Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)" in Ludwigshafen am Rhein

- Alle Unterlagen und Beschlüsse mit Bezug auf die Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)"
- Beantwortung der Frage: Wann wird die Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)" barrierefrei sein? Gibt es diesbezügliche Pläne und Bauvorhaben?

Hintergrund: Ich habe heute einer 94jährigen Frau geholfen, die mit ihrem Rollator im Grünstreifen zwischen den Bahngleisen und Stadtautobahn an dieser Straßenbahnhaltestelle gestrandet war. Es ist für sie nicht möglich gewesen, die Bahngleise zu überqueren.

Glücklicherweise ist nichts schlimmeres passiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)" in Ludwigshafen am Rhein [#278037]
Datum
4. Mai 2023 17:07
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Unterlagen und Beschlüsse mit Bezug auf die Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)"<< Antragsteller:in >> - Beantwortung der Frage: Wann wird die Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)" barrierefrei sein? Gibt es diesbezügliche Pläne und Bauvorhaben?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hintergrund: Ich habe heute einer 94jährigen Frau geholfen, die mit ihrem Rollator im Grünstreifen zwischen den Bahngleisen und Stadtautobahn an dieser Straßenbahnhaltestelle gestrandet war. Es ist für sie nicht möglich gewesen, die Bahngleise zu überqueren.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Glücklicherweise ist nichts schlimmeres passiert. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278037/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
AUTO: Stadtverwaltung ist außer Haus (Rückkehr am 05.05.2023) Ich werde ab 04.05.2023 nicht im Büro sein. Ich keh…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
AUTO: Stadtverwaltung ist außer Haus (Rückkehr am 05.05.2023)
Datum
4. Mai 2023 17:08
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 04.05.2023 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 05.05.2023. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle "BASF (Tor 1+2)" in Ludwigshafen am Rhein [#278037]" gesendet am 04.05.2023 17:07:54. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
<< Anfragesteller:in >>
AW: AUTO: Stadtverwaltung ist außer Haus (Rückkehr am 05.05.2023) [#278037] Guten Tag, ich habe am 24. Mai 2023 R…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AUTO: Stadtverwaltung ist außer Haus (Rückkehr am 05.05.2023) [#278037]
Datum
25. Mai 2023 09:44
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe am 24. Mai 2023 Rückmeldung des RNV erhalten, die besagt, dass die Stadt LU sehr wohl zuständig ist für die barrierefreiheit der Haltestellen: "wir danken Ihnen für Ihre Nachrichten und bitten um Entschuldigung für unsere verzögerte Rückmeldung. Wir bedauern die von Ihnen berichteten Unannehmlichkeiten, die einer älteren Dame im Bereich der Haltestelle BASF (Tor 1 und 2) entstanden. Ihre Hinweise nehmen wir sehr ernst. In Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen arbeiten wir entsprechend dem Nahverkehrsplan an der Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Bussen und Bahnen für mobilitätseingeschränkte Personen. Unser gemeinsames Ziel ist, dabei die Wege für Fußgänger an Haltestellen möglichst direkt, überschaubar, sicher und barrierefrei zu gestalten. Die meisten Stadtbahnhaltestellen in Ludwigshafen sind bereits barrierefrei mit erhöhten Bahnsteigen ausgebaut. In Abstimmung mit der Stadt Ludwigshafen sollen weitere Haltestellen möglichst zügig barrierefrei ausgebaut und mit Hochbahnsteigen ausgestattet werden. Unser Infrastrukturbereich arbeitet zusammen mit der Stadt Ludwigshafen an dem Vorhaben zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle BASF Tor 1 und 2, damit mobilitätseingeschränkte Fahrgästen Busse und Bahnen an dieser Haltestelle besser nutzen können." Ich bitte Sie um eine zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278037/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Ihre Nachricht vom 04.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> heute möchten wir gerne auf Ihre E-Mail vom…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Ihre Nachricht vom 04.05.2023
Datum
