Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund

1. Hat es vor der Entscheidung, die Stadt- und Landesbibliothek nicht als Eigenrealisierung zu erstellen, sondern nach Fertigstellung durch einen Investor für (rund) 20 Jahre zu leasen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gegeben?
Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie der der Entscheidung zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Wenn nein, bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Welche Stellen der Stadt Dortmund und ggf. des Landes NRW haben hierüber eine Entscheidung getroffen?
2. Gibt es eine vergleichende Analyse der tatsächlichen Kosten, die der Stadt Dortmund durch die Wahl des Leasingkonzepts für die Errichtung der Stadt- und Landesbibliothek und deren Betrieb einschließlich des Rückerwerbs des Grundstücks entstanden sind, und den fiktiven Kosten einer von Anfang an durchgeführten Eigenrealisierung, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Alleineigentums per 30.6.2021?
3. Welche Abweichungen ergeben sich zwischen den tatsächlichen Kosten und den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierten Kosten für das Leasingmodell?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund [#278855]
Datum
14. Mai 2023 12:20
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat es vor der Entscheidung, die Stadt- und Landesbibliothek nicht als Eigenrealisierung zu erstellen, sondern nach Fertigstellung durch einen Investor für (rund) 20 Jahre zu leasen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gegeben? Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie der der Entscheidung zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wenn nein, bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Welche Stellen der Stadt Dortmund und ggf. des Landes NRW haben hierüber eine Entscheidung getroffen? 2. Gibt es eine vergleichende Analyse der tatsächlichen Kosten, die der Stadt Dortmund durch die Wahl des Leasingkonzepts für die Errichtung der Stadt- und Landesbibliothek und deren Betrieb einschließlich des Rückerwerbs des Grundstücks entstanden sind, und den fiktiven Kosten einer von Anfang an durchgeführten Eigenrealisierung, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Alleineigentums per 30.6.2021? 3. Welche Abweichungen ergeben sich zwischen den tatsächlichen Kosten und den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierten Kosten für das Leasingmodell?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 278855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278855/ Postanschrift Anne Schulze-Allen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 14.05.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, Anne Schulze-Allen, hiermit bestätige …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 14.05.2023
Datum
15. Mai 2023 10:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, Anne Schulze-Allen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 14.05.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Liegenschaften Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, ich beziehe mi…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG-Anfrage: Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (#278855)
Datum
16. Juni 2023 10:57
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Liegenschaften Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, ich beziehe mich auf Ihre IFG - Anfrage vom 15.05.23 in der og. Angelegenheit, die ich wie folgt beantworte (Ihre Frage jeweils kursiv vorangestellt): 1. Hat es vor der Entscheidung, die Stadt- und Landesbibliothek nicht als Eigenrealisierung zu erstellen, sondern nach Fertigstellung durch einen Investor für (rund) 20 Jahre zu leasen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gegeben? Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie der der Entscheidung zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wenn nein, bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Welche Stellen der Stadt Dortmund und ggf. des Landes NRW haben hierüber eine Entscheidung getroffen? In der Anlage sende ich Ihnen die Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1995. Darin sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen enthalten. 2. Gibt es eine vergleichende Analyse der tatsächlichen Kosten, die der Stadt Dortmund durch die Wahl des Leasingkonzepts für die Errichtung der Stadt- und Landesbibliothek und deren Betrieb einschließlich des Rückerwerbs des Grundstücks entstanden sind, und den fiktiven Kosten einer von Anfang an durchgeführten Eigenrealisierung, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Alleineigentums per 30.6.2021? Eine vergleichende Analyse liegt nicht vor. 3. Welche Abweichungen ergeben sich zwischen den tatsächlichen Kosten und den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierten Kosten für das Leasingmodell? Informationen dazu liegen nicht vor. Wie beantragt wird aus Gründen der Billigkeit auf Grundlage des § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Guten Tag, ich danke für die Zusendung der o.g. Beschlussvorlage, aus der sich weitere Nachfragen ergeben. 1.) I…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (#278855) [#278855]
Datum
22. Juni 2023 15:51
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke für die Zusendung der o.g. Beschlussvorlage, aus der sich weitere Nachfragen ergeben. 1.) Ich bitte daher um Übersendung einer Kopie des Leasingvertrages über die Stadt- und Landesbibliothek. 2. Weiter bitte ich um Übersendung einer Kopie des Beschlusses, mit dem über den Abschluss des Leasingvertrages durch das zuständige Gremium entschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Liegenschaften Guten Tag, beigefügt sende ich die angefragten U…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: IFG-Anfrage: Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (#278855) [#278855]
Datum
11. Juli 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Liegenschaften Guten Tag, beigefügt sende ich die angefragten Unterlagen Mit freundlichen Grüßen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Leasingvertrages und des Ratsbeschluss…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: Antwort: AW: IFG-Anfrage: Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (#278855) [#278855]
Datum
5. August 2023 18:47
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Leasingvertrages und des Ratsbeschlusses. Ich nehme Bezug auf Ihr vorherigesAntwortschreiben vom 17.6.2023. Zu Frage und Antwort Nr 1: Sieht die Verwaltung der Stadt Dortmund einen inhaltlichen Unterschied zwischen einer "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ und einer „Wirtschaftlichkeitsberechnung“? Zu Frage und Antwort Nr. 3: Welche Gründe gibt es dafür, dass etwaige Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung prognostizierten Kosten für das durchgeführte Leasingmodell nicht identifiziert und ggf. analysiert wurden? Ist diese Unterlassung auf das hier angefragte Bibliotheksprojekt beschränkt oder handelt es sich um eine bei der Stadt Dortmund übliche Vorgehensweise? l Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, folgende Antworten sende ich zu Ihren Fragen (kursiv vorangestellt): Sieht di…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: IFG-Anfrage: Bau und Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (#278855) [#278855]
Datum
21. August 2023 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, folgende Antworten sende ich zu Ihren Fragen (kursiv vorangestellt): Sieht die Verwaltung der Stadt Dortmund einen inhaltlichen Unterschied zwischen einer "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ und einer „Wirtschaftlichkeitsberechnung“? Nein. Welche Gründe gibt es dafür, dass etwaige Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung prognostizierten Kosten für das durchgeführte Leasingmodell nicht identifiziert und ggf. analysiert wurden? Da es sich um Vorgänge handelt die ca. drei Jahrzehnte zurückliegen, sind die Gründe dafür nicht bekannt. Ist diese Unterlassung auf das hier angefragte Bibliotheksprojekt beschränkt oder handelt es sich um eine bei der Stadt Dortmund übliche Vorgehensweise? Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine projektbezogene Betrachtung zum damaligen Zeitpunkt handelt. Mit freundlichen Grüßen