Barzahlung Rundfunkbeitrag

Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben:

(a) ein Widerspruchsverfahren,
(b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht,
(c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw.
(d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Saarländischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
3. November 2020 09:22
An
Saarländischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben: (a) ein Widerspruchsverfahren, (b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, (c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw. (d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202776/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2020. Wir antworten Ihnen, weil der …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
6. November 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2020. Wir antworten Ihnen, weil der SWR Beitragsservice im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung von SWR und SR den regionalen Beitragsservice im Saarland mitbetreut. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg kommt es im Jahr durchschnittlich zu 500 Klagen mit Beitragsbezug. Welche Gründe genau zur Klage geführt haben, können wir nicht beantworten, weil wir hierüber keine Statistik führen. Sagen können wir aber, dass angesichts von rund 7,9 Mio. Beitragszahlern im SR- und SWR-Sendegebiet der Anteil der Klagen bei etwa 0,00006% liegt. Es kam und mag auch künftig vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger den Wunsch äußern, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Es lässt sich allerdings festhalten, dass das in der Regel nicht zu einem Widerspruchsverfahren oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Mit freundlichen Grüßen,
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]" zurückrufen.
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rückruf: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
6. November 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]" zurückrufen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:24
Status
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'' <<<E-Mail-Adresse>>'> Betreff: WG: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2020. Wir antworten Ihnen, weil der SWR Beitragsservice im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung von SWR und SR den regionalen Beitragsservice im Saarland mitbetreut. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg kommt es im Jahr durchschnittlich zu 500 Klagen mit Beitragsbezug. Welche Gründe genau zur Klage geführt haben, können wir nicht beantworten, weil wir hierüber keine Statistik führen. Sagen können wir aber, dass angesichts von rund 7,9 Mio. Beitragszahlern im SR- und SWR-Sendegebiet der Anteil der Klagen bei etwa 0,00006% liegt. Es kam und mag auch künftig vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger den Wunsch äußern, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Es lässt sich allerdings festhalten, dass das in der Regel nicht zu einem Widerspruchsverfahren oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Mit freundlichen Grüßen,
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rund…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rückruf: Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:25
Status
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]" zurückrufen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:26
Status
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'' <<<E-Mail-Adresse>>'<mailto:<<E-Mail-Adresse>>'>> Betreff: WG: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2020. Wir antworten Ihnen, weil der SWR Beitragsservice im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung von SWR und SR den regionalen Beitragsservice im Saarland mitbetreut. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg kommt es im Jahr durchschnittlich zu 500 Klagen mit Beitragsbezug. Welche Gründe genau zur Klage geführt haben, können wir nicht beantworten, weil wir hierüber keine Statistik führen. Sagen können wir aber, dass angesichts von rund 7,9 Mio. Beitragszahlern im SR- und SWR-Sendegebiet der Anteil der Klagen bei etwa 0,00006% liegt. Es kam und mag auch künftig vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger den Wunsch äußern, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Es lässt sich allerdings festhalten, dass das in der Regel nicht zu einem Widerspruchsverfahren oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Mit freundlichen Grüßen,
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beitragsservice SWR möchte die Nachricht "Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbei…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rückruf: Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:27
Status
Beitragsservice SWR möchte die Nachricht "Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]" zurückrufen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:28
Status
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 6. November 2020 13:29 An: '<<E-Mail-Adresse>>'' <<<E-Mail-Adresse>>'<mailto:<<E-Mail-Adresse>>'>> Betreff: WG: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2020. Wir antworten Ihnen, weil der SWR Beitragsservice im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung von SWR und SR den regionalen Beitragsservice im Saarland mitbetreut. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg kommt es im Jahr durchschnittlich zu 500 Klagen mit Beitragsbezug. Welche Gründe genau zur Klage geführt haben, können wir nicht beantworten, weil wir hierüber keine Statistik führen. Sagen können wir aber, dass angesichts von rund 7,9 Mio. Beitragszahlern im SR- und SWR-Sendegebiet der Anteil der Klagen bei etwa 0,00006% liegt. Es kam und mag auch künftig vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger den Wunsch äußern, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Es lässt sich allerdings festhalten, dass das in der Regel nicht zu einem Widerspruchsverfahren oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie bitte zum einen ebenfalls mitteilen,…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneuter Antwortversuch wegen Fehlermeldung: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202776]
Datum
17. November 2020 14:55
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie bitte zum einen ebenfalls mitteilen, wieviele Widerspruchsverfahren durchschnittlich geführt werden? Zum anderen bitte ich in Hinsicht auf die von Ihnen genannten ca. 500 Klageverfahren um Rückmeldung, welche Informationen Sie hierzu speichern? Ich verstehe Ihre Aussage, dass Sie zu den anhängigen Klagen keine spezifischen Statistiken zu den Klagegründen führen, mich würde aber dennoch interessieren, welche Informationen Sie hierzu grundsätzlich speichern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202776/

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Antwort [#202776] fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2019 gab es auf das SWR-Sendegebiet bezoge…
Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2019 gab es auf das SWR-Sendegebiet bezogen 381 berechtige Widerspruchsverfahren (Anteil von 0,000048 % an ca. 7,9 Mio. Beitragskonten im SWR-Sendegebiet) und 2.562 nicht stattgegebene Widerspruchsverfahren (Anteil von 0,00032 % an ca. 7,9 Mio. Beitragskonten im SWR-Sendegebiet). Darüber hinaus werden alle Beitragskonten bei unserem Beitragsservice - auch unabhängig von etwaigen Klageverfahren - stets nur elektronisch geführt. Dies bedeutet, dass sämtlicher Schriftverkehr ebenfalls nur elektronisch archiviert wird. Ebenso wird im Falle eines gerichtlichen Verfahrens der in diesem Zusammenhang mit dem Gericht und dem Betroffenen geführte Schriftwechsel lediglich eingescannt und im jeweiligen Beitragskonto gespeichert. Abgesehen von dieser elektronischen Archivierung der jeweiligen Schriftstücke werden keine weitergehenden Informationen zu den gerichtlichen Verfahren erfasst. Mit freundlichen Grüßen,