Barzahlung Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Bayerischer Rundfunk

Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben:

(a) ein Widerspruchsverfahren,
(b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht,
(c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw.
(d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bayerischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202313]
Datum
2. November 2020 14:22
An
Bayerischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben: (a) ein Widerspruchsverfahren, (b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, (c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw. (d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202313/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerischer Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie statistische Informationen erbitten. Da es als…
Von
Bayerischer Rundfunk
Betreff
AW:Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202313] BR:0009025877
Datum
4. November 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie statistische Informationen erbitten. Da es also um anonyme Statistiken und nicht um Ihre Daten geht, scheiden datenschutzrechtliche Ansprüche von vornherein aus. Die übrigen von Ihnen genannten Normen sind hier nicht einschlägig. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht erteilen können. Mit freundlichen Grüßen