Barrierefreiheit von www.zoll.de

detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 3 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf www.zoll.de zu finden sind

und

Den Prüfbericht der BFIT-Bund

sowie

eine Information, wann die Behebung sämtlicher Barrieren abgeschlossen sein wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: detaillierte interne Informationen, P…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefreiheit von www.zoll.de [#300872]
Datum
22. Februar 2024 12:50
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
detaillierte interne Informationen, Planungen und weitere Dokumente, die die Entfernung der 3 Barrieren zum Gegenstand haben, welche in der Barrierefreiheits-Erklärung auf www.zoll.de zu finden sind und Den Prüfbericht der BFIT-Bund sowie eine Information, wann die Behebung sämtlicher Barrieren abgeschlossen sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300872/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0017-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrag…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Barrierefreiheit von www.zoll.de [#300872]
Datum
22. Februar 2024 16:07
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0017-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22. 02.2024 per E-Mail über die Plattform FragDenStaat bezüglich Barrierefreiheit von www.zoll.de ist im Arbeitsbereich DI.A.421 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0017-GZD_DI.A.421 Sehr <<…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de
Datum
14. März 2024 11:02
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0017-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir noch Ihre Postanschrift mitzuteilen. Soweit ich bis zum 28.03.2024 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de [#300872] Guten Tag, meine Postadresse finden Sie anhängend. Ich bitte…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de [#300872]
Datum
14. März 2024 12:02
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Postadresse finden Sie anhängend. Ich bitte Sie dennoch, aus Barrierefreiheitsgründen von einer postalischen Zustellung abzusehen. Antworten Sie mir bitte ausschließlich digital. Die Bestimmungen des § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG sind mir bekannt und können aus meiner Sicht hinreichend über Frag Den Staat abgedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
AW: AS WG: [EXTERN] AW: IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de [#300872] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: AS WG: [EXTERN] AW: IFG - Barrierefreiheit von www.Zoll.de [#300872]
Datum
14. März 2024 14:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
zip.7z
646,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die Übermittlung des Bescheides ist digital nur an eine DE-Mailadresse möglich, da nur so der Zugang an den Adressaten (Antragsteller nach IFG) feststellbar ist. Der Zeitpunkt der Zustellung ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist maßgeblich und kann mit einer Versendung an Ihre Mailadresse auf der Plattform FragDenStaat nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund habe ich soeben den Bescheid zur Zustellung mit Postzustellungsurkunde zur Post gegeben. Die Sendung enthält auch ein Passwort, mit dem Sie die an diese Mail angehängte ZIP-Datei öffnen können. Der unverschlüsselte Versand von Informationen an Mailadressen außerhalb der Zollverwaltung ist aufgrund Datenschutz- und IT-Sicherheits-Vorschriften nicht möglich. Im Interesse des barrierefreien Zugangs zu Verwaltungsleistungen habe ich auf den Versand der Dokumente per Post verzichtet. Leider ist die barrierefreie Mitteilung des Passworts nur bei Versand an eine DE-Mail-Adresse möglich. Ich bitte, dies nachzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen