Barrierefreiheit von www.bsi.bund.de

detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 5 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website des BSI zu finden sind

Ergebnis der Anfrage

Zur Anfrage liegen beim BSI keine konkreten Informationen vor.

Hinsichtlich des BSI-Internetauftritts werden laut eigener Aussage regelmäßig Tests nach der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) durchgeführt und gefundene Fehler, soweit technisch möglich, behoben. Die BSI-Webseite wurde 2021 zu den damals geltenden Regeln der Barrierefreiheit erstellt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: detaillierte interne Informationen, P…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.bsi.bund.de [#300738]
Datum
21. Februar 2024 13:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 5 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website des BSI zu finden sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300738/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrag…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Bescheid zur Ihrer IFG-Anfrage Barrierefreiheit von www.bsi.bund.de [#300738]
Datum
27. Februar 2024 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Bitte senden Sie mir ebenfalls alle bisher erstellten …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zur Ihrer IFG-Anfrage Barrierefreiheit von www.bsi.bund.de [#300738]
Datum
27. Februar 2024 17:59
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Bitte senden Sie mir ebenfalls alle bisher erstellten BITV-Prüfberichte zu www.bsi.bund.de. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300738/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> leider können wir Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Bescheid zur Ihrer IFG-Anfrage Barrierefreiheit von www.bsi.bund.de [#300738]
Datum
5. März 2024 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider können wir Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht beantworten. Die Durchführung der Prüfung unserer Webseite nach der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auch die Erstellung der BITV-Prüfberichte umfasst, erfolgt durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT), die als eigenständiger Bereich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer IFG-Anfrage dorthin. Mit freundlichen Grüßen