<p>Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.02.24</p>
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<p>Sehr geehrte Frau
<< Antragsteller:in >>,</p>
<p>vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Barrierefreiheit der Webpräsenz von
www.baua.de. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:</p>
<p>Das Thema Barrierefreiheit als gesetzliche Anforderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 hat für die BAuA seit jeher hohe Priorität und wird stets gemäß dem aktuellen Stand der Konformitätsanforderungen behandelt.</p>
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<p>- Das Kriterium der Barrierefreiheit wird systematisch von Beginn an bei allen Beschaffungs- und Vergabemaßnahmen im Zusammenhang mit unseren Websites und mobilen Anwendungen einbezogen.</p>
<p>- Bei der Neuerstellung von Dokumenten in Dateiformaten von Büroanwendungen (z.B. PDF) wird unter Aspekten der Verhältnismäßigkeit eine möglichst vollständige Barrierefreiheit dieser Dokumente angestrebt. Für Erstellung und Konformitätsprüfung werden spezielle Tools und Programme eingesetzt.</p>
<p>- Die Online-Redakteurinnen und -Redakteure bilden sich zum Thema genauso regelmäßig weiter wie die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Publikationen und Grafik.</p>
<p>- Die Barrierefreiheit unserer Websites wird regelmäßig intern und extern überprüft.</p>
<p>Die Behebung der 14 Barrieren, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden sind, hat sich mehrfach hinausgezögert, u.a pandemiebedingt und zuletzt durch den Relaunch der Website, der im Oktober 2023 abgeschlossen wurde. In dessen Rahmen wurden schon viele der angezeigten Barrieren beseitigt. Allerdings konnte die Erklärung diesbezüglich noch nicht aktualisiert werden, da noch keine umfassende Überprüfung hinsichtlich der Konformität zur BITV 2.0 nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/2102 durchgeführt wurde.</p>
<p>Diese wird erfolgen, sobald die derzeit laufende Migration auf ein neues Content Management System abgeschlossen wurde. Das wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals der Fall sein. Parallel dazu laufen bereits die Beauftragungen für die Aktualisierung der Inhalte in Leichter Sprache und der Inhalte in Gebärdensprache entsprechend den Neuerungen nach dem Relaunch von
baua.de.</p>
<p>Anfang Q II/2024 soll der neue Prüfbericht mit Lösungsvorschlägen für ggf. noch vorhandene Barrieren erstellt werden. Deren Beseitigung soll gegebenenfalls bis Mitte 2024 erfolgt sein. Abschließend werden wir die Erklärung zur Barrierefreiheit neu veröffentlichen.</p>
<p>Diese Antwort ergeht gebührenfrei.</p>
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<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
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<p>i.A.