernverkehrszügen einschließt, wie die Fahrten mit dem Land NRW abgerechnet werden und ob die Verbindung nach Berlin frei gewählt werden kann oder die Freifahrt nur auf bestimmten Linien gilt. Zu Ihren Frage kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben: Als Teil der Amtsausstattung erhalten alle Mitglieder des Landtags für die Dauer des Mandats eine sogenannte Abgeordnetenfahrkarte. Diese Fahrkarte berechtigt zur Nutzung der in § 6 Absatz 6 AbgG NRW beschriebenen Verkehrsmittel. Für die Bereitstellung der Abgeordnetenfahrkarte bestehen Verträge zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und verschiedenen Verkehrsgesellschaften. Die in diesen Verträgen geregelte Vergütung ist nicht abhängig von der konkreten Nutzung der einzelnen Fahrkarten. Es erfolgt weder zwischen dem Land NRW und den Abgeordneten noch zwischen dem Land NRW und den Verkehrsgesellschaften eine Abrechnung einzelner Fahrten. Die Abgeordnetenfahrkarte gilt innerhalb des Landes NRW auf allen Schienenstrecken des Fern- und Nahverkehrs, die von der Deutschen Bahn betrieben werden sowie insgesamt im Gültigkeitsbereich des sogenannten Deutschland-Tickets. Darüber hinaus gilt sie im Fernverkehr der Deutschen Bahn von und nach Berlin. Nach Berlin können alle Strecken genutzt werden, die durch einen zugelassenen Grenzbahnhof (Aachen Hbf, Bad Honnef, Bad Laasphe, Bad Pyrmont, Bonn-Mehlem, Brilon Wald, Emmerich, Gronau (Westfalen), Haiger, Holzminden, Kaldenkirchen, Minden (Westfalen), Osnabrück, Rheine, Siegburg, Warburg (Westfalen) und Wehnden) führen und deren Endziel in Berlin liegt. Die Abgeordnetenfahrkarte gilt nicht in Flixtrain und Flixbus und auch nicht im Thalys. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause …
An Landtag NRW Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Re: Bahnfahrten für Abgeordnete des Landtags NRW [#297865]
Datum
31. Januar 2024 14:47
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 297865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297865/