BAMAO-Kommentierungen

Anfrage an: Universität Potsdam

auf der Webseite der Universität Potsdam (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/rahmenvorschriften-fuer-bachelor-master) wird eine "Kommentierung der BAMA-O für Studierende" veröffentlicht.

In diesem Dokument steht im Titel "Teil C: für Studierende". Dies und die Wortwahl auf der Webseite lassen den Schluss zu, dass auch weitere BAMA-O-Kommentierungen durch das Dezernat für Studienangelegenheiten existieren.

Bitte senden Sie mir diese weiteren Kommentierungen zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    6. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Universität Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
29. August 2022 23:38
An
Universität Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Webseite der Universität Potsdam (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/rahmenvorschriften-fuer-bachelor-master) wird eine "Kommentierung der BAMA-O für Studierende" veröffentlicht. In diesem Dokument steht im Titel "Teil C: für Studierende". Dies und die Wortwahl auf der Webseite lassen den Schluss zu, dass auch weitere BAMA-O-Kommentierungen durch das Dezernat für Studienangelegenheiten existieren. Bitte senden Sie mir diese weiteren Kommentierungen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258024/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Potsdam
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), …
Von
Universität Potsdam
Betreff
BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
5. September 2022 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Bbg UIG, VIG mit der Nummer 258024 über das Internetportal https://fragdenstaat.de ist am 29.08.2022 bei der Universität Potsdam eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Universität Potsdam
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in der vorbezeichneten Angelegen…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
26. September 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in der vorbezeichneten Angelegenheit übersende ich im Auftrag den anliegenden Bescheid vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BAMAO-Kommentierungen“ [#258024]
Datum
26. September 2022 13:04
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/258024/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Auskunft, den Zugang zu den nicht-studentischen Kommentierungen der allgemeinen Bachelor-Master-Ordnung (BAMA-O), aus § 1 AIG folgt. Diesem Anspruch steht nicht § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG entgegen, wonach der Anspruch gegenüber den staatlichen Hochschulen nur besteht, soweit sie nicht im Bereich Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Die Voraussetzung liegt hier nämlich vor, insbesondere handelt es sich nicht um eine Angelegenheit im Bereich „Prüfungen“. Zwecke der Ausnahme von Prüfungen sind zwei Rechtsgüter: einerseits die Grundrechte der Dozierenden aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG), d.h. die Freiheit von Forschung und Lehre, andererseits der Schutz der Integrität der Prüfungen, d.h. die Ausnahme von Prüfungsmaterial, damit eine faire Durchführung der Prüfung ohne vorherige Kenntnis der Prüfungsfragen möglich bleibt. Die Einstufung einer Information in den Bereich „Prüfungen“ richtet sich demnach danach, ob ein Bedürfnis für einen Schutz einer dieser beiden Rechtsgüter besteht. Ein solches Bedürfnis besteht bei den beantragten BAMA-O-Kommentierungen nicht, insbesondere wurden sie von der Univerwaltung im Rahmen der Rechtssetzungstätigkeit der Uni, mithin also einer klassischen Hochschulverwaltungstätigkeit, geschrieben, die der Freiheit von Forschung und Lehre nicht unterfällt. Auch handelt es sich bei der BAMA-O-Kommentierung um eine allgemeine Auslegung allgemeiner Regelungen, die für jede Prüfung an der Universität Potsdam (ausgenommen natürlich die Lehramtsstudiengänge) Anwendung findet. Da es sich aber nicht um konkretes Prüfungsmaterial handelt, kann durch die Veröffentlichung auch nicht die Integrität von Prüfungen gefährdet werden. Ich beabsichtige, nach Erhalt des schriftlichen Bescheids Widerspruch zu erheben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Vermittlungsanfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 258024.pdf - 2022-09-26_1-20220926bescheid-258024.pdf - 2022-09-26_1-smime.p7s Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258024/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei finden Sie meinen Widerspruch gegen den von Ihnen mir heute übersendeten Verw…
An Universität Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
26. September 2022 13:23
An
Universität Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Anrede >> anbei finden Sie meinen Widerspruch gegen den von Ihnen mir heute übersendeten Verwaltungsakt. Den Widerspruch habe ich zugleich per Telefax formgerecht übermittelt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258024/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte bestätigen Sie mir, ob mein Widerspruch (auch per Fax) bei Ihnen eingegangen …
An Universität Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
28. September 2022 11:43
An
Universität Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte bestätigen Sie mir, ob mein Widerspruch (auch per Fax) bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258024/
