Barrierefreier Ausbau Verschwörhaus
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
auf Ihrer Website zum Verschwörhaus war in der Fassung vom 5. September zu lesen, dass sie das Verschwörhaus barrierefrei aubauen wollen (siehe https://web.archive.org/web/20230905210743/https://www.ulm.de/leben-in-ulm/digitale-stadt/verschw%C3%B6rhaus). In der Fassung vom 13. September und der aktuellen ist davon aber nicht mehr die Rede (siehe https://web.archive.org/web/20230913000909/https://www.ulm.de/leben-in-ulm/digitale-stadt/verschw%C3%B6rhaus). Bitte senden Sie mir deshalb folgendes zu:
- den Beschluss zum barrierefreien Ausbau
- den Beschluss, den barrierefreien Ausbau zu stoppen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Bescheid - fraglich ob der richtige - ist befreit, eine dort benannte Anlage fehlt noch.
Antwort verspätet
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Datum11. Oktober 2023
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14. November 2023
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