Barrierefreiheit von www.gesetze-im-internet.de

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- den Prüfbericht zur in der Barrierefreiheitserklärung von www.gesetze-im-internet.de erwähnten Bewertung der Materna Information & Communications SE
- Dokumente, die die Behebung der Barrieren dokumentieren, wie beispielsweise Tickets in einem Ticketsystem, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind, oder andere interne Dokumentationsformen

Darin enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Prüfbericht zur in der Barriere…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.gesetze-im-internet.de [#303912]
Datum
23. März 2024 10:34
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Prüfbericht zur in der Barrierefreiheitserklärung von www.gesetze-im-internet.de erwähnten Bewertung der Materna Information & Communications SE - Dokumente, die die Behebung der Barrieren dokumentieren, wie beispielsweise Tickets in einem Ticketsystem, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind, oder andere interne Dokumentationsformen Darin enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303912/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912] Az.: I 5 - 2024 0000 1481 0001 Sehr << Antragsteller:in >> am…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912]
Datum
26. März 2024 16:20
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 - 2024 0000 1481 0001 Sehr << Antragsteller:in >> am 23. März 2024 haben Sie bei dem Bundesamt für Justiz einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hinsichtlich der Barrierefreiheit von www.gesetze-im-internet.de gestellt. Zur Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens bitten wir um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift. Der von Ihnen begehrten Information stehen möglichweise die Ausschlussgründe des Informationszugangs zum Schutz personenbezogenen Daten gemäß § 5 IFG bzw. Schutz des geistigen Eigentums und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 IFG entgegen. Für die ggfs. erforderliche Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens, die Geltendmachung anfallender Gebühren sowie für eine postalische Übersendung eines Bescheids, ist das Vorliegen Ihrer Postanschrift notwendig. Wir bitten Sie daher um Mitteilung Ihrer Postadresse bis zum 8. April 2024. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ohne Mitteilung Ihrer postalischen Adresse nicht erfolgen kann. Im Hinblick auf voraussichtlich betroffene Daten Dritter stelle ich anheim, Ihren Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ergänzend zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912] Guten Tag, meine Postadresse finden Sie anhängend. Mit der Durchführun…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912]
Datum
26. März 2024 16:31
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Postadresse finden Sie anhängend. Mit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens oder der Erhebung von Gebühren für diese einfache Auskunft bin ich nicht einverstanden, da sich die angefragten Informationen ausschließlich auf ein Angebot des BMJ beziehen. Bitte übersenden Sie mir die Dokumente und den Bescheid aus Barrierefreiheitsgründen rein digital. Wie bereits mitgeteilt bitte ich darum, alle personenbezogenen Daten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303912/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912] Az.: I 5 - 2024 0000 1481 Sehr << Antragsteller:in >> wir ne…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 23. März 2024 [#303912]
Datum
17. April 2024 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 2024 0000 1481 Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren am 23. März 2024 beim Bundesamt für Justiz nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellten Antrag hinsichtlich der Barrierefreiheit von www.gesetze-im-internet.de und übersenden Ihnen vorab per E-Mail anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen