Barrierefreie Gestaltung von staatlichen Internetseiten
Antrag nach BayDSG bzw. Bürgeranfrage
Guten Tag,
als Mitglied des Jugendparlaments Neuburg und des Jugendkreistags Neuburg-Schrobenhausen beschäftige ich mich im Moment mit Barrierefreiheit auf staatlichen Websites und bitte Sie daher, mir folgende Fragen bei Beilegung geeigneter Dokumente, falls vorhanden, zu beantworten:
1. Auf "https://kommunal.de/leichte-sprache-gesetz" wird behauptet, Städte und Gemeinden müssten ab dem 23. September Leichte Sprache auf ihren Internetseiten nutzen. Stimmt dies? Gibt es eine verbindliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Empfehlung an Kommunen, ihre Internetseiten barrierefrei/mit leichter Sprache zu gestalten?
2. Gibt es eine verbindliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Empfehlung an Landkreise, ihre Internetseiten barrierefrei/mit leichter Sprache zu gestalten?
3. Gibt es eine verbindliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Empfehlung an Gebietskörperschaften, ihre Internetseiten mehrsprachig zu gestalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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