Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth

gerne wüsste ich wie viele Bauanträge seit 1927 in der Baruther Radeland Siedlung von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Radeland oder zuvor zuständigen Ämtern gestellt und wie viele von diesen stattgegeben wurde. Außerdem bitte ich jeweils um Mitteilung zur Art der Bauanträge (Wohngebäude, Wochenendhäuser, Nebengelasse, Ersatzbau, Umnutzung).

Bitte teilen Sie mir außerdem mit wie viele Verfahren gerade gegen Grundstückseigentümer oder -pächter der Radeland Siedlung bezüglich "illegalen Wohnens" also der ungenehmigten Nutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen anhängig sind.

Die Radeland Siedlung umfasst folgende Straßen:
Akazienallee, 15837 Baruth/Mark
Birkenallee, 15837 Baruth/Mark
Ebereschenallee, 15837 Baruth/Mark
Neuendorfer Weg, 15837 Baruth/Mark

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    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
20. Oktober 2023 14:16
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Von
Behörde
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Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
20. Oktober 2023 15:49
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
22. Oktober 2023 17:48
An
Landkreis Teltow-Fläming
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gerne wüsste ich wie viele Bauanträge seit 1927 in der Baruther Radeland Siedlung von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Radeland oder zuvor zuständigen Ämtern gestellt und wie viele von diesen stattgegeben wurde. Außerdem bitte ich jeweils um Mitteilung zur Art der Bauanträge (Wohngebäude, Wochenendhäuser, Nebengelasse, Ersatzbau, Umnutzung). Bitte teilen Sie mir außerdem mit wie viele Verfahren gerade gegen Grundstückseigentümer oder -pächter der Radeland Siedlung bezüglich "illegalen Wohnens" also der ungenehmigten Nutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen anhängig sind. Die Radeland Siedlung umfasst folgende Straßen: Akazienallee, 15837 Baruth/Mark Birkenallee, 15837 Baruth/Mark Ebereschenallee, 15837 Baruth/Mark Neuendorfer Weg, 15837 Baruth/Mark
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
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Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
22. Oktober 2023 17:48
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, konnte meine E-Mail mittlerweile zugestellt werden? Offensichtlich war das Postfach Ihrer Behörde voll…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
25. Oktober 2023 09:52
An
Landkreis Teltow-Fläming
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Guten Tag, konnte meine E-Mail mittlerweile zugestellt werden? Offensichtlich war das Postfach Ihrer Behörde voll. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/
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Guten Tag, ich bitte um eine Empfangsbestätigung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
3. November 2023 10:17
An
Landkreis Teltow-Fläming
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Guten Tag, ich bitte um eine Empfangsbestätigung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/
Landkreis Teltow-Fläming
Sehr << Antragsteller:in >> es ist leider keine Anfrage bei uns eingegangen. Bitte überprüfen Sie noc…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
AW: Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
7. November 2023 08:17
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> es ist leider keine Anfrage bei uns eingegangen. Bitte überprüfen Sie noch einmal die E-Mail-Adresse des Empfängers. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> die E-Mail Adresse war unweigerlich richtig, da mehrmals überprüft. …
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
7. November 2023 09:46
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> die E-Mail Adresse war unweigerlich richtig, da mehrmals überprüft. Stattdessen wurde die Meldung gezeigt, dass das E-Mail Postfach des Landkreises überfüllt war und daher keine Nachrichten aufnehmen konnte - und zwar über mehrere Tage hinweg. Gerne sende ich Ihnen wie folgt noch einmal meinen Antrag und bitte um fristgemäße Bearbeitung. Mir wird als Fristende der 22. November 2023 angezeigt. Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gerne wüsste ich wie viele Bauanträge seit 1927 in der Baruther Radeland Siedlung von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Radeland oder zuvor zuständigen Ämtern gestellt und wie viele von diesen stattgegeben wurde. Außerdem bitte ich jeweils um Mitteilung zur Art der Bauanträge (Wohngebäude, Wochenendhäuser, Nebengelasse, Ersatzbau, Umnutzung). Bitte teilen Sie mir außerdem mit wie viele Verfahren gerade gegen Grundstückseigentümer oder -pächter der Radeland Siedlung bezüglich "illegalen Wohnens" also der ungenehmigten Nutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen anhängig sind. Die Radeland Siedlung umfasst folgende Straßen: Akazienallee, 15837 Baruth/Mark Birkenallee, 15837 Baruth/Mark Ebereschenallee, 15837 Baruth/Mark Neuendorfer Weg, 15837 Baruth/Mark Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/
