Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de

detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 5 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website des BMF zu finden sind

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: detaillierte interne Informationen, P…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de [#300631]
Datum
20. Februar 2024 12:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 5 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website des BMF zu finden sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300631/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de“ vom 20.02.202…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de [#300631]
Datum
22. März 2024 01:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de“ vom 20.02.2024 (#300631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de“ vom 20.02.202…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de [#300631]
Datum
16. April 2024 23:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de“ vom 20.02.2024 (#300631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
V B 3 - O 1004/24/10089 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für die von Ihnen freundl…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de [#300631]; Bitte um Rückmeldung bis zum 29. April 2024
Datum
17. April 2024 16:17
Status
Warte auf Antwort
V B 3 - O 1004/24/10089 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für die von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellten untenstehenden Informationen, mit denen Sie aufzeigen, sich am 20. Februar 2024 mit folgendem Antragsbegehren unter Berufung auf IFG/ UIG und VIG an das Referat V B 5 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gewandt zu haben: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 5 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website des BMF zu finden sind“ Gern teile ich Ihnen mit, dass der Antrag nach dem IFG behandelt und dementsprechend inzwischen dem für IFG-Anträge zuständigen Referat V B 3 des BMF vorliegt und hier unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird. Ein Eingang des ursprünglichen Antrags konnte jedoch erst anlässlich Ihrer E-Mail vom 22. März 2024 verzeichnet werden, ein Eingang der von Ihnen weitergeleiteten E-Mail vom 20. Februar 2024 selbst lässt sich leider nicht feststellen. Dementsprechend konnte eine Bearbeitung hier auch erst im Nachgang zu Ihrer E-Mail vom 22. März 2024 angestoßen werden. Wir bitten dies - ebenso wie die erst jetzt erfolgende Rückmeldung zu Ihren Nachfragen vom 22. März 2024 und vom gestrigen Tag - vielmals zu entschuldigen. Zum derzeitigen Bearbeitungsstand Ihres Antrags kann ich Ihnen mitteilen, dass die Nachfrage in dem in die Antragsbearbeitung eingebundenen Fachreferat des Hauses ergeben hat, dass dort noch keine abschließende Bearbeitung stattfinden konnte. Es kann derzeit auch leider nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Gesamtbearbeitungsaufwand den Umfang einer gebührenfreien einfachen Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG überschreiten wird. Der Bitte in Ihrem Antrag entsprechend teile ich daher hiermit mit, dass im Falle einer - zumindest teilweisen - Stattgabe des Antrags dann nach der Rechtslage Gebühren von bis zu 500,00 Euro möglich wären, § 10 Absatz 3 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Die Gebührenverordnung füge ich Ihnen zur besseren Nachvollziehbarkeit als Anlage bei. Ob und in welcher Höhe ggf. tatsächlich Gebühren anfallen, kann jedoch erst mit dem endgültigen Abschluss der Bearbeitung ermittelt werden. Bisher sind keine Kosten für Sie entstanden. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der möglichen Entstehung von Gebühren festhalten möchten. Wenn Sie an Ihrem Antrag trotz der möglichen Entstehung von Gebühren festhalten wollen, bitte ich Sie - insb. um die weitere Bearbeitung möglichst kurz zu halten - vorsorglich auch bereits mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung zum Schutz von personenbezogenen Daten (§ 5 IFG) sowie zum Schutz geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IFG) einverstanden sind. Sollte ich bis zum 29. April 2024 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung des Antrags nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten. Diese Mitteilung ist ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Dies könnte erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte entschieden werden und würde dann voraussichtlich im Wege eines rechtsmittelfähigen Bescheides erfolgen. Abschließend entschuldige ich mich nochmals für die verzögerte Antwort und bedanke mich für Ihr Verständnis im Voraus. Selbstverständlich ist eine schnellstmögliche abschließende (Weiter-)Bescheidung beabsichtigt, sofern die vorstehend erbetenen Rückmeldungen bis zu dem angegebenen Zeitpunkt im BMF vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
V B 3 - O 1004/24/10089 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie noch die in nachstehend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de [#300631]; Bitte um Rückmeldung bis zum 29. April 2024_Ergänzung (IFGGebV)
Datum
19. April 2024 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifggebv.pdf
51,9 KB
V B 3 - O 1004/24/10089 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie noch die in nachstehender E-Mail avisierte Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Es bleibt bei der untenstehenden Rückmeldebitte bis zum 29. April 2024 für den Fall der gewünschten Aufrechterhaltung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#300631] Guten Tag, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Barrierefreiheit von www.bu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#300631]
Datum
30. April 2024 19:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Barrierefreiheit von www.bundesfinanzministerium.de“ (20.02.2024, #300631) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>