Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren

Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2016
  • Frist
    16. Mai 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Niedersachsen ist e…
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Betreff
Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
16. April 2016 12:57
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlicher Struktur. Der Verkehr nimmt ständig zu und bei Landesstraßen heißt es häufig: "Der fließende Verkehr hat Vorrang." Trotzdem müssen Schulkinder, Jugendliche und alle Fußgänger auch sicher Landesstraßen queren können. - Der Bau von Querungshilfen an Landesstraßen liegt in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr. Meine Frage: An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem…
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AW: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
16. Mai 2016 14:34
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren" vom 16.04.2016 (#16428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrtAntragsteller/in leider bin ich nicht eher dazu gekommen, Ihnen Ihre nachstehende Frage zu beantworten…
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
17. Mai 2016 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider bin ich nicht eher dazu gekommen, Ihnen Ihre nachstehende Frage zu beantworten. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen entschuldigen. Nach den hier erfolgten Recherchen, kann ich Ihnen mitteilen, dass im Landkreis Verden im Jahre 2008 eine Querungshilfe in der Gemeinde Kirchlinteln am Ortseingang aus Visselhövede kommend errichtet worden ist. Anlass für den Bau der Querungshilfe war die bessere Erreichbarkeit der beidseitig der L 171 gelegenen Wohngebiete. Die Kosten hierfür hat die Gemeinde Kirchlinteln in Gänze getragen. Weiterhin ist im Jahre 2012 eine Querungshilfe zusammen mit einer Radwegoptimierung an der Kreuzung L 203/L202 in Blender entstanden. Anlass hierfür war die sicherere Querung der Fußgänger und Radfahrer im besagten Knotenpunkt. Die Kosten hierfür haben sowohl das Land als auch die Gemeinde getragen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie herzlichen Dank für die (teilweise) Beantwortung meiner Frage. Die Entsc…
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AW: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
19. Mai 2016 15:02
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie herzlichen Dank für die (teilweise) Beantwortung meiner Frage. Die Entschuldigung ist natürlich angenommen; Sie haben wahrscheinlich derzeit reichlich Arbeit. - Allerdings vermute ich, dass im Landkreis Verden in den vergangenen 10 Jahren mehr als die beiden von Ihnen angesprochenen Querungshilfen (Blender und Kirchlinteln) an Landesstraßen und die Querungshilfe an der L 158 in Langwedel (Abzweig Lessen), die Sie in einer anderen Mail ansprachen, gebaut wurden. Ich weiß, dass auch an der L 203 in Thedinghausen (Ortsausgang, Richtung Verden, in Höhe des Erbhofes) eine Querungshilfe errichtet wurde und ich meine, zwischen Thedinghausen-Morsum und Verden gibt es neben der Querungshilfe in Blender an der L 203 noch weitere Querungshilfen. - ? Deshalb meine Bitte: Könnten Sie freundlicherweise Ihre Recherchen noch mal prüfen, um zu schauen, ob es im Landkreis Verden (Achim, Verden, Samtgemeinde Thedinghausen, Ottersberg, Oyten, Langwedel, Kirchlinteln und Dörverden) nicht noch weitere Querungshilfen errichtet wurden? Das wäre prima. Und ich hatte in meiner ursprünglichen Anfrage ja auch nach den Kosten gefragt. In Blender wurden die Kosten geteilt: Wieviel zahlte das Land und wie groß war der Beitrag des Landes? Wie hoch waren die Kosten für die Gemeinde Kirchlinteln und für Langwedel für die jeweilige Querungshilfe? - Oder ist das geheim? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem…
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AW: AW: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
28. Mai 2016 08:47
