Basisvereinbarung zur handlungsweise bei Mietverträgen zw. der Hamburg Port Authority AÖR und der Hamburger hafen und Logistik AG

Auf Empfehlung des HambBfDI (e-Mail v. 15.08.2017, 14:39) stelle ich aus Gründen der Klarheit in Ergänzung zu meiner Anfrage # 21410 v. 05.05.2017 noch einmal folgenden - korrigierten - Antrag auf Informationszugang an die HPA:

Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt.

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich wohl um eine sog. "Basisvereinbarung" die zwischen der HPA und der HHLA zu den Mietverträgen getroffen wurde. Die Vertragsinhalte der ursprünglichen Basisvereinbarung sind über die vergangenen Jahre wahrscheinlich auch durch Nachträge oder Neuabschlüsse verändert worden.

Bitte übersenden Sie mir schnellstmöglich alle Basisvereinbarungen und/oder dazu getroffene Nachtragsvereinbarungen, die mit Wirkung ab 01. Oktober 2005 zwischen der HPA und HHLA vereinbart wurden. Nach Möglichkeit bitte alle vollständig und als ungeschwärzte Kopien.

Vielen Dank !

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Basisvereinbarung zur handlungsweise bei Mietverträgen zw. der Hamburg Port Authority AÖR und der Hamburger hafen und Logistik AG [#24325]
Datum
16. August 2017 09:27
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auf Empfehlung des HambBfDI (e-Mail v. 15.08.2017, 14:39) stelle ich aus Gründen der Klarheit in Ergänzung zu meiner Anfrage # 21410 v. 05.05.2017 noch einmal folgenden - korrigierten - Antrag auf Informationszugang an die HPA: Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich wohl um eine sog. "Basisvereinbarung" die zwischen der HPA und der HHLA zu den Mietverträgen getroffen wurde. Die Vertragsinhalte der ursprünglichen Basisvereinbarung sind über die vergangenen Jahre wahrscheinlich auch durch Nachträge oder Neuabschlüsse verändert worden. Bitte übersenden Sie mir schnellstmöglich alle Basisvereinbarungen und/oder dazu getroffene Nachtragsvereinbarungen, die mit Wirkung ab 01. Oktober 2005 zwischen der HPA und HHLA vereinbart wurden. Nach Möglichkeit bitte alle vollständig und als ungeschwärzte Kopien. Vielen Dank !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch

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