Barzahlung Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Radio Bremen

Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben:

(a) ein Widerspruchsverfahren,
(b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht,
(c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw.
(d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte te…
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202318]
Datum
2. November 2020 14:25
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben: (a) ein Widerspruchsverfahren, (b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, (c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw. (d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202318/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Radio Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Radio Bremen
Betreff
Ihre Anfrage: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202318]
Datum
2. November 2020 15:39
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Radio Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 2. November und möchten Sie um den Nachweis I…
Von
Radio Bremen
Betreff
AW: ANFRAGE WG: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202318]
Datum
23. November 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 2. November und möchten Sie um den Nachweis Ihrer Identität gem. § 7 Abs. 1 S. 3 BremIFG bitten. Zwar wird nach § 7 Abs. 1 S. 1 BremIFG der Zugang zu amtlichen Informationen grundsätzlich auf formlosen Antrag gewährt, allerdings kann von der antragstellenden Person in begründeten Fällen verlangt werden, ihre Identität nachzuweisen. Ein solcher Fall liegt hier vor. Der für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderliche Aufwand und die damit verbundenen Vorbereitungsmaßnahmen sind nicht geringfügig, so dass es zulässig ist, eine entsprechende Gebühr zu erheben. Diese beziffern wir gemäß Teil A Ziffer 4a) des Kostenverzeichnisses der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz mit € 30,00. Insoweit kommen wir damit auch Ihrer Bitte nach, Ihnen vorab die Höhe der Kosten aufzugeben. Für den Fall, dass Sie an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten, benötigen wir für die wirksame Geltendmachung der Gebühr Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre Postanschrift. Als entsprechenden Beleg würde die Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments genügen, die wir nach Eingang der Zahlung unverzüglich vernichten würden. Mit freundlichen Grüßen,