Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Land Schleswig-Holstein ist nur für die wenigsten Bushaltestellen im Land für den barrierefreien Ausbau zuständig. In der Regel sind dies die Gemeinden, in denen die Haltestellen liegen, sie sind die Baulastträger.
Ich habe aber versucht, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten.
Wie viele Bushaltestellen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig bedient?
Es gibt in Schleswig-Holstein derzeit 12.845 Bushaltestellen.
Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der
NAH.SH barrierefrei ausgebaut?
Dazu liegen mir keine Daten vor. Es gibt ein Haltestellenkataster Schleswig-Holstein, dem sich jedoch nicht alle Kreise/kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein angeschlossen haben. Die vier Hamburg Randkreise sind Teil des Haltestellenkatasters des HVV, die Stadt Lübeck hat ein eigenes Kataster. Allen Katastern gemein ist, dass Sie i.d.R. nicht kontinuierlich mit Daten gefüllt werden, sondern im Rahmen von alle paar Jahre stattfindenden Erhebungswellen auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Ein aktueller Stand für Mai 2023 ist somit nicht ermittelbar. Unseren Schätzungen nach sind ca. 5-10% vollständig barrierefrei, ein wesentlich größerer Anteil der Haltestellen erfüllt Teilaspekte einer Barrierefreiheit, z.B. eine ausreichende Einstiegshöhe, aber kein Blindenleitsystem. Der Anteil der barrierefreien Haltestellen ist in kreisfreien Städten größer als in den Kreisen.
Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?
Verantwortlich für die Umsetzung eines barrierefreien Haltestellenausbau sind die Baulastträger, in der Regel sind das die jeweiligen Gemeinden. Die Aufgabenträger für den ÖPNV, die Kreise und kreisfreien Städte legen in ihren Nahverkehrsplänen Kriterien für eine Priorisierung fest. Diese sind von Aufgabenträger zu Aufgabenträger verschieden und können im Detail in den jeweiligen Nahverkehrsplänen nachgelesen werden. Die Priorisierung wird zum Beispiel bei der Zuteilung von Fördergeldern berücksichtigt. Eine Überschneidung der ÖPNV Aufgabenträgerschaft und der Baulastträgerschaft für Haltestellen gibt es nur in den kreisfreien Städten, weshalb hier neben der reinen Priorisierungsplanung auch eine unmittelbare Handlungsmöglichkeit besteht Haltestellen auszubauen. Daher sind in den kreisfreien Städten in der Regel bereits mehr Haltestellen barrierefrei ausgebaut.
Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?
Da nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen werden kann beschränkt sich der Wirkbereich der ÖPNV Aufgabenträger darauf, Prioritätenreihenfolgen aufzustellen, nach denen Haltestellen umgebaut werden sollten und die Fördergelder für den Haltestellenausbau entsprechend zu lenken. Konkrete bauliche Umsetzungen obliegen den Baulastträgern in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Mit freundlichen Grüßen