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren" vom 16.04.2016 (#16428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben mir zwar dankenswerterweise mit einem Tag Verspätung geantwortet, aber - wie ich Ihnen schon am 19.5.16 schrieb, leider waren wohl nicht alle Querungshilfen, die in den letzten Jahren im Landkreis Verden an Landesstraßen gebaut wurden, aufgelistet und ich bat Sie um Prüfung Ihrer Recherchen. Und ich hatte nach den jeweiligen Kosten der Querungshilfen gefragt und wer jeweils für die Kosten der Querungshilfe aufgekommen ist: Baulastträger, Gemeinde/Stadt, Landkreis, Samtgemeinde, Förderprogramm, Zuschuss von anderer Stelle? Auf diese Nachfrage habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrtAntragsteller/in sie hatten recht. Nach nochmaliger und wesentlich zeitaufwendigerer Recherche kommen …
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
31. Mai 2016 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sie hatten recht. Nach nochmaliger und wesentlich zeitaufwendigerer Recherche kommen noch weitere Querungshilfen für den Zeitraum Ihrer Abfrage in Betracht. L 132 in Ottersberg im Bereich des Aldi-Marktes in Richtung Vorwerk - Kostentragung durch die Gemeinde. L 132 in Worpswede im Bereich des Edeka-Marktes - Kostentragung durch die Gemeinde L 158 in Etelsen am Ortsausgang Verden - Kostentragung durch die Gemeinde L 158 hinter der Bahnüberführung Langwedel/Förth - Kostentragung durch das Land im Rahmen der Gesamtmaßnahme L 168 in Oyten im Bereich des Aldi-Marktes Richtung Bremen - Kostentragung durch die Gemeinde L 203 im Zuge des Brückenneubaus über die Eyter wurde eine Querungshilfe am Ortseingang angelegt - Kostentragung durch die Gemeinde Ergänzung zu der Querungshilfe L 202/L 203: Die Querungshilfe hat die Gemeinde alleine getragen. Die von mir genannten Kosten des Landes bezogen sich ausschließlich auf die Radweganpassungen. Zu Ihrer Frage nach den Kosten, möchte ich anmerken, dass diese nicht geheim sind, es aber aufwendig ist, diese jeweils in Erfahrung zu bringen, insbesondere da die Kosten überwiegend von Dritten getragen wurden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Teilantwort. Ich hatte gefragt: "An welchen Landesstraßen (Nr. d…
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AW: AW: WG: Bau von Querungshilfen für Kinder auf dem Weg zur Schulbushaltestellen an Landesstraßen im Landkreis Verden (Niedersachsen) in den letzten 10 Jahren [#16428]
Datum
2. Juni 2016 16:37
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Teilantwort. Ich hatte gefragt: "An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?" Geklärt ist, wo Querungshilfen gebaut wurden und für 3 Querungshilfen (Blender L 202/L203; Kirchlinteln (L171) und Langwedel (Abzw. Lessen L 158) ist jetzt auch der Anlass bekannt. - Für die anderen 6 genannten Querungshilfen (2x in Ottersberg (L 132), 2 weitere Querungshilfen in Langwedel (L 158), in Oyten (L 168) und in Thedinghausen (L 203) wurde der Anlass noch nicht benannt. Könnten Sie das freundlicherweise noch angeben? Und auch bei den Kosten ist noch keine Klarheit: Offenbar nur bei der Querungshilfe an der L 158 (hinter der Bahnüberführung Langwedel/Förth) hat das Land die Kosten allein gezahlt. Bei der Querungshilfe in Blender (L 202/L 203) hieß es in Ihrer ersten Antwort vom 17.5.2016: "Weiterhin ist im Jahre 2012 eine Querungshilfe zusammen mit einer Radwegoptimierung an der Kreuzung L 203/ L202 in Blender entstanden. Anlass hierfür war die sicherere Querung der Fußgänger und Radfahrer im besagten Knotenpunkt. Die Kosten hierfür haben sowohl das Land als auch die Gemeinde getragen." In der zweiten Antwort vom 31.5.2016 hieß es jetzt: "Ergänzung zu der Querungshilfe L 202/L 203: Die Querungshilfe hat die Gemeinde alleine getragen. Die von mir genannten Kosten des Landes bezogen sich ausschließlich auf die Radweganpassungen." Das überrascht mich. Laut Zeitungsbericht ( Das scharfe Eck ist entschärft - Achimer Kurier: Ihr Portal des WESER-KURIER vom 15.12.2012: http://www.weser-kurier.de/region/achimer-kurier_artikel,-Das-scharfe-Eck-ist-entschaerft-_arid,456674.html ) lagen die Gesamtkosten der Maßnahme in Blender bei 58000 €. Das bedeutet doch wohl - wenn ich Ihre Aussagen der Landesbehörde richtig verstanden habe, -  dass die  Verlängerung des Radweges hat 50500 € gekostet hat und die ganze Querungshilfe nur 7500 €. - Das wäre ja recht preiswert! Die Information, dass die Beteiligung der Gemeinde Blender auf 7500 € begrenzt war, habe ich aus dem Rathaus Thedinghausen. Von dort erhilelt ich diese Information: "Zu den Querungshilfen in Blender kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:   Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde seinerzeit am 30.11.2012 durch den Landkreis Verden, Herrn Feldhaus, erteilt. Die Bekanntgabe erfolgte am 08.01.2013 in der Sitzung des Bau-, Planungs-, u. Umweltausschusses der Gemeinde Blender unter Punkt 6 Mitteilungen und Anfragen. Zur Beteiligung: Die Gemeinde Blender hat sich seinerzeit mit 7.500,00 € an den Kosten beteiligt." - Um verstehen zu können, wann sich der Baulastträger (das Land) für die sichere Querung an Landesstraßen engagiert, wann es eine verkehrsbehördliche Anordnung geben muss und wann es allein Sache der Straßenbaubehörde ist, über Querungshilfen an Landesstraßen zu entscheinden, möchte ich nach wie vor gerne wissen, wie hoch die Kosten für die jeweiligen Baumaßnahmen waren und ob es evtl. Zuschüsse von "dritter Seite" gab. - Diese Plattform frag den staat (nach dem Informationsfreiheitsgesetz) ist ja gerade dafür da, dass BürgerInnen bei staatlichen Stellen um Auskunft bitten können. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Querungshilfen und Radfahrerfurten Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme hiermit auf Ihre beiden E-Mails von vorl…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Querungshilfen und Radfahrerfurten
Datum
14. Juni 2016 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme hiermit auf Ihre beiden E-Mails von vorletzter Woche zurück. Zu dem Thema Einfärbung des Radweges im Einmündungstrichter: Ich erkenne keinen Widerspruch zwischen den von mir getätigten Aussagen und Ihrem Zeitungsartikel. Die Vorgehensweise habe ich geschildert. Die Tatsache, dass die Einfärbung auch Geld kostet liegt auf der Hand. Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenmeisterei habe ich erfahren - und das war auch mir neu - dass in jüngster Vergangenheit die Roteinfärbungen nicht immer den gewünschten Erfolg mit sich gebracht haben. Insofern ist auch wenn es das letzte Mittel der Wahl ist trotzdem im Einzelfall unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abzuwägen, ob eingefärbt wird oder nicht. Diese Abwägung ist von Seiten des GB-Verden bis dato gegen eine Einfärbung an besagter Stelle ausgefallen. Zu den Querungshilfen noch folgende Ergänzungen: Auch Gemeinden können durchaus Querungshilfen ins Gespräch bringen. Wenn die Lage oder die Anzahl nicht völlig abwegig sind können Querungshilfen nach Rücksprache und in Abstimmung mit unserem Hause von Seiten der Gemeinde zunächst geplant und dann - Planungsrecht vorausgesetzt - auch baulich umgesetzt werden. Die Kostentragung liegt dann aber im Regelfall auch aufgrund mangelnder Querungszahlen vollständig bei der jeweiligen Gemeinde. Die genannten Querungshilfen in Ottersberg, Worpswede, Oyten wurden im Zuge der in meiner E-Mail angesprochenen Verbrauchermärkte mit realisiert, um die zusätzlichen Querungen zu den Märkten sicherer zu gestalten. Die genannte Querungshilfe in Langwedel/Förth wurde im Rahmen der Schulwegsicherheit mit berücksichtigt. Die gannannte Querungshilfe in Thedinghausen wurde auf Wunsch der Gemeinde im Rahmen der Maßnahme mit geplant. Der Hintergrund für die Querungshilfe in Etelsen ist mir nicht bekannt. Bei der Querungshilfe am Knotenpunkt L202/L 203 ist eine vergleichsweise günstige Lösung zum Tragen gekommen, da gegenüber des Linksabbiegestreifens auf der L 203 bereits eine Sperrfläche vorhanden war, die für die Querungshilfe genutzt werden konnte. Dies ist aber in den seltensten Fällen so! Andernorts muss die Fahrbahn aufgeweitet werden, um die Verkehre an der neuen Querungshilfe vorbeizuführen. Davon betroffen sind dann im Regelfall auch die Nebenanlagen wie Radwege und Gehwege und sonstige Anpassungen. Die Kosten kann ich von hier aus nicht ohne Weiteres ermitteln, da die meisten Querungshilfen durch Dritte veranlasst und bezahlt wurden. Genaueres können Sie aber sicherlich - wie Sie es ja auch schon im Fall der Gemeinde Thedinghausen getan haben - durch Rückfragen bei den jeweiligen Gemeinden erfahren. Die Kosten für Querungshilfen liegen aber mitunter im hohen fünfstelligen Bereich. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Gespräche und Schriftwechsel zwischen Ihnen, dem Landkreis Verden, der Polizei, dem MW und unserem Hause gegeben, in denen Ihnen erläutert wurde, dass die von Ihnen gewünschten Querungshilfen von Seiten des Landes nicht umgesetzt werden können. An dieser Situation hat sich bis dato auch nichts geändert. Insofern ist das Thema inzwischen ausreichend und abschließend behandelt worden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für eine weitere Teilantwort…