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Sehr [geschwärzt], ich bitte noch einmal freundlich aber nachdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Es tut mir w…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
10. November 2023 14:02
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
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Sehr [geschwärzt], ich bitte noch einmal freundlich aber nachdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Es tut mir wirklich sehr leid Ihnen diesen Aufwand zu verursachen, aber wir kommen sonst nicht weiter. Das Argument, dass sie Siedler sich ab den 1920er Jahren angeblich illegal in der Radeland Siedlung niedergelassen haben und ohne Genehmigung Gebäude errichtet haben, hält sich in Baruth hartnäckig. Die Siedlung wurde ordnungsgemäß gegründet und ich habe selbst einige der offiziellen Baugenehmigungen von Wohlhäusern gezeigt bekommen, sowie die letzte Baugenehmigung aus dem Jahr 2019 gesehen. Die Menschen, die zum jetzigen Zeitpunkt fest mit einem Hauptwohnsitz in der Siedlung gemeldet sind, leben hier ganz legal und dem möchte ich Ausdruck verleihen. Bitte helfen Sie mir dabei um die Rechte dieser Bürger des Landkreises Teltow-Fläming zu schützen. Der Baruther Bauamtsleiter [geschwärzt] hat diese Woche bestätigt, dass am 23. November dem Bauausschuss ein Aufstellungsbeschluss für einen bestandssichernden Bebauungsplan der Radeland Siedlung vorgelegt werden soll. Einen Tag zuvor läuft die Frist für diese Anfrage ab. Ich bitte daher um entsprechend fristgerechte Bereitstellung der Informationen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um frühzeitige Rücksprache und die Bekanntgabe des aktuellen Kenntnisstandes. Bereits im Juni 2023 hatte die Radeländer Ortsvorsteherin [geschwärzt] bei [geschwärzt] angefragt ob aktuell Verfahren wegen "illegalen Wohnens" in der Siedlung laufen. Bisher ohne Erfolg. Ich hoffe sehr auf Ihre Zuarbeit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290648 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landkreis Teltow-Fläming
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an Frau [geschwärzt] w…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
AW: Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth [#290648]
Datum
13. November 2023 08:57
Status
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Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an Frau [geschwärzt] weitergeleitet. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] *[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt] *[geschwärzt], *[geschwärzt] *[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren unten angeführten Antrag auf Ak…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG
Datum
16. November 2023 17:05
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren unten angeführten Antrag auf Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass zu den genannten Themenbereichen keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und keine Verbraucherinformationen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorliegen. Betreffend die Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit Sie Informationen aus "anhängigen Verfahren" beantragen, unterfallen diese schon nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Nach § 2 Absatz 4 AIG wird in laufenden Verfahren Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendenden Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechtes gewährt. Akteneinsichtsansprüche in solche Verfahren richten sich nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg und setzen zwingend eine Beteiligtenstellung im jeweils betroffenen Verfahren voraus. Eine Akteneinsicht nach dem AIG in anhängige Verfahren ist daher abzulehnen. Soweit sich Ihr Antrag auf die Anzahl der Verfahren bezieht, welche "gerade gegen Grundstückseigentümer oder -pächter der Radeland Siedlung bezüglich "illegalen Wohnens" also der ungenehmigten Nutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen anhängig sind", liegt diese Information im Sinne des AIG nicht vor. Das AIG verpflichtet nicht zur Erstellung, Beschaffung und Aufbereitung von Informationen. Bei Angaben aus den Akten handelt es sich um vorhandene Informationen, die nicht neu erstellt werden müssen. Davon zu unterscheiden sind jedoch Angaben über einzelne Akten. Sofern eine Auswertung oder Statistik nicht ohnehin geführt wird, ist diese Information nicht vorhanden. Diese müsste anlässlich Ihres Antrags erst erstellt werden. Zur Erstellung einer neuen Information verpflichtet das AIG jedoch grundsätzlich nicht. Diesbezüglich verweise ich auf die Anwendungshinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu § 3 AIG unter Randnummer 2. Soweit sich Ihr Antrag auf die Anzahl und Art der seit 1927 in der Baruther Radeland Siedlung von (gemeint ist wohl bei) der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Radeland oder zuvor zuständigen Ämtern gestellten