Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH

Sämtliche vorliegenden Informationen über die Habersaathstr. 40-48 , 10115 Berlin, in den letzten drei Jahren (2020-2023), insbesondere Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen sowie Protokolle bauaufsichtlicher Begehungen.
Zusätzlich dazu bitte ich um die Zusendung jeglicher Korrespondenz mit Andreas Pichotta und/oder der Arcadia Estates GmbH, insbesondere Protokolle von Treffen, Erörterungsterminen usw.
Sollten einer Übersendung personenbezogene Daten entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.
Sollten einer Übersendung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, so weise ich darauf hin, dass die Häuser in der Habersaathstr. 40-48, der Umgang des Eigentümers gegenüber den Mieter*innen, der (zeitweilige) Leerstand, der Umgang der Behörden mit dem Sachverhalt und der weiter Status der Wohnungen von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Hierzu beachten Sie gerne auch die bereits bestehenden Medienberichte:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/08/berlin-habersaathstrasse-keine-raeumung-raeumungsklage-streit-.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-bewohner-in-der-habersaathstrasse-sollen-wohnungen-umgehend-raeumen-100.html
https://www.berliner-zeitung.de/news/hausraeumung-in-habersaathstrasse-berlin-mitte-der-vorgang-hier-ist-illegal-li.377179
sowie die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte:
https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1354862.php

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
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Paul Robben
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht Details
Von
Paul Robben
Betreff
Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
30. Oktober 2023 11:38
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Informationen über die Habersaathstr. 40-48 , 10115 Berlin, in den letzten drei Jahren (2020-2023), insbesondere Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen sowie Protokolle bauaufsichtlicher Begehungen. Zusätzlich dazu bitte ich um die Zusendung jeglicher Korrespondenz mit Andreas Pichotta und/oder der Arcadia Estates GmbH, insbesondere Protokolle von Treffen, Erörterungsterminen usw. Sollten einer Übersendung personenbezogene Daten entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen. Sollten einer Übersendung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, so weise ich darauf hin, dass die Häuser in der Habersaathstr. 40-48, der Umgang des Eigentümers gegenüber den Mieter*innen, der (zeitweilige) Leerstand, der Umgang der Behörden mit dem Sachverhalt und der weiter Status der Wohnungen von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Hierzu beachten Sie gerne auch die bereits bestehenden Medienberichte: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/08/berlin-habersaathstrasse-keine-raeumung-raeumungsklage-streit-.html https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-bewohner-in-der-habersaathstrasse-sollen-wohnungen-umgehend-raeumen-100.html https://www.berliner-zeitung.de/news/hausraeumung-in-habersaathstrasse-berlin-mitte-der-vorgang-hier-ist-illegal-li.377179 sowie die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte: https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1354862.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Robben Anfragenr: 291303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291303/ Postanschrift Paul Robben << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Robben
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Robben, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht vom 30.10.2023 zum Grundstü…
Von
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Betreff
WG: Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
31. Oktober 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Robben, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht vom 30.10.2023 zum Grundstück Habersaathstraße 40 – 48 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BerlIFG). Das Verfahren wird unter meinem Geschäftszeichen 350-2023-4259-Stadt(11) Jur 103 geführt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Berliner Bauaufsichtsämter mit Schreiben vom 21.05.2014 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauakten regelmäßig umfangreiche personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Wenn beabsichtigt wird, solche Daten zu offenbaren, ist der Bauherr/ Eigentümer gem. § 14 Abs. 2 IFG Berlin mit einer Rückäußerungsfrist von zwei Wochen anzuhören. Dies ist hier der Fall. Bitte beachten Sie, dass Akteneinsichten nach dem IFG nach Tarifstelle 1004 b) Nr. 1-3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig sind (Rahmengebühr: 5 - 500 Euro). In den Fällen einer umfangreichen Akteneinsicht beträgt die Gebühr gem. Tarifstelle 1004 b) Nr. 2 = 100 - 250 Euro. Es handelt sich voraussichtlich um eine umfangreiche Akteneinsicht, da der Bauherr/ Eigentümer anzuhören ist. Bitte gehen Sie davon aus, dass eine kurzfristige Akteneinsicht nicht möglich sein wird, da das durch das BerlIFG vorgeschriebene Verfahren von uns beachtet werden muss (Dauer mind. 8 Wochen aufgrund Anhörung und Bescheiderteilung mit den jeweiligen Fristen, ggf. länger durch Einlegung von Rechtsmitteln). Die zuständige technische Sachbearbeiterin ist erst am 06.11.2023 wieder im Dienst. Daher kann erst im Laufe der nächsten Woche der Aktenumfang geprüft werden. Ich möchte Sie um etwas Geduld bitten und komme unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Paul Robben
