Barrierefreie Bushaltestellen

Wie viele Bushaltestellen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig bedient?
Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut?
Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?
Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Ruben Meyer (rxbn.de)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Bushaltestellen werden in S…
An Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Details
Von
Ruben Meyer (rxbn.de)
Betreff
Barrierefreie Bushaltestellen [#279967]
Datum
28. Mai 2023 21:42
An
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Bushaltestellen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ruben Meyer Anfragenr: 279967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279967/ Postanschrift Ruben Meyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ruben Meyer (rxbn.de)
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Meyer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 28.5.2023 beim LBV.SH. Zustän…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Barrierefreie Bushaltestellen [#279967]
Datum
1. Juni 2023 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 28.5.2023 beim LBV.SH. Zuständigkeitshalber habe ich diese E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Land Schleswig-Holstein ist nur für die wenigsten Bus…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Barrierefreie Bushaltestellen [#279967]
Datum
20. Juni 2023 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image006.jpg
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Land Schleswig-Holstein ist nur für die wenigsten Bushaltestellen im Land für den barrierefreien Ausbau zuständig. In der Regel sind dies die Gemeinden, in denen die Haltestellen liegen, sie sind die Baulastträger. Ich habe aber versucht, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Wie viele Bushaltestellen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig bedient? Es gibt in Schleswig-Holstein derzeit 12.845 Bushaltestellen. Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut? Dazu liegen mir keine Daten vor. Es gibt ein Haltestellenkataster Schleswig-Holstein, dem sich jedoch nicht alle Kreise/kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein angeschlossen haben. Die vier Hamburg Randkreise sind Teil des Haltestellenkatasters des HVV, die Stadt Lübeck hat ein eigenes Kataster. Allen Katastern gemein ist, dass Sie i.d.R. nicht kontinuierlich mit Daten gefüllt werden, sondern im Rahmen von alle paar Jahre stattfindenden Erhebungswellen auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Ein aktueller Stand für Mai 2023 ist somit nicht ermittelbar. Unseren Schätzungen nach sind ca. 5-10% vollständig barrierefrei, ein wesentlich größerer Anteil der Haltestellen erfüllt Teilaspekte einer Barrierefreiheit, z.B. eine ausreichende Einstiegshöhe, aber kein Blindenleitsystem. Der Anteil der barrierefreien Haltestellen ist in kreisfreien Städten größer als in den Kreisen. Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Verantwortlich für die Umsetzung eines barrierefreien Haltestellenausbau sind die Baulastträger, in der Regel sind das die jeweiligen Gemeinden. Die Aufgabenträger für den ÖPNV, die Kreise und kreisfreien Städte legen in ihren Nahverkehrsplänen Kriterien für eine Priorisierung fest. Diese sind von Aufgabenträger zu Aufgabenträger verschieden und können im Detail in den jeweiligen Nahverkehrsplänen nachgelesen werden. Die Priorisierung wird zum Beispiel bei der Zuteilung von Fördergeldern berücksichtigt. Eine Überschneidung der ÖPNV Aufgabenträgerschaft und der Baulastträgerschaft für Haltestellen gibt es nur in den kreisfreien Städten, weshalb hier neben der reinen Priorisierungsplanung auch eine unmittelbare Handlungsmöglichkeit besteht Haltestellen auszubauen. Daher sind in den kreisfreien Städten in der Regel bereits mehr Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Da nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen werden kann beschränkt sich der Wirkbereich der ÖPNV Aufgabenträger darauf, Prioritätenreihenfolgen aufzustellen, nach denen Haltestellen umgebaut werden sollten und die Fördergelder für den Haltestellenausbau entsprechend zu lenken. Konkrete bauliche Umsetzungen obliegen den Baulastträgern in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Mit freundlichen Grüßen