Bau einer Ortumfahrung von Olsbrücken (B270, Rheinland-Pfalz)

Im Bundesverkehrswegeplan wurde der Bedarf für den Bau einer Ortsumfahrung von Olsbrücken (B270) als vordringlich eingestuft. Bitte teilen Sie uns die Begründung für die Vordringleichkeit dieses Bauvorhabens mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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BUND Kaiserslautern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bundesve…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
BUND Kaiserslautern
Betreff
Bau einer Ortumfahrung von Olsbrücken (B270, Rheinland-Pfalz) [#170963]
Datum
25. November 2019 08:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bundesverkehrswegeplan wurde der Bedarf für den Bau einer Ortsumfahrung von Olsbrücken (B270) als vordringlich eingestuft. Bitte teilen Sie uns die Begründung für die Vordringleichkeit dieses Bauvorhabens mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen BUND Kaiserslautern Anfragenr: 170963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170963 Postanschrift BUND Kaiserslautern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen BUND Kaiserslautern

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
B 270, Ortsumgehung Olsbrücken, Dringlichkeitseinstufung im Bundesverkehrswegeplan 2030
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
B 270, Ortsumgehung Olsbrücken, Dringlichkeitseinstufung im Bundesverkehrswegeplan 2030
Datum
23. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen