Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert
Beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wurde der Wert der Immobilie zu hoch angesetzt. Dies habe ich sofort beim Notar bemängelt aber er sagte man kann nichts daran machen. Als ich vom Nachlassgericht die Festsetzung des Geschäftswertes erhielt habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt und der Geschäftswert wurde reduziert. Der Notar verweigert die Rückzahlung der zuviel gezahlten Notargebühren.
Ich bitte um Mitteilung was ich an dem Prinzip, dass die Notarkosten sich nach dem Geschäftswert richten nicht verstanden habe.
Vielen Dank.
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Oktober 2017
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2. Dezember 2017
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