Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop

Gem. Auskunft der DB Netz AG hat die Stadt Bochum die Aufweitung des Bahnübergangs zwecks beidseitiger Befahrung des Bahnübergangs "gewünscht" und dieser Wunsch der Stadt Bochum soll nun realisiert werden.
Wir fordern die Überlassung der Dokumente, Schriftverkehr, auch Aktennotizen und auch Erkenntnisse aus Gesprächsinhalte, aus den der vorgenannte Wunsch der Stadt Bochum erkennbar ist bzw. dokumentiert ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
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Betreff
Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop [#239228]
Datum
30. Januar 2022 16:29
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. Auskunft der DB Netz AG hat die Stadt Bochum die Aufweitung des Bahnübergangs zwecks beidseitiger Befahrung des Bahnübergangs "gewünscht" und dieser Wunsch der Stadt Bochum soll nun realisiert werden. Wir fordern die Überlassung der Dokumente, Schriftverkehr, auch Aktennotizen und auch Erkenntnisse aus Gesprächsinhalte, aus den der vorgenannte Wunsch der Stadt Bochum erkennbar ist bzw. dokumentiert ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239228/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr Antragsteller/in ich möchte den Eingang Ihres Antrages vom 30. Januar 2022 nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
AW: Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop [#239228] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
1. Februar 2022 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte den Eingang Ihres Antrages vom 30. Januar 2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestätigen und sende Ihnen gleichzeitig die von Ihnen gewünschten Unterlagen zur obigen Angelegenheit in elektronischer Form zu. Es handelt sich gem. des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenordnung IFG Nr. 1.1 um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft, die gebührenfrei ist. Zudem möchte ich auf die Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die überlassenen Dokumente sind nicht vollständig mit Bezug auf die Anfrage und dah…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop [#239228] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#239228]
Datum
1. Februar 2022 16:27
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die überlassenen Dokumente sind nicht vollständig mit Bezug auf die Anfrage und daher nicht als abschließend zu werten; auch da die Dokumente ausnahmslos das Jahr 2001 betreffen; ca. 13 Jahre vor der besagten Plangenehmigung. Der Wunsch der Stadt Bochum für die Aufweitung des Bahnübergangs zwecks beidseitiger Befahrung des Bahnübergangs muß nach dem Jahr 2001 erfolgt sein, schriftlich oder mündlich, und auch dokumentiert sein. Wir fordern die Überlassung der Dokumente, Schriftverkehr, auch Aktennotizen und auch Erkenntnisse aus Gesprächsinhalte, aus den der vorgenannte Wunsch der Stadt Bochum erkennbar bzw. dokumentiert ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239228/
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr Antragsteller/in aus Sicht des Tiefbauamt geht aus den Ihnen übersandten Unterlagen der Wunsch der Stadt Boc…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
AW: Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop [#239228] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#239228]
Datum
14. Februar 2022 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aus Sicht des Tiefbauamt geht aus den Ihnen übersandten Unterlagen der Wunsch der Stadt Bochum für die Aufweitung des Bahnübergangs hervor. Weitere Unterlagen kann ich Ihnen daher auf digitalen Wege nicht zukommen lassen. Ich möchte Ihnen eine Akteneinsicht vor Ort (Technisches Rathaus) anbieten, sodass Sie selber die Akten sichten können. Wenn dies gewünscht ist, bitte ich Sie, mir zwei Terminvorschläge per E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>) mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag Frau [geschwärzt] und besten Dank für Ihren Hinweis der Akteneinsicht meinerseits. Eine solche Aktenein…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnübergang Ginsterweg Bochum Höntrop [#239228] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#239228]
Datum
15. Februar 2022 18:21
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau [geschwärzt] und besten Dank für Ihren Hinweis der Akteneinsicht meinerseits. Eine solche Akteneinsicht kann nach meinem Urlaub, ab 09. März erfolgen. Das genaue Datum stimmen wir, ggf. telefonisch, danach ab. Sie wissen, dass die von mir vertretenen Bürger, hier liegen 298 schriftliche Beschwerden vor, die zweiseitige Befahrung des Bahnübergangs verhindern wollen und die Stadt Bochum diesen "Sturm im Wasserglas" innerhalb weniger Minuten beenden könnte; durch eine eigene öffentliche Erklärung, die ich bereits mit Datum 18.10.2021 gegenüber dem Oberbürgermeister beantragt habe; ohne jedwede Rückantwort vom OBM. Nur dieses Thema ist das primäre Thema, dass ich hiermit gern zu einem Gesprächsthema offeriere und das viele andere Problemfragen beanworten könnte. Als Problemlösungsansatz bietet es sich auch an, dass die Stadt Bochum ihren eigenen Wunsch, der "Aufweitung der Straße mit dem Ziel der beidseitigen Befahrung" gegenüber der DB Netz AG zurück nimmt. Dadurch könnte die DB Netz AG die Beendigung der Plangenehmigung gegenüber der EBA Essen durchführen, denn der andere Teil der Plangenehmigung ist bereits im Jahr 2015 als Erhaltungsaufwand erledigt worden. Zu diesen Gesprächszielen nehme ich Ihre Einladung gerne an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 239228 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]