Bauanträge und Bearbeitungszeiträume

Anfrage an: Bauaufsichtsamt Köln

Wieviele Bauanträge wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 jährlich gestellt und wie war der durchnittliche Bearbeitungszeitraum der einzelnen Anträge, mit den Angaben der Mitarbeiterzahl für Stadt köln. Wieviele Anträge wurden positiv oder negativ beschieden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Ibrahim Isik
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Bauaufsichtsamt Köln Details
Von
Ibrahim Isik
Betreff
Bauanträge und Bearbeitungszeiträume [#266246]
Datum
24. Dezember 2022 08:22
An
Bauaufsichtsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Bauanträge wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 jährlich gestellt und wie war der durchnittliche Bearbeitungszeitraum der einzelnen Anträge, mit den Angaben der Mitarbeiterzahl für Stadt köln. Wieviele Anträge wurden positiv oder negativ beschieden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ibrahim Isik Anfragenr: 266246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266246/ Postanschrift Ibrahim Isik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ibrahim Isik
Ibrahim Isik
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Bearbeitungszeiträume“ vom 24.12.2022 (#266246) wur…
An Bauaufsichtsamt Köln Details
Von
Ibrahim Isik
Betreff
AW: Bauanträge und Bearbeitungszeiträume [#266246]
Datum
5. März 2023 10:09
An
Bauaufsichtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Bearbeitungszeiträume“ vom 24.12.2022 (#266246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ibrahim Isik
Bauaufsichtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Isik, in Ihrem Antrag auf Übermittlung von Informationen haben Sie verschiedene Frageaspekte a…
Von
Bauaufsichtsamt Köln
Betreff
Bauanträge und Bearbeitungszeiträume (#266246)
Datum
7. März 2023 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Isik, in Ihrem Antrag auf Übermittlung von Informationen haben Sie verschiedene Frageaspekte aufgestellt, die sich auf einen Zeitraum von 12 Kalenderjahren beziehen Die Prüfung Ihres so im Detail gestellten IFG-Antrages vollständig nach Recht und Gesetz ist zeitaufwendig und durch die gesellschaftlich breit bekannte herrschende Infektionslage zwischenzeitlich erheblich ins Stocken geraten. Ich bedanke mich daher für Ihre bisherige Geduld. Es ist anzunehmen, dass nun binnen 3 Wochen eine inhaltliche Antwort an Sie ergangen sein wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bauaufsichtsamt Köln
Bauanträge und Bearbeitungszeitenräume (#266246) "Sehr geehrter Herr Isik, mit Ihrer Mail vom 24.12.2022 hab…
Von
Bauaufsichtsamt Köln
Betreff
Bauanträge und Bearbeitungszeitenräume (#266246)
Datum
30. März 2023 14:07
Status
image001.png
5,4 KB


"Sehr geehrter Herr Isik, mit Ihrer Mail vom 24.12.2022 haben Sie konkret beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln die Übermittlung von bestimmten Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragt. Der Informationsantrag ist en Detail wie folgt strukturiert und erfolgt entsprechend die Beantwortung: Frage: Wieviele Bauanträge wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 jährlich gestellt? Antwort: 2010=4.833 Bauanträge; 2011=5.265 Bauanträge; 2012=4.743 Bauanträge; 2013=4.541 Bauanträge; 2014=4.312 Bauanträge; 2015=4.820 Bauanträge; 2016=4.004 Bauanträge; 2017=3.991 Bauanträge; 2018=4.029 Bauanträge; 2019=4.314 Bauanträge; 2020=4.060 Bauanträge; 2021=4.152 Bauanträge Frage: Wie war der durchschnittliche Bearbeitungszeitraum der einzelnen Anträge? Antwort: Diese Informationen, bei dem für jedes Jahr mindestens ca. 4.000 Bauanträge im Detail ausgewertet werden müssten (und das nun für 12 Jahre und damit insgesamt 48.000 Bauanträge)) um den "durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum der einzelnen Anträge" zu erhalten, liegen nicht vor. Da gemäß dem IFG NRW nur Anspruch auf Übermittlung bereits amtlich vorhandener Informationen besteht, nicht jedoch darüber hinaus Anspruch auf Erarbeitung amtlich nicht vorhandener Informationen durch Abfragen, Auswertung und oder Analysen, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage: Mit den Angaben der Mitarbeiterzahl für Stadt Köln? Antwort: Diese Informationen, bei dem nun für 12 Jahre (insgesamt mindestens 3.000 Arbeitstage) die jeweils täglich sich differenzierende Anzahl (weil jederzeit Personalabgänge und/oder -zugänge möglich waren/sind) der für die Bearbeitung von Bauanträgen jeweils tatsächlich vorhandenen Personen ausgewertet werden müssten, liegen nicht vor. Da gemäß dem IFG NRW nur Anspruch auf Übermittlung bereits amtlich vorhandener Informationen besteht, nicht jedoch darüber hinaus Anspruch auf Erarbeitung amtlich nicht vorhandener Informationen durch Abfragen, Auswertung und oder Analysen, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage: Wieviele Anträge wurden positiv beschieden? Antwort: 2010=3.481 Anträge; 2011=3.812 Anträge; 2012=3.655 Anträge; 2013=3.691 Anträge; 2014=3.426 Anträge; 2015=3.707 Anträge; 2016=2.979 Anträge; 2017=3.095 Anträge; 2018=3.116 Anträge; 2019=2.543 Anträge; 2020=2.583 Anträge; 2021=2.630 Anträge Frage: Wieviele Anträge wurden negativ beschieden? Antwort: 2010=453 Anträge; 2011=412 Anträge; 2012=379 Anträge; 2013=265 Anträge; 2014=291 Anträge; 2015=277 Anträge; 2016=255 Anträge; 2017=246 Anträge; 2018=312 Anträge; 2019=217 Anträge; 2020=330 Anträge; 2021=363 Anträge Die heutige Informationsübermittlung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen