Barrierefreiheit in der Verbandsgemeinde Konz

Aktuelle Planungen der Stadt- oder Verbandsgemeinde Konz zur Einführung eines kommunalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie aktuell geplante bauliche Maßnahmen, um die Barrierefreiheit auf Konzer Bürgersteigen und Plätzen insbesondere für Blinde und Sehbehinderte zu gewährleisten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Nicolai Jacobs
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuelle Planu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Konz Details
Von
Nicolai Jacobs
Betreff
Barrierefreiheit in der Verbandsgemeinde Konz [#203143]
Datum
7. November 2020 16:35
An
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Planungen der Stadt- oder Verbandsgemeinde Konz zur Einführung eines kommunalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie aktuell geplante bauliche Maßnahmen, um die Barrierefreiheit auf Konzer Bürgersteigen und Plätzen insbesondere für Blinde und Sehbehinderte zu gewährleisten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolai Jacobs Anfragenr: 203143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203143/ Postanschrift Nicolai Jacobs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolai Jacobs
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrter Herr Jacobs, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie um etwas…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
AW: Barrierefreiheit in der Verbandsgemeinde Konz [#203143]
Datum
16. November 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacobs, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld, wir melden uns zeitnah und unaufgefordert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrter Herr Jacobs, bezugnehmend auf Ihre nachstehende Anfrage vom 07.11.2020 teilen wir Ihnen mit, dass d…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
AW: Barrierefreiheit in der Verbandsgemeinde Konz [#203143]
Datum
4. Dezember 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jacobs, bezugnehmend auf Ihre nachstehende Anfrage vom 07.11.2020 teilen wir Ihnen mit, dass derzeit im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von uns die Fördermöglichkeiten (Zuwendungen) eines Aktionsplans auf verschiedenen Ebenen geklärt werden. Wir sind hier bereits mit dem Land Rheinland-Pfalz in Kontakt getreten. In diesem Zusammenhang erfolgt durch die Einbindung des neuen Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Konz, Herrn Hermann-Josef Momper (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ) auch eine fachliche Unterlegung des Themas. Mit freundlichen Grüßen