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AW: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
24. Juni 2016 10:44
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, danke für eine weitere Teilantwort. Ich hatte gefragt: "An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?" Geklärt ist, wo Querungshilfen gebaut wurden und für 7 Querungshilfen ist jetzt auch der Anlass bekannt. Ist "Wunsch der Gemeinde" im Fall der L 203 Thedinghausen für die Landesbehörde schon ein ausreichender Grund - ohne weitere Angaben? Und der Hintergrund für die Querungshilfe in Etelsen ist doch wohl recherchierbar, wenn er Ihnen im Moment "nicht bekannt" ist. Sie schrieben: "Die Kosten kann ich von hier aus nicht ohne Weiteres ermitteln, da die meisten Querungshilfen durch Dritte veranlasst und bezahlt wurden. Genaueres können Sie aber sicherlich - wie Sie es ja auch schon im Fall der Gemeinde Thedinghausen getan haben - durch Rückfragen bei den jeweiligen Gemeinden erfahren." - Das wundert mich. Ich habe die Anfrage am 16.April 2016 an den Zentralen Geschäftsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen gerichtet, weil hier ja die Maßnahmen an Landesstraßen in Niedersachsen koordiniert werden. Und meiner Erfahrung nach gibt es bei jeder abgeschlossenen Maßnahme am Ende auch eine Zahl über die Höhe der Kosten und wer sie getragen hat. Und genau das ist Teil meiner Anfrage! Und da finde ich es befremdlich, wenn Sie mir jetzt vorschlagen, ich könne ja in den diversen Rathäusern um die Informationen nachfragen. Ich habe bei der Landesbehörde nachgefragt und möchte nun auch endlich von hier die noch ausstehenden Antworten haben. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Guten Tag, ich bin erst wieder am 15.08. im Hau…
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
24. Juni 2016 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich bin erst wieder am 15.08. im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Winkelmann (Durchwahl -123). Mit freundlichem Gruß
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AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrte Damen und Herren, diese Nachric…
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
24. Juni 2016 13:28
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Nachricht schickte ich heute, am 24.16, an die Mailadresse meines bisherigen Korrespondenzpartners bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Zentraler Geschäftsbereich : "Sehr geehrte Damen und Herren, danke für eine weitere Teilantwort. Ich hatte gefragt: "An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?" Geklärt ist, wo Querungshilfen gebaut wurden und für 7 Querungshilfen ist jetzt auch der Anlass bekannt. Ist "Wunsch der Gemeinde" im Fall der L 203 Thedinghausen für die Landesbehörde schon ein ausreichender Grund - ohne weitere Angaben? Und der Hintergrund für die Querungshilfe in Etelsen ist doch wohl recherchierbar, wenn er Ihnen im Moment "nicht bekannt" ist. Sie schrieben: "Die Kosten kann ich von hier aus nicht ohne Weiteres ermitteln, da die meisten Querungshilfen durch Dritte veranlasst und bezahlt wurden. Genaueres können Sie aber sicherlich - wie Sie es ja auch schon im Fall der Gemeinde Thedinghausen getan haben - durch Rückfragen bei den jeweiligen Gemeinden erfahren." - Das wundert mich. Ich habe die Anfrage am 16.April 2016 an den Zentralen Geschäftsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen gerichtet, weil hier ja die Maßnahmen an Landesstraßen in Niedersachsen koordiniert werden. Und meiner Erfahrung nach gibt es bei jeder abgeschlossenen Maßnahme am Ende auch eine Zahl über die Höhe der Kosten und wer sie getragen hat. Und genau das ist Teil meiner Anfrage! Und da finde ich es befremdlich, wenn Sie mir jetzt vorschlagen, ich könne ja in den diversen Rathäusern um die Informationen nachfragen. Ich habe bei der Landesbehörde nachgefragt und möchte nun auch endlich von hier die noch ausstehenden Antworten haben. