Bahnhof Berlin Rahnsdorf

Durch das Entmieten des Bahnhofes Berlin-Rahnsdorf hat der Vandalismus sehr stark zugenommen. Es vergeht eigentlich kein einziger Tag an dem Graffittis insbesondere, zerstörte Fensterscheiben vorzufinden sind, der Fahrstuhl vermüllt und beschädigt oder sonstige Verunreinigungen auf dem Bahnhof anzutreffen sind. Für mich als Bahnkunden ist es daher unverständlich warum nicht endlich wieder Mieter in diese Immobilie einziehen dürfen! Der Fahrstuhl der vor einigen Jahren neu Eingebaut wurde ist aber auch ein echtes Ärgernis. Er funktioniert nach wenigen Tagen nicht. Ich persönlich hätte mir gewünscht das hier eine Rampe die bessere Wahl für diesen Bahnhof gewesen wäre. Daher meine Fragen an Sie:

Ist es geplant wieder Mieter am Bahnhof Rahnsdorf anzusiedeln !?

Wenn Nein, aus welchen Gründen !?

Wird kurz oder langfristig der Fahrstuhl gegen ein Robusteres Modell ersetzt !?

Oder gar der Bau einer Rampe favorisiert !?

Noch ein Thema was mich immer wieder beschäftigt. Die Fläche vor der Nördlichen Fahrradabstellanlage am Alten Fischerweg ist nicht ab gepollert und dadurch stellen sich nicht Berechtigte Fahrzeuge auf den viel zu schmalen Fussweg. Zu Fuss Gehende werden dadurch Behindert. Es gibt aber genügend Parkplätze in der Umgebung des Bahnhofes und daher ist diese Fläche z.B. mit mehreren Umklappbaren Pollern leicht gegen das Beparken zu Schützen. Daher meine Frage:

Wem gehört die entsprechende Fläche !?

Warum wird diese Fläche bisher nicht durch Poller geschützt!?

Wenn diese Fläche im Besitz der Deutschen Bahn ist, können dort Umklappbare Poller Installiert werden aus den oben genannten Gründen !?

Wenn Nein, aus welchen Gründen !?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
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Patrick Maziul
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Entmiet…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Patrick Maziul
Betreff
Bahnhof Berlin Rahnsdorf [#244036]
Datum
20. März 2022 19:43
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Entmieten des Bahnhofes Berlin-Rahnsdorf hat der Vandalismus sehr stark zugenommen. Es vergeht eigentlich kein einziger Tag an dem Graffittis insbesondere, zerstörte Fensterscheiben vorzufinden sind, der Fahrstuhl vermüllt und beschädigt oder sonstige Verunreinigungen auf dem Bahnhof anzutreffen sind. Für mich als Bahnkunden ist es daher unverständlich warum nicht endlich wieder Mieter in diese Immobilie einziehen dürfen! Der Fahrstuhl der vor einigen Jahren neu Eingebaut wurde ist aber auch ein echtes Ärgernis. Er funktioniert nach wenigen Tagen nicht. Ich persönlich hätte mir gewünscht das hier eine Rampe die bessere Wahl für diesen Bahnhof gewesen wäre. Daher meine Fragen an Sie: Ist es geplant wieder Mieter am Bahnhof Rahnsdorf anzusiedeln !? Wenn Nein, aus welchen Gründen !? Wird kurz oder langfristig der Fahrstuhl gegen ein Robusteres Modell ersetzt !? Oder gar der Bau einer Rampe favorisiert !? Noch ein Thema was mich immer wieder beschäftigt. Die Fläche vor der Nördlichen Fahrradabstellanlage am Alten Fischerweg ist nicht ab gepollert und dadurch stellen sich nicht Berechtigte Fahrzeuge auf den viel zu schmalen Fussweg. Zu Fuss Gehende werden dadurch Behindert. Es gibt aber genügend Parkplätze in der Umgebung des Bahnhofes und daher ist diese Fläche z.B. mit mehreren Umklappbaren Pollern leicht gegen das Beparken zu Schützen. Daher meine Frage: Wem gehört die entsprechende Fläche !? Warum wird diese Fläche bisher nicht durch Poller geschützt!? Wenn diese Fläche im Besitz der Deutschen Bahn ist, können dort Umklappbare Poller Installiert werden aus den oben genannten Gründen !? Wenn Nein, aus welchen Gründen !?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Maziul Anfragenr: 244036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244036/ Postanschrift Patrick Maziul << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Maziul

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.03.2022 Sehr geehrter Herr Maziul, beigefügt übersende ich…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.03.2022
Datum
7. April 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Maziul, beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren o.a. Antrag. Freundliche Grüße