BAMobil App - Tracker (DSGVO)
ihre Datenschutzfolgeabschätzung, warum Sie entgegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) es für notwendig empfinden, in Ihrer BA Mobil App folgende Tracker zu verwenden:
* Google CrashLytics
* Google Firebase Analytics
Quelle: https://reports.exodus-privacy.eu.org/de/reports/377294/
und dies ohne eine eine informierte Einwilligung gem. DSGVO (Art. 6 1a). Zudem werden bei beiden Diensten personenbezogene Daten (IP Adresse) in ein Drittland (USA) ohne angemessenes Datenschutzniveau weitergeleitet.
Des Weiteren frage ich an, warum explizit der Chrome Browser für die App vorausgesetzt wird und diese mit einem datenschutzfreundlicheren Browser wie beispielsweise einen Firefox mit entsprechender Konfiguration nicht nutzbar ist? Warum wurde hier die Entscheidung getroffen, dass es gut ist, sensible personenbezogene Informationen wie Daten zur Arbeitslosigkeit / Bewerbungsdaten / ggf. Kontoinformationen und Sozialversicherungsdaten ausschließlich über einen Brower wie Chrome und seinen zahlreichen Verbindungsaufbauversuchen zu Google zugänglich zu machen?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. September 2023
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7. Oktober 2023
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