Barzahlung im Dienstleistungszentrum
In Ihrem Artikel vom 12.10.2020 mit dem Titel ,,Kontaktlos bezahlen im Dienstleistungszentrum'' auf Ihrer Website bonn.de werden die neuen Bezahlmöglichkeiten (Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay) im DLZ dargestellt.
In dem Artikel steht der Hinweis ,,Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger, künftig vorrangig diese kontaktlosen Zahlungsmethoden zu nutzen.''
Die Eingliederung digitaler Bezahlmethoden im Dienstleistungszentrum ist ein guter Schritt, da man so kundenfreundlicher und serviceorientiert arbeitet.
Die Deutsche Bundesbank hat mit ihrer fachlichen Experteneinschätzung am 17.03.2020 allerdings festgestellt, dass kein besonderes Infektionsrisiko mit der Barzahlung verbunden ist.
(https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/von-bargeld-geht-kein-besonderes-infektionsrisiko-fuer-buerger-aus--828542)
Unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel sind zudem ausschließlich die Euro-Banknoten (§ 14 I 2 BBankG). Die Akzeptanz von Bargeld im DLZ Bonn muss also dauerhaft gewährleistet sein.
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie der eingeschränkte Zugang zu digitalen Bezahlmethoden besonders bei älteren und sozial schwachen Personen sind aussagekräftige Gründe für das Anbieten ALLER Bezahlmethoden (Bar und digital).
Diese Argumente stehen Ihrer Aufforderung entgegen.
Daher meine konkrete Frage: Mit welchen Argumenten begründen Sie diese Aufforderung ?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Oktober 2020
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17. November 2020
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