5. Juni 2023 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> heute möchten wir gerne auf Ihre E-Mail vom 04.05.2023 zurückkommen, in der Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben. Nach Prüfung und Rücksprache mit dem zuständigen Bereich können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vom Januar 2014 fordert als politische Zielsetzung, dass der Nahverkehrsplan „die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Die genannte Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Aufgrund des starken ÖPNV-Angebots und der damit einhergehenden Vielzahl an Haltestellen in der Stadt Ludwigshafen wurde im Nahverkehrsplan, der 2018 durch den Stadtrat der Stadt Ludwigshafen beschlossen wurde, eine Priorisierung vorgenommen, nach der die verschiedenen Haltestellen ausgebaut werden sollen. Die Haltestelle „BASF Tor 1+2“ wurde hierbei mit der nachrangigen Priorität 3 bewertet. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung wurden durch die für den barrierefreien Ausbau von Stadtbahnhaltestellen zuständige Rhein-Neckar Verkehr GmbH in deren Investitionsplan übernommen und dieser durch den Stadtrat der Stadt Ludwigshafen im Dezember 2022 genehmigt. Aufgrund der Komplexität eines endgültigen barrierefreien Ausbaus an dieser Stelle ist zunächst ein provisorischer barrierefreier Umbau gemäß Investitionsplan im Jahr 2024 vorgesehen. Genehmigte Pläne für das Projekt gibt es derzeit noch nicht und diese hängen zudem noch von dem aktuellen Haushaltsplan der Stadt Ludwigshafen ab. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 04.05.2023 [#278037] Guten Tag, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider sind die…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 04.05.2023 [#278037]
Datum
5. Juni 2023 17:51
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider sind die Aussagen ohne die von Ihnen referenzierten Dokumente nicht nachvollziehbar. - Bitte übersenden Sie eine Kopie des angesprochenen Nahverkehrsplans Ludwigshafen inkl. Prioritätenliste mit Angaben zur zeitlichen Realisierung - Bitte übersenden Sie die jeweilige Begründung für Haltestellen der "Priorität 3" sowie den Zeitplan der Fertigstellung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278037/
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
WG: Vorgang 2023.5.8-157 Sehr << Antragsteller:in >> heute möchten wir gerne auf Ihre E-Mail vom 04.…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
WG: Vorgang 2023.5.8-157
Datum
30. Juni 2023 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> heute möchten wir gerne auf Ihre E-Mail vom 04.05.2023 zurückkommen, in der Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben Nach Prüfung und Rücksprache mit dem zuständigen Bereich können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vom Januar 2014 fordert als politische Zielsetzung, dass der Nahverkehrsplan „die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Die genannte Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Aufgrund des starken ÖPNV-Angebots und der damit einhergehenden Vielzahl an Haltestellen in der Stadt Ludwigshafen wurde im Nahverkehrsplan, der 2018 durch den Stadtrat der Stadt Ludwigshafen beschlossen wurde, eine Priorisierung vorgenommen, nach der die verschiedenen Haltestellen ausgebaut werden sollen. Die Haltestelle „BASF Tor 1+2“ wurde hierbei mit der nachrangigen Priorität 3 bewertet. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung wurden durch die für den barrierefreien Ausbau von Stadtbahnhaltestellen zuständige Rhein-Neckar Verkehr GmbH in deren Investitionsplan übernommen und dieser durch den Stadtrat der Stadt Ludwigshafen im Dezember 2022 genehmigt. Aufgrund der Komplexität eines endgültigen barrierefreien Ausbaus an dieser Stelle ist zunächst ein provisorischer barrierefreier Umbau gemäß Investitionsplan im Jahr 2024 vorgesehen. Genehmigte Pläne für das Projekt gibt es derzeit noch nicht und diese hängen zudem noch von dem aktuellen Haushaltsplan der Stadt Ludwigshafen ab. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleiben Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Vorgang 2023.5.8-157 [#278037] Guten Tag << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Infor…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vorgang 2023.5.8-157 [#278037]
Datum
30. Juni 2023 10:44
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Informationen. Das ist natürlich ein absolutes Desaster und einer Industrienation unwürdig. Ich gebe auf. Erwarten Sie keine weiteren Anfragen von meiner Seite. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278037/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
WG: Vorgang 2023.5.8-157 Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Nachfrage vom 05.06.23 erhalten S…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
WG: Vorgang 2023.5.8-157
Datum
25. Juli 2023 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Nachfrage vom 05.06.23 erhalten Sie hiermit einen Link zu unserem Nahverkehrsplan: https://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Nachhaltig/Verkehr/Nahverkehrsplan/Nahverkehrsplan_2018.pdf Dort wird auch auf die Priorisierung der Haltestellen eingegangen und erläutert, wie die Prioritäten definiert wurden. Auf konkrete zeitliche Bindungen für bestimmte Maßnahmen wurde aufgrund der Vielzahl umzubauender Haltestellen in Relation zum zur Verfügung stehenden Personal weitgehend verzichtet. Die Maßnahmen der Priorität 3 sind alle Teil des Investitionsplans unseres Verkehrsdienstleisters rnv und werden bis 2027 planerisch begonnen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente