Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de

- Den Prüfbericht zur, in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.kulturstaatsministerin.de erwähnten, vorgenommenen Barrierefreiheitsprüfung
- Dokumente, die die Behebung der gelisteten Barrieren zum Gegenstand haben, wie bspw. Tickets in einem Ticketsystem
- Eine Information, zu welchem Zeitpunkt die gelisteten Barrieren behoben sein sollen

In den Dokumenten ggfs. enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Prüfbericht zur, in der "E…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de [#303801]
Datum
21. März 2024 18:28
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Prüfbericht zur, in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.kulturstaatsministerin.de erwähnten, vorgenommenen Barrierefreiheitsprüfung - Dokumente, die die Behebung der gelisteten Barrieren zum Gegenstand haben, wie bspw. Tickets in einem Ticketsystem - Eine Information, zu welchem Zeitpunkt die gelisteten Barrieren behoben sein sollen In den Dokumenten ggfs. enthaltene personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303801/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00046#0015 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 22. März 2024, mit…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de [#303801]
Datum
27. März 2024 14:50
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00046#0015 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 22. März 2024, mit dem Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur Barrierefreiheit der Website www.kulturstaatsministerin.de bitten. Sie möchten den auf der Website www.kulturstaatsministerin.de in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" erwähnten Prüfbericht über die Barrierefreiheitsprüfung sowie Dokumente, die die Behebung der gelisteten Barrieren zum Gegenstand haben, wie bspw. Tickets in einem Ticketsystem und eine Information, zu welchem Zeitpunkt die gelisteten Barrieren behoben sein sollen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K11-13002/00046#0015 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit der Beauftr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de [#303801]
Datum
11. April 2024 06:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Mit Ihrem Antrag vom 21. März 2024 erbaten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu folgenden Informationen: - Den Prüfbericht zur in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf www.kulturstaatsministerin.de (http://www.kulturstaatsministerin.de)<http://www.kulturstaatsministerin.de> erwähnten, vorgenommenen Barrierefreiheitsprüfung - Dokumente, die die Behebung der gelisteten Barrieren zum Gegenstand haben, wie bspw. Tickets in einem Ticketsystem - Eine Information, zu welchem Zeitpunkt die gelisteten Barrieren behoben sein sollen. Wir geben Ihrem Antrag statt und übersenden Ihnen anliegend den angeforderten Prüfbericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) vom 30. November 2023. Zu Ihren weiteren Fragen können wir Ihnen mitteilen, dass die Internetseite der BKM Ende Oktober 2023 als eigenständige Website online gegangen ist und kurz nach dem Livegang am 28. November 2023 einer vereinfachten Überwachung gemäß Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) unterzogen wurde. Folgende im Prüfbericht beanstandete Punkte wurden zwischenzeitlich behoben: • 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte: Der entsprechende Alternativtext wurde angepasst. • 1.3.1: Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar: Die betreffende Formatierung wurde zurückgenommen. • 2.2.2: Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar: Das Pause-Zeichen wurde mit einem Alternativtext versehen. • 2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext): Die entsprechenden PDF-Benennungen wurden überprüft und angepasst. Die BKM-Internetredaktion arbeitet mit Hochdruck daran, alle Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, PDFs) auf www.kulturstaatsministerin.de (http://www.kulturstaatsministerin.de)<http://www.kulturstaatsministerin.de> barrierearm zur Verfügung zu stellen und nicht-barrierefreie Dokumente schnellstmöglich durch barrierearme Dokumente zu ersetzen. Sollten Sie auf der BKM-Website auf ein nicht-barrierefreies Dokument stoßen, das Sie benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Internetredaktion (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Über die weiteren im Test beanstandeten Punkte und eine Verbesserung der Barrierefreiheit der BKM-Website steht BKM mit der BFIT-Bund und ihrem IT-Dienstleister im Austausch. Ein besonderer Fokus der Redaktion liegt aktuell darauf, die neuen Seitenbereiche in Gebärdensprache und Leichter Sprache weiter auszubauen. Dies soll bis zum Sommer 2024 erfolgt sein. Im Anschluss sollen die noch vorhandenen technischen Barrieren abgebaut werden. Da einige der im Testbericht beschriebenen Barrieren (2.4.6., 4.1.1 und 4.1.2) in einem Beratungsgespräch mit begleitender Testung nicht mehr nachvollzogen werden konnten, soll das Augenmerk hier vor allem auf den Punkten 2.2.1 und 2.4.3 liegen. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Leider haben Sie…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de [#303801]
Datum
11. April 2024 09:57
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Leider haben Sie den Prüfbericht bei Ihrer Antwort vergessen anzuhängen. Bitte senden Sie ihn mir noch zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303801/

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Liebe << Antragsteller:in >> Gruß
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Barrierefreiheit von www.kulturstaatsministerin.de [#303801]
Datum
11. April 2024 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe << Antragsteller:in >> Gruß