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus." -- Sie mögen daraus ersehen, dass meine ursprüngliche Anfrage vom 16.4.2016 von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit gänzlich beantwortet wurde. Die Frist ist mittlerweile um 5 Wochen und 1 Tag überschritten. Da aus der eben erhaltenen Antwort hervorgeht, dass mein bisheriger Korrespondenzpartner nun für die nächsten 7 Wochen nicht an seinem Arbeitsplatz sein wird und die Mail - innerhalb der Nds. Landesbehörde - Zentraler Geschäftsbereich - nicht weitergeleitet wird, müsste ich auf die vollständige Antwort auf meine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes noch lange warten. - Angesichts der schon verstrichenen Zeit mag ich aber nicht so lange warten. - Deshalb richte ich meine Antwort/Anfrage jetzt noch mal an die Mailadresse der Nds. Landesbehörde-Zentraler Geschäftsbereich verbunden mit der Hoffnung/dem Wunsch jetzt endlich mal die komplette Antwort zu bekommen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrte Damen und Herren, diese Na…
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Von
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Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
5. Juli 2016 09:01
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Nachricht schickte ich am 24. Juni 2016, an die Mailadresse meines bisherigen Korrespondenzpartners bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Zentraler Geschäftsbereich : "Sehr geehrte Damen und Herren, danke für eine weitere Teilantwort. Ich hatte gefragt: "An welchen Landesstraßen (Nr. der Landesstraße, Ort, km-Angabe) im Landkreis Verden wurden in den letzten 10 Jahren (2005-2015) Querungshilfen gebaut? Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?" Geklärt ist, wo Querungshilfen gebaut wurden und für 7 Querungshilfen ist jetzt auch der Anlass bekannt. Ist "Wunsch der Gemeinde" im Fall der L 203 Thedinghausen für die Landesbehörde schon ein ausreichender Grund - ohne weitere Angaben? Und der Hintergrund für die Querungshilfe in Etelsen ist doch wohl recherchierbar, wenn er Ihnen im Moment "nicht bekannt" ist. Sie schrieben: "Die Kosten kann ich von hier aus nicht ohne Weiteres ermitteln, da die meisten Querungshilfen durch Dritte veranlasst und bezahlt wurden. Genaueres können Sie aber sicherlich - wie Sie es ja auch schon im Fall der Gemeinde Thedinghausen getan haben - durch Rückfragen bei den jeweiligen Gemeinden erfahren." - Das wundert mich. Ich habe die Anfrage am 16.April 2016 an den Zentralen Geschäftsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen gerichtet, weil hier ja die Maßnahmen an Landesstraßen in Niedersachsen koordiniert werden. Und meiner Erfahrung nach gibt es bei jeder abgeschlossenen Maßnahme am Ende auch eine Zahl über die Höhe der Kosten und wer sie getragen hat. Und genau das ist Teil meiner Anfrage! Und da finde ich es befremdlich, wenn Sie mir jetzt vorschlagen, ich könne ja in den diversen Rathäusern um die Informationen nachfragen. Ich habe bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich nachgefragt und möchte nun auch endlich von hier die noch ausstehenden Antworten haben. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus." -- Sie mögen daraus ersehen, dass meine ursprüngliche Anfrage vom 16.4.2016 von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit gänzlich beantwortet wurde. Die Frist ist mittlerweile um 7 Wochen und Tag überschritten. Da aus der eben erhaltenen Antwort hervorgeht, dass mein bisheriger Korrespondenzpartner nun für die nächsten 5 Wochen nicht an seinem Arbeitsplatz sein wird und die Mail - innerhalb der Nds. Landesbehörde - Zentraler Geschäftsbereich - nicht weitergeleitet wird, müsste ich auf die vollständige Antwort auf meine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes noch lange warten. - Angesichts der schon verstrichenen Zeit mag ich aber nicht so lange warten. - Deshalb richte ich meine Antwort/Anfrage jetzt noch mal an die Mailadresse der Nds. Landesbehörde-Zentraler Geschäftsbereich verbunden mit der Hoffnung/dem Wunsch jetzt endlich mal die komplette Antwort zu bekommen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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WG: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Dam…
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
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WG: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
