Barrierefreiheit von www.bka.de

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- Den in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.bka.de erwähnten Prüfbericht
- Interne Dienstanweisungen zur Zielsetzung, PDF-Dateien zukünftig barrierefrei oder mit HTML-Alternative bereitzustellen
- Eine Liste der von der BFIT-Bund identifizierten weiteren Anpassungsbedarfe und jeweils ein Datum, zu welchem Zeitpunkt diese Anpassungen vorgenommen sein werden

Ergebnis der Anfrage

Dem BKA liegt kein Prüfbericht vor, behauptet aber in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf bka.de weiterhin etwas anderes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den in der "Erklärung zur Barr…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.bka.de [#300867]
Datum
22. Februar 2024 12:40
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.bka.de erwähnten Prüfbericht - Interne Dienstanweisungen zur Zielsetzung, PDF-Dateien zukünftig barrierefrei oder mit HTML-Alternative bereitzustellen - Eine Liste der von der BFIT-Bund identifizierten weiteren Anpassungsbedarfe und jeweils ein Datum, zu welchem Zeitpunkt diese Anpassungen vorgenommen sein werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300867/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres IFG-Antrags vom 22.02.204 beim Bunde…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
2024 - IFG - Barrierefreiheit von www.bka.de [#300867] V 2024-0005439444
Datum
22. Februar 2024 15:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.sig
835 Bytes
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres IFG-Antrags vom 22.02.204 beim Bundeskriminalamt bestätigt. Leider liegt dem BKA jedoch keine zustellfähige Adresse vor. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Post-Adresse finden Sie anhängend. Bitte nutzen Sie aus Barrierefreiheitsgründen für diese Anfra…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2024 - IFG - Barrierefreiheit von www.bka.de [#300867] V 2024-0005439444 [#300867]
Datum
22. Februar 2024 16:26
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Post-Adresse finden Sie anhängend. Bitte nutzen Sie aus Barrierefreiheitsgründen für diese Anfrage aber ausschließlich diesen elektronischen Kommunikationsweg. [geschwärzt] "[geschwärzt]". [geschwärzt]! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300867 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. März 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit der Erhebung der Gebühren für diese Anfrage bin ich nicht einverstanden. Im Zuge dessen ziehe ich …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.bka.de [#300867]
Datum
16. März 2024 16:27
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit der Erhebung der Gebühren für diese Anfrage bin ich nicht einverstanden. Im Zuge dessen ziehe ich die Punkte 2 und 3 meiner Anfrage zurück und bitte stattdessen ausschließlich um den in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.bka.de erwähnten Prüfbericht der Materna Information & Communications SE. Darin enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen, mit einem Drittbeteiligungsverfahren bin ich nicht einverstanden. Aus meiner Sicht handelt es sich somit wieder um eine nicht gebührenpflichtig Anfrage. Bitte antworten Sie mir aus Barrierefreiheitsgründen in Zukunft ausschließlich per E-Mail auf diese Anfrage. Sollte es aus Ihrer Sicht dennoch rechtlich notwendig sein, mir Briefpost zu senden, senden Sie mir den Inhalt bitte zeitgleich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300867/
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
361,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine IFG-Anfrage #300867 [#300867] Guten Tag, bitte senden Sie mir den postalisch zugesandten Bescheid gemäß…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine IFG-Anfrage #300867 [#300867]
Datum
3. April 2024 17:42
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir den postalisch zugesandten Bescheid gemäß § 10 BGG noch einmal textlich an diese E-Mail-Adresse (nicht als Anhang) zu, da ich diesen sonst nicht selbstständig wahrnehmen kann. Bitte entfernen Sie auch die Erwähnung des Prüfberichts in Ihrer "Erklärung zur Barrierefreiheit", wenn dieser nicht existiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300867/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine IFG-Anfrage #300867 [#300867] Guten Tag, ich möchte Sie an meine Bitte aus der Mail vom 3. April 2024 e…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine IFG-Anfrage #300867 [#300867]
Datum
30. April 2024 16:43
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie an meine Bitte aus der Mail vom 3. April 2024 erinnern, mir den Bescheid auf Grundlage des § 10 BGG digital auch per E-Mail zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300867/