und stattgegebenen Bauanträge bezieht, liegt auch diese Information im Sinne des AIG nicht vor. Für Akten, welche den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich anderer Gebietskörperschaften wie Gemeinden betreffen, kann der vorliegende Antrag nicht zum Erfolg führen. Diese Akten werden bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft aufbewahrt und können auch nur dort eingesehen werden. Darüber hinaus ist nicht überschaubar, welche oder auch nur wie viele Bauanträge in den letzten 96 (!) Jahren gestellt oder genehmigt wurden. Nur ein sehr geringer Anteil der Akten dürfte überhaupt noch existieren. Soweit diese archiviert wurden, fallen diese in den Anwendungsbereich des Brandenburgischen Archivgesetzes und sind als Archivunterlagen einer Akteneinsicht nach dem AIG nicht zugänglich. Dies betrifft vor allem die in der DDR-Zeit und auch davor angefallenen Bauantragsakten, welche in das Kreis- und Verwaltungsarchiv übernommen wurden. Soweit im Landkreis Teltow-Fläming noch Bauantragsakten zur Radeland Siedlung vorliegen, verpflichtet das AIG auch hier nicht zur Erstellung neuer Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag << Antragsteller:in >> ich freue mich endlich…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
16. November 2023 18:07
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> ich freue mich endlich von Ihnen zu hören. Bisherige Kontaktversuche blieben unbeantwortet. Nicht nur durch meine Person, sondern auch durch unsere Ortsvorsteherin in offizieller Funktion. Falls ihr die Information zur Anzahl der aktuell laufenden Verfahren wegen illgealen Wohnens zustehen sollten, würde ich mich doch sehr freuen, wenn sie ihr antworten könnten. Die Anfrage wurde am 10. Juni 2023 (vor immerhin fünf Monaten!) versendet. Sie sind sehr ausführlich in Ihren Begründungen. Diese haben sicher mehr Zeit in Anspruch genommen als die "Recherche" und "Aufbereitung der Information". Sie hätten mir damit sehr geholfen. Immerhin wird das "illegale Wohnen" immer wieder als Argument gegen einen bestandssichernden Bebauungsplan herangezogen. Für viele Bürger Ihres Landkreises hängt also sehr viel davon ab, dieses Argument zu entkräften. Interessant sind für mich nunmehr nur die Bauanträge und Bauvoranfragen, die nach 2013 unter Beteiligung der Stadt Baruth/Mark positiv entschieden wurden. Sie haben durchaus Recht damit, dass Sie nicht zur Aufarbeitung von Informationen verpflichtet sind... zumindest nicht rechtlich. Jedoch ist auch der Aufwand zu beachten. Alleine schon die Niederschrift einer Information könnte als "Aufbereitung" gewertet werden. Soweit die Informationen digital vorliegen, bitte ich freundlich darum eine entsprechende Abfrage in Ihrem System zu machen und die Informationen (wie gesagt nur noch nach 2013) bereitzustellen. Falls dies nicht möglich sein sollte, bitte ich vor Fristablauf um einen rechtsmittelfähigen, ablehnenden Bescheid. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/
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AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
22. November 2023 05:56
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Teltow-Fläming
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Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. November 2023 05:56
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
22. November 2023 05:57
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
22. November 2023 06:04
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
1. Dezember 2023 10:18
An
Landkreis Teltow-Fläming
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
1. Dezember 2023 10:18
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
1. Dezember 2023 10:23
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
1. Dezember 2023 10:23
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
16. Dezember 2023 13:25
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Teltow-Fläming
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Dezember 2023 13:25
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfa…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
16. Dezember 2023 13:25
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauanträge und Verfahren in der Radeland Siedlung von Baruth“ vom 20.10.2023 (#290648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist beschieden und b…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
19. Dezember 2023 12:15
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist beschieden und befindet sich auf dem Postweg. Da ich nach AIG an das Schriftformerfordernis gebunden bin, kann der Bescheid nicht per E-Mail übersendet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648] Vielen Dank. Das ist kein Problem, ich werde den Bescheid gerne hint…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach AIG / UIG / VIG [#290648]
Datum
19. Dezember 2023 13:03
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank. Das ist kein Problem, ich werde den Bescheid gerne hinterher hochladen, damit er öffentlich zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290648/
Landkreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023
Datum
19. Dezember 2023
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648]
Guten Tag, vielen Dank für den ablehnenden Bescheid. Hi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648]
Datum
23. Dezember 2023 17:36
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den ablehnenden Bescheid. Hiermit reiche ich Widerspruch ein. Falls Sie eine andere Form des Widerspruchs benötigen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Gerne ändere ich meine Anfrage und bitte daher nur noch um Auskünfte zu abgeschlossenen Verfahren. Gegenüber der MAZ konnte die Untere Bauaufsicht immerhin Angaben zur Anzahl der Verfahren machen. Entspricht Ihre Argumentation dann noch den Gleichbehandlungsgrundsatz? Bitte teilen Sie mir daher mit wie viele Bauanträge und Bauvoranfragen in der Radeland Siedlung seit 2013 positiv entschieden wurden. Bitte teilen Sie mir außerdem mit wie viele Bußgelder wegen "illegalen Wohnens" seit 2013 gegen Eigentümer und Pächter der Radeland Siedlung verhängt wurden. Ich bin Führerin der Petition "Zukunft für Radeland Siedlung". Daher gehe ich von einer Beteiligtenstellung aus. Ich möchte doch wirklich nicht viel von Ihnen wissen. Die Aussage, dass die Anzahl der genehmigten Bauanträge erst "erstellt" werden müsse, hört sich für mich nicht schlüssig an. Sind Sie sicher, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg das auch so sieht? Vorsichtshalber lasse ich diese Anfrage durch sie prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648]
Guten Tag, vielen Dank für den ablehnenden Bescheid. Hi…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648]
Datum
23. Dezember 2023 17:37
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den ablehnenden Bescheid. Hiermit reiche ich Widerspruch ein. Falls Sie eine andere Form des Widerspruchs benötigen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Gerne ändere ich meine Anfrage und bitte daher nur noch um Auskünfte zu abgeschlossenen Verfahren. Gegenüber der MAZ konnte die Untere Bauaufsicht immerhin Angaben zur Anzahl der Verfahren machen. Entspricht Ihre Argumentation dann noch den Gleichbehandlungsgrundsatz? Bitte teilen Sie mir daher mit wie viele Bauanträge und Bauvoranfragen in der Radeland Siedlung seit 2013 positiv entschieden wurden. Bitte teilen Sie mir außerdem mit wie viele Bußgelder wegen "illegalen Wohnens" seit 2013 gegen Eigentümer und Pächter der Radeland Siedlung verhängt wurden. Ich bin Führerin der Petition "Zukunft für Radeland Siedlung". Daher gehe ich von einer Beteiligtenstellung aus. Ich möchte doch wirklich nicht viel von Ihnen wissen. Die Aussage, dass die Anzahl der genehmigten Bauanträge erst "erstellt" werden müsse, hört sich für mich nicht schlüssig an. Sind Sie sicher, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg das auch so sieht? Vorsichtshalber lasse ich diese Anfrage durch sie prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Teltow-Fläming
WG: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail wur…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 20.10.2023 [#290648]
Datum
2. Januar 2024 11:39
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail wurde von Frau Dworatzek an die für Widerspruchsbearbeitung zuständige Rechtliche Bauaufsicht weitergeleitet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Widerspruch in dieser Form nicht wirksam eingelegt werden kann. Der Widerspruch ist nach § 70 Abs.1 VwGO schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die vorliegende Einlegung mittels einfacher E-Mail erfüllt weder die Voraussetzungen der schriftlichen noch der (qualifizierten) elektronischen Form nach § 3a Abs.2 VwVfG. Ich stelle anheim, die Widerspruchseinlegung formwirksam nachzuholen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Lauf der Widerspruchsfrist durch Ihre E-Mail nicht gehemmt wird. In der Sache selbst erlauben Sie mir einige Hinweise. Auch gegenüber der MAZ konnten keine konkreten Zahlen übermittelt werden. Der entsprechende Hinweis des Landkreises wurde von der MAZ aber leider nicht in den Artikel aufgenommen. Allerdings deutet schon die Formulierung "Seit 2015 seien dort etwa 75 ordnungsbehördliche Verfahren geführt worden." im Artikel vom 22.12.2023 darauf hin, dass keine konkreten Zahlen vorlagen. Soweit Sie, wohl im Rahmen der Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, von einer Beteiligtenstellung als Führerin der Petition "Zukunft für Radeland Siedlung" ausgehen, kann ich diese Einschätzung nicht teilen. Die Beteiligtenstellung richtet sich streng nach § 13 VwVfG und ist für jedes einzelne Verwaltungsverfahren gesondert zu betrachten. Anspruch auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG haben nur die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, dessen Akten eingesehen werden sollen. Hiernach sind Sie in eigenen Verwaltungsverfahren selbstverständlich Beteiligte, nicht aber in den Verwaltungsverfahren Dritter. Mit freundlichen Grüßen