Barrierefreier Bahnhof Feldafing

1. Informationen zum Stand der Planung zum Umbau des Bahnhofs Feldafing für Barrierefreiheit (Aufzüge, Bahnsteigerhöhung) bzw. die Anfrage/Schriftverkehr zwischen der Gemeinde Feldafing und der DB diesbezüglich.

2. Informationen zum Stand der Planung zum Umbau des Bahnhofs Starnberg für Barrierefreiheit (Aufzüge, Bahnsteigerhöhung) bzw. die Anfrage/Schriftverkehr zwischen der Stadt Starnberg und der DB diesbezüglich.

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  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Clemens Vierthaler
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Inform…
An DB Regio AG, S-Bahn München Details
Von
Clemens Vierthaler
Betreff
Barrierefreier Bahnhof Feldafing [#178449]
Datum
31. Januar 2020 12:44
An
DB Regio AG, S-Bahn München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen zum Stand der Planung zum Umbau des Bahnhofs Feldafing für Barrierefreiheit (Aufzüge, Bahnsteigerhöhung) bzw. die Anfrage/Schriftverkehr zwischen der Gemeinde Feldafing und der DB diesbezüglich. 2. Informationen zum Stand der Planung zum Umbau des Bahnhofs Starnberg für Barrierefreiheit (Aufzüge, Bahnsteigerhöhung) bzw. die Anfrage/Schriftverkehr zwischen der Stadt Starnberg und der DB diesbezüglich. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Clemens Vierthaler Anfragenr: 178449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178449 Postanschrift Clemens Vierthaler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Vierthaler

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