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Bau von Fahrradständern in Ginnheim

die Stadt Frankfurt hat an der Ecke Theodor-Storm-Straße und Paul-Heyse-Straße in 60431 Frankfurt an drei Straßenecken Absperrungspfeiler in den Strassenbeton versenkt und insgesamt 7 öffentliche Fahrradständer gebaut. Bitte teilen Sie mir 1) mit, wieviel die Umsetzung des Vorhabens gekostet hat. Darüber hinaus teilen Sie mir bitte 2) mit, welches Vergabeverfahren hier angewendet wurde. Und 3) bitte ich um die Begründung für diese Maßnahme angesichts der Tatsache, dass alle anliegenden Nachbarn eigene Fahrradständer auf Ihren Grundstücken haben und es daher höchst unwahrscheinlich ist, dass die Ständer genutzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Jens Pössel
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Stad…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
Jens Pössel
Betreff
Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
27. April 2020 12:27
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stadt Frankfurt hat an der Ecke Theodor-Storm-Straße und Paul-Heyse-Straße in 60431 Frankfurt an drei Straßenecken Absperrungspfeiler in den Strassenbeton versenkt und insgesamt 7 öffentliche Fahrradständer gebaut. Bitte teilen Sie mir 1) mit, wieviel die Umsetzung des Vorhabens gekostet hat. Darüber hinaus teilen Sie mir bitte 2) mit, welches Vergabeverfahren hier angewendet wurde. Und 3) bitte ich um die Begründung für diese Maßnahme angesichts der Tatsache, dass alle anliegenden Nachbarn eigene Fahrradständer auf Ihren Grundstücken haben und es daher höchst unwahrscheinlich ist, dass die Ständer genutzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420 Postanschrift Jens Pössel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Eingangsbestätigung/Datenschutzinformation Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
Eingangsbestätigung/Datenschutzinformation
Datum
27. April 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail im Straßenverkehrsamt und werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie von uns Nachricht. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir leiten Ihr Anliegen zuständigkeitshalber an das Amt f…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
28. April 2020 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir leiten Ihr Anliegen zuständigkeitshalber an das Amt für Straßenbau und Erschließung weiter. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich kann Ihnen zum dritten Teil Ihre Frage gerne antw…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
4. Mai 2020 18:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich kann Ihnen zum dritten Teil Ihre Frage gerne antworten. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO dürfen im 5m-Bereich von Straßenecken keine Kraftfahrzeuge geparkt werden. Dies hat unter anderem den Zweck, dass Fußgänger sicher und unbehindert die Straße queren und dabei auch von Kraftfahrzeugfahrer (und Fahrradfahrer) gesehen werden können. Weiterhin ist es wichtig, dass querungswilligen Fußgängern auch selbst herannähernden Fahrzeugen sehen können. An die von Ihnen erwähnten Kreuzung gab es des Öfteren Bürgerbeschwerden, dass im 5m Bereich geparkt wurde. Siehe dazu einige Beweisbilder unten. Als Straßenverkehrsamt ist es unsere Aufgabe, die StVO durchzusetzen. Die Kollegen der Verkehrsüberwachung ahnden deshalb solche Parkverstöße. Da die Kollegen der Verkehrsüberwachung nicht permanent und überall unterwegs sein können, versuchen wir, den Verkehrsraum intuitiv zu gestalten, so dass die Verkehrsteilnehmer automatisch verstehen, wo geparkt werden darf und wo nicht. Dazu kann man sogenannte Sperrflächen markieren. Die Erfahrung lernt uns allerdings, dass auch diese oft ebenfalls illegalerweise mit Kraftfahrzeugen beparkt werden. An vielen Stellen wurden deshalb Stahlabweiser (Poller) auf diesen Sperrflächen montiert. Das Ergebnis ist leider oft, dass dann Motorräder an diesen Stellen geparkt werden. Auch Motorräder verhindern leider die erforderlichen Sichtbeziehungen. Daher ist die Lösung, wie wir sie an dieser Straßenkreuzung umgesetzt haben, aus unsere Sicht die sicherste und auch wirtschaftlichste Lösung (die Montagekosten eines Fahrradabstellbügels sind zwar höher als die Montagekosten eines Pollers, führen aber zu einem verkehrssichereren Ergebnis da die Sichtbeziehungen auch mit angeschlossenen Fahrrädern deutlich besser sind als bei parkenden Kraftfahrzeuge). Sie erwähnten, dass alle Häuser über eigenen Fahrradabstellanlagen verfügen: Das glaube ich Ihnen gerne. Allerdings bin ich davon überzeugt dass gelegentliche Besucher sich über die Fahrradabstellbügel freuen werden. Hier noch einige Vorher/Nachher-Beispiele von ähnlichen Stellen wo wir mittels Fahrradabstellbügel die Verkehrssicherheit verbessern konnten. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung! Vorher/Nachher Beispiel aus Sachsenhausen: Vorher/Nachher Beispiel aus Ginnheim (Diesterwegschule): Vorher/Nachher Beispiel aus Praunheim: Vorher/Nachher Beispiel aus Bockenheim: Beweisbilder Vorher-Zustand Paul-Heyse-Straße / Theodor-Storm-Straße: [X] Mit freundlichen Grüßen,
Jens Pössel
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin sehr wohl der Meinung, dass man hier auch ein milderes Mittel in For…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
Jens Pössel
Betreff
AW: Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
9. Mai 2020 12:38
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin sehr wohl der Meinung, dass man hier auch ein milderes Mittel in Form von konsequenter Ahndung von Falschparkern mittels Strafzettel hätte wählen können. Eine Bedarfserhebung für die Fahrradständer hätte stattfinden müssen. Daher reicht Ihre Antwort nicht aus. Ich habe einen Anspruch darauf zu erfahren, welches Vergabeverfahren gewählt wurde, wer den Auftrag erhalten hat und wieviel die Umsetzung gekostet hat. Daher bitte ich um die gewünschten weiteren Informationen. Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420 Postanschrift Jens Pössel << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen wei…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
12. Mai 2020 13:20
Status
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weitergegeben. Sie erhalten vom Straßenverkehrsamt weitere Nachricht. Bitte geben Sie uns noch ein wenig Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Jens Pössel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ vom…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
Jens Pössel
Betreff
AW: Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
29. Mai 2020 06:53
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ vom 27.04.2020 (#185420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es steht die Information zum Vergabeverfahren und den Kosten für dieMaßnahme aus. Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420 Postanschrift Jens Pössel << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Mai 2020. Die Bearbeitung des oben genannten Vorg…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
Bau von Fahrradständern in Ginnheim [#185420]
Datum
2. Juni 2020 09:02
Status
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Sehr geehrter Herr Pössel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Mai 2020. Die Bearbeitung des oben genannten Vorgangs konnte in unserem Hause noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Die Amtsleitung hat sich vorbehalten selbst zu antworten. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
2. AE EZ Jens Pössel (PDF) Sehr geehrter Herr Pössel, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben unserer Amtsleitung…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
2. AE EZ Jens Pössel (PDF)
Datum
25. Juni 2020 09:09
Status
Sehr geehrter Herr Pössel, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben unserer Amtsleitung, zu Ihrer Nachricht vom 9. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen
Jens Pössel
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Jens Pössel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ [#185420] [#185420]
Datum
24. Juli 2020 10:07
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich als Bewohner und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes Interesse an Informationen zur Ausübung des Verwaltungshandelns habe und mir nicht die gewünschten Informationen zugänglich gemacht wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Anhänge: - 185420.pdf - 2020-04-27_2-image001.jpg - 2020-05-04_1-ATT038617.jpg - 2020-05-04_1-ATT162106.jpg - 2020-05-04_1-ATT280024.jpg - 2020-05-04_1-ATT409182.jpg - 2020-05-04_1-ATT556735.jpg - 2020-05-04_1-ATT609431.jpg - 2020-05-04_1-ATT878493.jpg - 2020-06-02_1-image001.jpg - 2020-06-25_1-2.AEEZJensPsselPDF.pdf Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420/
Jens Pössel
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile weder Ihre Auffassung zur ermess…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
Jens Pössel
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ [#185420] [#185420]
Datum
24. Juli 2020 10:14
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile weder Ihre Auffassung zur ermessensfehlerfreien Ausübung des Verwaltungsaktes zum Bau der Fahrradständer noch die Aussage, ich hätte keinen Anspruch auf die angeforderten Informationen. Sie sind als Behörde über Paragraf 2 iVm 81 des HDSIG zur Erteilung der von mir gewünschten Informationen verpflichtet. Darüber hinaus sind Sie aber auch aus vergaberechtlichen Rahmenbedingungen heraus zur Veröffentlichung der Vergabewerte verpflichtet. Ich fordere Sie daher erneut auf, mir die angeforderten Informationen zu geben. Zur Durchsetzung meines Rechts auf Information habe ich den gesetzlichen Vermittler eingeschaltet und den Bund der Steuerzahler informiert. Darüber hinaus fordere ich Sie auf, das alte verrostete Alibi-Fahrrad, welches an einem Fahrradständer zur Legitimierung Ihres Handelns angebracht wurde, zu entfernen. Es verschandelt die Landschaft und dient keinem Besitzer mehr. Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Rechtsanwalt Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420/ Postanschrift Jens Pössel << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jens Pössel
Sehr geehrte<< Anrede >> auch wenn das HDSIG offenbar mangels entsprechender Satzung für dasStrassenv…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
Jens Pössel
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ [#185420] [#185420]
Datum
26. Juli 2020 18:20
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auch wenn das HDSIG offenbar mangels entsprechender Satzung für dasStrassenverkehrsamt nicht anwendbar ist, ist es gem. Paragraf 19 Absatz 2 zur Veröffentlichung vergebener Aufträge verpflichtet. Bitte beantworten Sie daher die offenen Fragen zur Vergabe sowie zum Vergabewert oder lassen Sie mich gerne wissen, wo ich die veröffentlichten Daten einsehen kann. Mit freundlichen Grüßen Jens Pössel Anfragenr: 185420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185420/ Postanschrift Jens Pössel << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, wir haben Ihre Nachricht zuständigkeitshalber an das Amt für Straßenbau und Erschließ…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“ [#185420] [#185420]
Datum
28. Juli 2020 14:31
Status
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3,6 KB


Sehr geehrter Herr Pössel, wir haben Ihre Nachricht zuständigkeitshalber an das Amt für Straßenbau und Erschließung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Pössel, Ihr Anliegen wurde uns mit der Bitte um Bearbeitung vom Straßenverkehrsamt weitergelei…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
Ihre Anfrage: Vermittlung bei Anfrage „Bau von Fahrradständern in Ginnheim“
Datum
4. August 2020 13:22
Status
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Sehr geehrter Herr Pössel, Ihr Anliegen wurde uns mit der Bitte um Bearbeitung vom Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Dieser Bitte kommen wir gerne nach, wenngleich der von Ihnen in untenstehender E-Mail aufgeführte § 19 Abs. 2 des HDSIG für die Mitteilung der gewünschten Daten nicht einschlägig ist. Die Vergabe des Auftrages zum Setzen der Fahrradbügel erfolgte über einen Rahmenvertrag mit vorheriger öffentlicher Vergabe. Die Kosten für die von Ihnen angefragte Maßnahme belaufen sich auf rund 1.230,- Euro. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wir mit dem Aufstellen von Fahrradbügeln grundsätzlich unserem Auftrag aus dem Beschluss 4424 der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019 nachkommen. Dieser fordert die Schaffung von deutlich mehr Fahrradparkplätzen im Stadtgebiet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.