20. Juli 2016 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ihre Anfrage zu Querungshilfen haben Sie an den Regionalen Geschäftsbereich Verden (RGB) gerichtet und mehrfach (24.06. und 05.07.2016 gleich zweimal) an die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Zentraler Geschäftsbereich geschickt. Mit dem RGB führen Sie bereits Schriftverkehr. Dieser bemüht sich sehr um Sie. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist dort in den richtigen Händen. In Ihrem Ort wurden alle Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit mit zahlreichen Beteiligten schriftlich und bei Ortsterminen diskutiert und, wo möglich, umgesetzt. Zur abschließenden Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragen nicht im Detail beantwortet werden können, da es weder Daten noch Listen gibt, um an die gewünschten Information zu kommen. Es liegen daher keine Informationen vor, die Ihnen als vorliegende "amtliche Informationen" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes durch meine Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschaffung von Informationen von anderen Behörden oder von Dritten durch die um Auskunft gebetene Behörde sind von dem Informationsfreiheitsgesetz, welches zudem nur Bundesbehörden verpflichtet, nicht erfasst. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit es sich bei den gewünschten Auskünften zu den "Querungshilfen" um "Umweltinformationen" i.S.d. Umweltinformationsgesetzes (NUI) handeln sollte/könnte. Entsprechend gilt dies für das von Ihnen zitierte Gesetz zur Verbesserung von gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG), deren Regelungsgehalt gemäß § 1 die nur dort genannten "Verbraucherprodukte" betrifft. Aufgrund der zahlreichen Fragestellungen bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Der Regionalen Geschäftsbereich Verden und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten eine Durchschrift dieser E- Mail. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehr…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
20. Juli 2016 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ihre Anfrage zu Querungshilfen haben Sie an den Regionalen Geschäftsbereich Verden (RGB) gerichtet und mehrfach (24.06. und 05.07.2016 gleich zweimal) an die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Zentraler Geschäftsbereich geschickt. Mit dem RGB führen Sie bereits Schriftverkehr. Dieser bemüht sich sehr um Sie. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist dort in den richtigen Händen. In Ihrem Ort wurden alle Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit mit zahlreichen Beteiligten schriftlich und bei Ortsterminen diskutiert und, wo möglich, umgesetzt. Zur abschließenden Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragen nicht im Detail beantwortet werden können, da es weder Daten noch Listen gibt, um an die gewünschten Information zu kommen. Es liegen daher keine Informationen vor, die Ihnen als vorliegende „amtliche Informationen“ im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes durch meine Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschaffung von Informationen von anderen Behörden oder von Dritten durch die um Auskunft gebetene Behörde sind von dem Informationsfreiheitsgesetz, welches zudem nur Bundesbehörden verpflichtet, nicht erfasst. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit es sich bei den gewünschten Auskünften zu den „Querungshilfen“ um „Umweltinformationen“ i.S.d. Umweltinformationsgesetzes (NUI) handeln sollte/könnte. Entsprechend gilt dies für das von Ihnen zitierte Gesetz zur Verbesserung von gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG), deren Regelungsgehalt gemäß § 1 die nur dort genannten „Verbraucherprodukte“ betrifft. Aufgrund der zahlreichen Fragestellungen bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Der Regionalen Geschäftsbereich Verden und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten eine Durchschrift dieser E- Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrte Damen und Herren, leide…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
25. Juli 2016 17:09