Universität Potsdam
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr Widerspruch vom 26.09.2022 per E-Ma…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: Re: BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
28. September 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr Widerspruch vom 26.09.2022 per E-Mail und Telefax bei der Universität Potsdam eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 26. September 2022 hatte ich Sie um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bbg …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BAMAO-Kommentierungen“ [#258024]
Datum
7. Oktober 2022 18:02
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 26. September 2022 hatte ich Sie um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bbg AIG gebeten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Bitte erhalten haben. Wenn nicht, finden Sie die bisherige Korrespondenz (einschließlich meiner Vermittlungsbegründung) hier: https://fragdenstaat.de/a/258024/ Den angekündigten Widerspruch habe ich bereits fristwahrend erhoben; den Eingang hat mir die Uni bestätigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 258024.pdf - 2022-09-26_1-20220926bescheid-258024.pdf - 2022-09-26_1-smime.p7s - 2022-09-26_3-widerspruch.pdf - 2022-09-28_2-smime.p7s Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258024/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Uni Potsdam v. 29.08.2022, # 258024 [#258024] Sehr << Anrede &…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Uni Potsdam v. 29.08.2022, # 258024 [#258024]
Datum
11. Oktober 2022 16:15
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Vor dem Hintergrund, dass die Kommentierung durch zentrale Hochschulorgane erfolgt und damit nicht in Ausübung der Freiheit von Forschung und Lehre, sondern im Rahmen der staatlich-hoheitlichen Tätigkeit der Hochschule, und da die begehrte Kommentierung auch von den zentralen Hochschulorganen geführt wird, d.h. meiner Interpretation nach zu den Akten der "allgemeinen Verwaltung" gezählt werden kann, teile ich Ihre Auffassung leider nicht. Ich folge Ihnen auch nicht dahingehend, dass nur die Tätigkeiten, die für den Verwaltungsbetrieb *notwendig* sind, dem AIG unterfallen, da eine solche Auslegung bspw. auch bereits alle Verwaltungsvereinfachungen o.ä. ausschließen würde, was meiner Auffassung nach nicht vom Zweck und Wortlaut des Gesetzes gedeckt ist. Erforderlich, aber auch ausreichend sehe ich vielmehr nur an, dass die Tätigkeit nicht dem geschützten Rechtsgut (beim Landtag bspw. die Unabhängigkeit und Freiheit des Mandats sowie der Entscheidungsfindung, bei einer Universität die Freiheit von Forschung und Lehre) zuzurechnen ist. Nach diesem Maßstab wäre die Kommentierung einer Rechtsvorschrift, die von einer Verwaltungsstelle der Universität erlassen wurde, durch eine andere Verwaltungsstelle der Universität, die in Ausübung der Verwaltungszuständigkeit erfolgt, vom AIG erfasst. Daher werde ich meinen Widerspruch bei der Universität aufrechterhalten und bei negativer Bescheidung verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe erwägen. Über deren Verlauf werde ich Sie auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/258024/upload/02d5f37361050ca38017a9a7b22504de474e0939/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht ist der Au…
An Universität Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
11. Oktober 2022 16:22
An
Universität Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht ist der Auffassung, dass die BAMAO-Kommentierung nicht der zentralen Verwaltungstätigkeit der Universität unterfällt. Dies sehe ich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kommentierung eine Ordnung betrifft, die von einer zentralen Verwaltungsstelle erlassen wurde, und von einer zentralen Verwaltungsstelle niedergeschrieben wurde, die in Ausübung ihrer Verwaltungszuständigkeit (und nicht im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre) tätig wird, nicht für zutreffend an. Ich halte es vielmehr, wie bereits in meiner Widerspruchsschrift begründet, für ausgeschlossen, dass durch die Herausgabe der Kommentierungen die Freiheit von Forschung und Lehre betroffen sein könnten. Da das Verfahren bei der BbgLDA damit abgeschlossen zu sein scheint, bitte ich nun um Bescheidung meines Widerspruchs. Ich behalte mir schon jetzt ausdrücklich vor, im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheids oder einer ausbleibenden Bescheidung verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe ernstlich zu erwägen. Selbstverständlich werde ich den Lauf der Sperrfrist des § 75 VwGO erst ab heute beginnend berechnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/258024/upload/02d5f37361050ca38017a9a7b22504de474e0939/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Potsdam
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universität Potsdam
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Oktober 2022 16:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Universität Potsdam
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Widerspruch vom 26.09.2022 vo…
Von
Universität Potsdam
Betreff
Widerspruchsbescheid BAMAO-Kommentierungen [#258024]
Datum
19. Dezember 2022 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Widerspruch vom 26.09.2022 vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen