Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren

Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

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  • Datum
    5. Juli 2016
  • Frist
    4. August 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Niedersachsen ist e…
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Betreff
Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
5. Juli 2016 09:35
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ihre Anfrage zu Querungshilfen haben Sie an den Region…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
20. Juli 2016 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ihre Anfrage zu Querungshilfen haben Sie an den Regionalen Geschäftsbereich Verden (RGB) gerichtet und mehrfach (24.06. und 05.07.2016 gleich zweimal) an die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Zentraler Geschäftsbereich geschickt. Mit dem RGB führen Sie bereits Schriftverkehr. Dieser bemüht sich sehr um Sie. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist dort in den richtigen Händen. In Ihrem Ort wurden alle Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit mit zahlreichen Beteiligten schriftlich und bei Ortsterminen diskutiert und, wo möglich, umgesetzt. Zur abschließenden Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragen nicht im Detail beantwortet werden können, da es weder Daten noch Listen gibt, um an die gewünschten Information zu kommen. Es liegen daher keine Informationen vor, die Ihnen als vorliegende „amtliche Informationen“ im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes durch meine Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschaffung von Informationen von anderen Behörden oder von Dritten durch die um Auskunft gebetene Behörde sind von dem Informationsfreiheitsgesetz, welches zudem nur Bundesbehörden verpflichtet, nicht erfasst. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit es sich bei den gewünschten Auskünften zu den „Querungshilfen“ um „Umweltinformationen“ i.S.d. Umweltinformationsgesetzes (NUI) handeln sollte/könnte. Entsprechend gilt dies für das von Ihnen zitierte Gesetz zur Verbesserung von gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG), deren Regelungsgehalt gemäß § 1 die nur dort genannten „Verbraucherprodukte“ betrifft. Aufgrund der zahlreichen Fragestellungen bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Der Regionalen Geschäftsbereich Verden und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten eine Durchschrift dieser E- Mail. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für Ihre Antwort. Bei der ursprünglichen Anfrage vom 5.Juli 2016 ha…
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Betreff
AW: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
24. Juli 2016 17:51
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für Ihre Antwort. Bei der ursprünglichen Anfrage vom 5.Juli 2016 habe ich im Text "Landkreis Verden" und "Landkreis Diepholz" verwechselt. In der Titelzeile steht aber - wie von mir gemeint - Landkreis Diepholz. --- Das war natürlich Grundlage für Verwirrung und Sie hatten den Eindruck, dass ich die gleiche Anfrage zweifach stelle. Das ist aber nicht so. (Mein Versehen bitte ich zu entschuldigen.) - Ich möchte nach dem Infrormationsfreiheitsgesetz folgende Auskunft von Ihrer Behörde haben: Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis DIEPHOLZ wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Ich bin bis zum 5.8. nicht im Dienst. E-Mails werden nicht weitergeleitet. Meine Vertretung übernimmt Herr Rzepka.…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Automatische Antwort: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
24. Juli 2016 17:52
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis zum 5.8. nicht im Dienst. E-Mails werden nicht weitergeleitet. Meine Vertretung übernimmt Herr Rzepka. MfG Röhrbein
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Sehr geehrte Damen und Herren, da mein Ansprechpartner bis zum 5.August im Urlaub ist, die Mails nicht weitergelei…
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AW: Automatische Antwort: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
24. Juli 2016 18:35
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mein Ansprechpartner bis zum 5.August im Urlaub ist, die Mails nicht weitergeleitet werden und die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage am 4. August 2016 abläuft, schicke ich meine Nachricht und damit meine Anfrage nach dem Bau von Querungshilfen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz in den letzten 10 Jahren (2005 - 2015) nochmals an die Mailadresse des Zentralen Geschäftsbereichs der niedersächsischen Landesbehörde. Ich hoffe auf eine zeitnahe Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg …
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Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
5. August 2016 06:12
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren“ vom 05.07.2016 (#17248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bei der ursprünglichen Anfrage vom 5.Juli 2016 habe ich im Text "Landkreis Verden" und "Landkreis Diepholz" verwechselt. In der Titelzeile steht aber - wie von mir gemeint - Landkreis Diepholz. --- Das war natürlich Grundlage für Verwirrung und Sie hatten den Eindruck, dass ich die gleiche Anfrage zweifach stelle. Das ist aber nicht so. (Mein Versehen bitte ich zu entschuldigen.) - Ich möchte -nach wie vor - nach dem Infrormationsfreiheitsgesetz folgende Auskunft von Ihrer Behörde haben: Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis DIEPHOLZ wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg …
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Automatische Antwort: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
27. August 2016 13:22
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren“ vom 05.07.2016 (#17248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfragen zu Querungshilfen vom 24.07./ 25.07./ 05…
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AW: AW: Automatische Antwort: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#17248]
Datum
12. September 2016 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfragen zu Querungshilfen vom 24.07./ 25.07./ 05.08. und 27.08.2016 liegen mir vor. Ich kann dabei nur auf meine Antwort vom 20.07.2016 zu Querungshilfen im Landkreis Verden verweisen. Ich möchte Ihnen abschließend mitteilen, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über keine Unterlagen bzw. Daten zu der von Ihnen gewünschten Auskunft verfügt. Aufgrund der Urlaubszeit bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Die Regionalen Geschäftsbereiche Verden und Nienburg sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten eine Durchschrift dieser E- Mail. Mit freundlichen Grüßen