Basisvereinbarung zur handlungsweise bei Mietverträgen zw. der Hamburg Port Authority AÖR und der Hamburger hafen und Logistik AG
Auf Empfehlung des HambBfDI (e-Mail v. 15.08.2017, 14:39) stelle ich aus Gründen der Klarheit in Ergänzung zu meiner Anfrage # 21410 v. 05.05.2017 noch einmal folgenden - korrigierten - Antrag auf Informationszugang an die HPA:
Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt.
Bei dieser Vereinbarung handelt es sich wohl um eine sog. "Basisvereinbarung" die zwischen der HPA und der HHLA zu den Mietverträgen getroffen wurde. Die Vertragsinhalte der ursprünglichen Basisvereinbarung sind über die vergangenen Jahre wahrscheinlich auch durch Nachträge oder Neuabschlüsse verändert worden.
Bitte übersenden Sie mir schnellstmöglich alle Basisvereinbarungen und/oder dazu getroffene Nachtragsvereinbarungen, die mit Wirkung ab 01. Oktober 2005 zwischen der HPA und HHLA vereinbart wurden. Nach Möglichkeit bitte alle vollständig und als ungeschwärzte Kopien.
Vielen Dank !
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. August 2017
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19. September 2017
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