Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Mit Ihrem Antrag vom 21. März 2024 erbaten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu folgenden Informationen:
- Den Prüfbericht zur in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf
www.kulturstaatsministerin.de (
http://www.kulturstaatsministerin.de)<
http://www.kulturstaatsministerin.de> erwähnten, vorgenommenen Barrierefreiheitsprüfung
- Dokumente, die die Behebung der gelisteten Barrieren zum Gegenstand haben, wie bspw. Tickets in einem Ticketsystem
- Eine Information, zu welchem Zeitpunkt die gelisteten Barrieren behoben sein sollen.
Wir geben Ihrem Antrag statt und übersenden Ihnen anliegend den angeforderten Prüfbericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) vom 30. November 2023.
Zu Ihren weiteren Fragen können wir Ihnen mitteilen, dass die Internetseite der BKM Ende Oktober 2023 als eigenständige Website online gegangen ist und kurz nach dem Livegang am 28. November 2023 einer vereinfachten Überwachung gemäß Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) unterzogen wurde.
Folgende im Prüfbericht beanstandete Punkte wurden zwischenzeitlich behoben:
• 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte:
Der entsprechende Alternativtext wurde angepasst.
• 1.3.1: Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar:
Die betreffende Formatierung wurde zurückgenommen.
• 2.2.2: Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar:
Das Pause-Zeichen wurde mit einem Alternativtext versehen.
• 2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext):
Die entsprechenden PDF-Benennungen wurden überprüft und angepasst.
Die BKM-Internetredaktion arbeitet mit Hochdruck daran, alle Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, PDFs) auf
www.kulturstaatsministerin.de (
http://www.kulturstaatsministerin.de)<
http://www.kulturstaatsministerin.de> barrierearm zur Verfügung zu stellen und nicht-barrierefreie Dokumente schnellstmöglich durch barrierearme Dokumente zu ersetzen. Sollten Sie auf der BKM-Website auf ein nicht-barrierefreies Dokument stoßen, das Sie benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Internetredaktion (<
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Über die weiteren im Test beanstandeten Punkte und eine Verbesserung der Barrierefreiheit der BKM-Website steht BKM mit der BFIT-Bund und ihrem IT-Dienstleister im Austausch. Ein besonderer Fokus der Redaktion liegt aktuell darauf, die neuen Seitenbereiche in Gebärdensprache und Leichter Sprache weiter auszubauen. Dies soll bis zum Sommer 2024 erfolgt sein. Im Anschluss sollen die noch vorhandenen technischen Barrieren abgebaut werden. Da einige der im Testbericht beschriebenen Barrieren (2.4.6., 4.1.1 und 4.1.2) in einem Beratungsgespräch mit begleitender Testung nicht mehr nachvollzogen werden konnten, soll das Augenmerk hier vor allem auf den Punkten 2.2.1 und 2.4.3 liegen.
Diese Auskunft ist gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO).
Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn.
Mit freundlichen Grüßen