Guten Tag, ich melde mich aufgrund meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigunge…
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Von
Paul Robben
Betreff
AW: WG: Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
5. Dezember 2023 12:23
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich melde mich aufgrund meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH“ vom 30.10.2023 (#291303). Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Betroffene bereits informiert worden ist? Die Äußerungsfrist von zwei Wochen dürfte sodann ja überschritten sein. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Paul Robben
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Robben, ich habe den Eigentümer/ Bauherrn mit heutigem Schreiben angehört. Die Verzögerungen …
Von
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Betreff
AW: WG: Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
12. Dezember 2023 14:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Robben, ich habe den Eigentümer/ Bauherrn mit heutigem Schreiben angehört. Die Verzögerungen bitte ich zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist sehr umfangreich und die zuständige Kollegin aus dem Fachbereich Bauaufsicht war längere Zeit nicht im Dienst. Heute konnte der Aktenumfang abschließend geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Robben, ich möchte Ihnen einen kleinen Zwischenstand mitteilen: Herr Dr. Pichotta, Geschäfts…
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: WG: Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
5. Januar 2024 11:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Robben, ich möchte Ihnen einen kleinen Zwischenstand mitteilen: Herr Dr. Pichotta, Geschäftsführer der Arcadia Estates Habersaathstraße 40-48 GmbH rief mich Ende Dezember an und teilte mir mit, dass er der Akteneinsicht in jedem Fall widersprechen und ggf. auch Klage einreichen wird. Derzeit warte ich auf ein anwaltliches Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Paul Robben
Sehr << Anrede >> ich verstehe, dass Herr Pichotta mit allen Mitteln die Veröffentlichung seiner Betr…
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Von
Paul Robben
Betreff
AW: WG: Bau-, Abriss- oder Leerstandsgenehmigungen Habersaathstr. 40-48 sowie Korrespondenz mit Pichotta/Arcadia Estates GmbH [#291303]
Datum
15. Januar 2024 12:24
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verstehe, dass Herr Pichotta mit allen Mitteln die Veröffentlichung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegenwirken will. Mir bleibt nur erneut darauf hinzuweisen, dass diese von erheblichem öffentlichen Interesse sind (siehe dazu meine erste E-Mail) und Sie zu bitten, dies in der Entscheidung zu berücksichtigen. Persönliche Daten Herrn Pichottas und Dritter dürfen gerne geschwärzt werden. Betrifft diese Entscheidung auch Leerstands-, Abriss- bzw. Neubaugenehmigungen? Das erscheint mir schwer vorstellbar, da dies ja vom Bezirk getroffene Entscheidungen sind, die demnach nicht Geheimnis eines Unternehmers sein können. Vielleicht können Sie mir ja bereits die dahingehend unbedenklichen Dokumente übersenden. Mit freundlichen Grüßen Paul Robben Anfragenr: 291303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291303/
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Gewährung Akteneinsicht (noch ohne Bestandskraft) Es wurde Akteneinsicht in einige Dokumente gewährt, jedoch gleic…
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Gewährung Akteneinsicht (noch ohne Bestandskraft)
Datum
16. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Es wurde Akteneinsicht in einige Dokumente gewährt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass diese erst vorgenommen werden kann, wenn die Entscheidung gegenüber der Eigentümerin bestandskräftig geworden ist. Die Widerspruchsfrist für die Eigentümerin beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheides.
Paul Robben
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 16.01.2024 gewährten Sie mi…
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Von
Paul Robben
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
20. Februar 2024 11:52
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 16.01.2024 gewährten Sie mir Akteneinsicht. Ich wollte mich erkundigen, ob diese Gewährung mittlerweile bestandskräftig geworden ist, da die entsprechende Widerspruchsfrist für den Eigentümer abgelaufen ist. Bitte beachten Sie erneut, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in diesem Falle einer Akteneinsicht nicht entgegenstehen, da es sich um Akten von erheblichem öffentlichen Interesse handelt, wie ich bereits in meinem ersten Schreiben ausführte. Mit freundlichen Grüßen Paul Robben
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr geehrter Herr Robben, entgegen Ihrer Annahme ist die Widerspruchsfris…
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
20. Februar 2024 12:07
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Robben, entgegen Ihrer Annahme ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Der Bescheid vom 16.01.2024 wurde der Eigentümerin am 24.01.2024 zugestellt. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs endet demzufolge am 26.02.2024. Zusätzlich ist der interne Postlauf zu beachten. Um sicherzustellen, dass kein Widerspruch eingelegt wurde, sind mindestens 3 Tage hinzuzurechnen. Gerne melde ich mich am 29.02.2024 bei Ihnen, um ggf. einen Termin zur Akteneinsicht zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Paul Robben
