Barrierefreiheit von www.baua.de

detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 14 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden sind

sowie

eine Information, wann die Behebung sämtlicher Barrieren abgeschlossen sein wird.

Ergebnis der Anfrage

Es gab einen Relaunch des Angebots und die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nicht mehr aktuell.

Anfang Q II/2024 soll der neue Prüfbericht mit Lösungsvorschlägen für ggf. noch vorhandene Barrieren erstellt werden. Deren Beseitigung soll gegebenenfalls bis Mitte 2024 erfolgt sein. Abschließend soll die Erklärung zur Barrierefreiheit neu veröffentlicht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: detaillierte interne Informationen, P…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.baua.de [#300865]
Datum
22. Februar 2024 12:30
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 14 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden sind sowie eine Information, wann die Behebung sämtlicher Barrieren abgeschlossen sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300865/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.02.24</p> <p> </p> <p&…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 758283] IFG-Anfrage Barrierefreiheit von www.baua.de [#300865]
Datum
19. März 2024 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
<p>Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.02.24</p> <p> </p> <p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>vielen Dank f&uuml;r Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Barrierefreiheit der Webpr&auml;senz von www.baua.de. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:</p> <p>Das Thema Barrierefreiheit als gesetzliche Anforderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 hat f&uuml;r die BAuA seit jeher hohe Priorit&auml;t und wird stets gem&auml;ß dem aktuellen Stand der Konformit&auml;tsanforderungen behandelt.</p> <p> </p> <p>- Das Kriterium der Barrierefreiheit wird systematisch von Beginn an bei allen Beschaffungs- und Vergabemaßnahmen im Zusammenhang mit unseren Websites und mobilen Anwendungen einbezogen.</p> <p>- Bei der Neuerstellung von Dokumenten in Dateiformaten von B&uuml;roanwendungen (z.B. PDF) wird unter Aspekten der Verh&auml;ltnism&auml;ßigkeit eine m&ouml;glichst vollst&auml;ndige Barrierefreiheit dieser Dokumente angestrebt. F&uuml;r Erstellung und Konformit&auml;tspr&uuml;fung werden spezielle Tools und Programme eingesetzt.</p> <p>- Die Online-Redakteurinnen und -Redakteure bilden sich zum Thema genauso regelm&auml;ßig weiter wie die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Publikationen und Grafik.</p> <p>- Die Barrierefreiheit unserer Websites wird regelm&auml;ßig intern und extern &uuml;berpr&uuml;ft.</p> <p>Die Behebung der 14 Barrieren, welche in der Barrierefreiheits-Erkl&auml;rung auf der Website der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden sind, hat sich mehrfach hinausgez&ouml;gert, u.a pandemiebedingt und zuletzt durch den Relaunch der Website, der im Oktober 2023 abgeschlossen wurde. In dessen Rahmen wurden schon viele der angezeigten Barrieren beseitigt. Allerdings konnte die Erkl&auml;rung diesbez&uuml;glich noch nicht aktualisiert werden, da noch keine umfassende &Uuml;berpr&uuml;fung hinsichtlich der Konformit&auml;t zur BITV 2.0 nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/2102 durchgef&uuml;hrt wurde.</p> <p>Diese wird erfolgen, sobald die derzeit laufende Migration auf ein neues Content Management System abgeschlossen wurde. Das wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals der Fall sein. Parallel dazu laufen bereits die Beauftragungen f&uuml;r die Aktualisierung der Inhalte in Leichter Sprache und der Inhalte in Geb&auml;rdensprache entsprechend den Neuerungen nach dem Relaunch von baua.de.</p> <p>Anfang Q II/2024 soll der neue Pr&uuml;fbericht mit L&ouml;sungsvorschl&auml;gen f&uuml;r ggf. noch vorhandene Barrieren erstellt werden. Deren Beseitigung soll gegebenenfalls bis Mitte 2024 erfolgt sein. Abschließend werden wir die Erkl&auml;rung zur Barrierefreiheit neu ver&ouml;ffentlichen.</p> <p>Diese Antwort ergeht geb&uuml;hrenfrei.</p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen,</p> <p> </p> <p>i.A.