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider sind zwei meiner Ansprechpartner bis Mitte August im Urlaub und ich habe immer noch keine komplette Antwort auf meine Anfrage vom März diesen Jahres. Ich hatte gefragt: "Was war der jeweilige Anlass für den Bau der Querungshilfe? Wer hat jeweils die Kosten der Querungshilfe getragen: Allein der Baulastträger? Teilung mit anderen Gebietskörperschaften? Wenn ja, in welchem Umfang? Gab es Zuschüsse von anderer Stelle?" Zwar hat man mir mitgeteilt, wo Querungshilfen entstanden sind, aber der Anlass für den Bau der Querungshilfe in Etelsen wurde noch nicht genannt und für folgende Querungshilfen ist noch nicht klar in welchem Umfang die Kosten zwischen Baulastträger (Land) und Gemeide und evtl. Dritten geteilt wurden: L 132 in Ottersberg im Bereich des Aldi-Marktes in Richtung Vorwerk - Kostentragung durch die Gemeinde. L 132 in Worpswede im Bereich des Edeka-Marktes - Kostentragung durch die Gemeinde L 158 in Etelsen am Ortsausgang Verden - Kostentragung durch die Gemeinde L 158 hinter der Bahnüberführung Langwedel/Förth - Kostentragung durch das Land im Rahmen der Gesamtmaßnahme L 168 in Oyten im Bereich des Aldi-Marktes Richtung Bremen - Kostentragung durch die Gemeinde. Ich möchte Sie bitten, mir diese Informationen zukommen zu lassen. Der Hinweis, dass keine Informationen vorliegen, kann nicht richtig sein: Denn zum einen handelt es sich doch um eine Landesbehörde, die ihre Ausgaben dokumentieren muss und zum anderen ist bei jedem Bericht in der Tageszeitung und bei Presseerklärungen des MW und der niedersächsischen Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr immer die Angabe über die Höhe der Kosten und wer sie übernommen hat, dabei. - Also muss es diese Daten auch für die genannten Projekte geben - denke ich. Und: "Die Sicherung des Fußgängers beim Überschreiten der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei." heißt es zum Thema Querungshilfen und zu "§ 25 Fußgänger" bei Bernd Sluka in den Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
WG: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrtAntragsteller/in sehr gee…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
WG: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
12. September 2016 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfragen zu Querungshilfen vom 24.07./ 25.07./ 05.08. und 27.08.2016 liegen mir vor. Ich kann dabei nur auf meine Antwort vom 20.07.2016 zu Querungshilfen im Landkreis Verden verweisen. Ich möchte Ihnen abschließend mitteilen, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über keine Unterlagen bzw. Daten zu der von Ihnen gewünschten Auskunft verfügt. Aufgrund der Urlaubszeit bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Die Regionalen Geschäftsbereiche Verden und Nienburg sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten eine Durchschrift dieser E- Mail. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428] Sehr geehrte Damen und Herren, i…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: AW: Automatische Antwort: Querungshilfen und Radfahrerfurten [#16428]
Datum
2. Oktober 2016 18:22
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erstaunt. Sie schreiben: "Zur abschließenden Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragen nicht im Detail beantwortet werden können, da es weder Daten noch Listen gibt, um an die gewünschten Information zu kommen. Es liegen daher keine Informationen vor, die Ihnen als vorliegende "amtliche Informationen" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes durch meine Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschaffung von Informationen von anderen Behörden oder von Dritten durch die um Auskunft gebetene Behörde sind von dem Informationsfreiheitsgesetz, welches zudem nur Bundesbehörden verpflichtet, nicht erfasst." Hat denn der "Zentrale Geschäftsbereich" des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Niedersachsen keine Informationen über das Tun der einzelnen Geschäftsbereiche? Muss ich bei den einzelnen Geschäftsbereichen (also in Verden für die Anfrage nach dem Bau von Querungshilfen an Landesstraßen im Landkreis Verden und in Nienburg für die Anfrage nach dem Bau von Querungshilfen an Landesstraßen im Landkreis Diepholz) nachfragen oder ist es richtiger sich an das Wirtschaftsministerium zu wenden? Und natürlich ist die Anfrage noch nicht abgeschlossen: Ich habe ja die erbetenen Informationen immer noch nicht bekommen. --- Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>