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die aufklärenden Worte. Ich f…
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Von
Paul Robben
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
26. Februar 2024 10:43
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die aufklärenden Worte. Ich freue mich auf ihre Meldung. Mit freundlichen Grüßen Paul Robben
Paul Robben
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr << Anrede >> ich erinnere sie höflich an die gewährte Akte…
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Von
Paul Robben
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
1. März 2024 11:44
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere sie höflich an die gewährte Akteneinsicht. Ich habe außerdem erfahren, dass mir gemäß §13 Absatz 5 IfG auf Antrag auch die Akten in Kopie übersendet werden können. Dies beantrage ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen Paul Robben
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr geehrter Herr Robben, eine Anfertigung von Kopien ist grundsätzlich m…
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
1. März 2024 12:32
Status
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Sehr geehrter Herr Robben, eine Anfertigung von Kopien ist grundsätzlich möglich. Hierfür würden wir den Kopierservice beauftragen und Sie müssten einen Auftragsschein unterschreiben. Die Rechnung erhalten Sie dann direkt vom Kopierservice. Ich habe heute die zuständigen Sachbearbeiter um die Zusammenstellung der Akten gebeten. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich voraussichtlich um 7 Vorgänge mit einem großen Akteninhalt handelt. Die Kosten für den Kopierservice sind von Ihnen zu tragen. Hinzu kommen die Gebühren für das Verfahren der Akteneinsicht (100 - 250 Euro). Die Stundensätze liegen bei 82,71 Euro (Rundschreiben vom 26.04.2023). Sollten Sie doch einen Termin für eine persönliche Akteneinsicht wünschen, bitte ich um Ihre Terminvorschläge ab dem 15.03.2024 (bitte immer mittwochs oder freitags, damit räumliche Kapazitäten verfügbar sind). Ich melde mich bei Ihnen, sobald mir die Akten vorliegen und mir der Aktenumfang bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr geehrter Herr Robben, ich habe nun den Aktenumfang sichten können und …
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
19. März 2024 11:21
Status
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Sehr geehrter Herr Robben, ich habe nun den Aktenumfang sichten können und liste diesen nachstehend für Sie auf. Haben Sie sich entschieden, ob Sie eine persönliche Akteneinsicht wünschen oder alle Unterlagen vom Kopierservice kostenpflichtig kopiert werden sollen? 1 Hefter Vorgang Wohnungsaufsicht 270-2021-1861-Stadt(11)2 701 Habersaathstraße 40 A Das Wohngebäude Nr. 40 A, Versorgungsunterbrechung der Stromlieferungen für die Hausbedarfsanlage des Wohngebäudes von Vattenfall Europe Sales angekündigt zum 28.06.2021 1 Ordner mit Plänen zum Vorgang Bauaufsicht 1140-2017-5780-Stadt(11)2 205 Habersaathstraße 40 - 48 Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und 91 Wohneinheiten 1 Ordner mit Plänen zum Vorgang Bauaufsicht 190-2022-4608-Stadt(11)2 207 Habersaathstraße 40 - 48 4. Nachtrag zur BG Nr. 2017 - 5780 vom 06.02.2018 "Neubau eines 7-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage und erdgeschossiger straßenseitiger gewerblicher Unterlagerung 1 Hefter zum Vorgang Bauaufsicht 850-2023-4188-Stadt(11)2 207 Habersaathstraße 40 - 48 Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und 91 Wohneinheiten 1 Hefter zum Vorgang Bauaufsicht 1150-2020-4869-Stadt(11)2 207 Habersaathstraße 40 - 48 Verlängerung Baugenehmigung Nr. 2017/5780 vom 06.02.2018 "Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und 91 Wohneinheiten" 1 Hefter zum Vorgang Bauaufsicht 1142-2018-2964-Stadt(11)2 207 Habersaathstraße 40 - 48 Abbruch von 6-geschossigen Wohngebäuden Habersaathstraße Nr. 40 bis 48 1 Ordner mit Plänen zum Vorgang Bauaufsicht 190-2020-1571-Stadt(11)2 207 Habersaathstraße 40 - 48 3. Nachtrag zur BG Nr. 2017 - 5780 vom 06.02.2018 "Neubau eines 7-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage und erdgeschossiger straßenseitiger gewerblicher Unterlagerung" Hier: Änderung von 91 auf 111 WE und von 4 Gewerbe EH auf 2 Mit freundlichen Grüßen
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr geehrter Herr Robben, können Sie mir bitte mitteilen, wie hier weiter …
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
26. März 2024 17:04
Status
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Sehr geehrter Herr Robben, können Sie mir bitte mitteilen, wie hier weiter verfahren werden soll (siehe u.s. E-Mail)? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303] Sehr geehrter Herr Robben, leider blieben meine E-Mails vom 19.03.2024 und …
Von
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Betreff
AW: Gewährung Akteneinsicht [#291303]
Datum
9. April 2024 10:20
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Sehr geehrter Herr Robben, leider blieben meine E-Mails vom 19.03.2024 und 26.03.2024 unbeantwortet. Ich möchte Sie bitten, mir bis spätestens 07.05.2024 mitzuteilen, wie ich weiter verfahren soll. Sollte ich keine Antwort mehr von Ihnen erhalten, würde ich die Akten an die zuständigen Sachbearbeiter zurückgeben und das Verfahren gebührenpflichtig abschließen. Mit freundlichen Grüßen