Bauantrag

Wie lange darf sich das für Bauanträge zuständige Amt mit einem gewerblichen Bauantrag bis zu einer Entscheidung befassen? Muss dabei eine Frist gewahrt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauantrag [#268189]
Datum
20. Januar 2023 03:43
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange darf sich das für Bauanträge zuständige Amt mit einem gewerblichen Bauantrag bis zu einer Entscheidung befassen? Muss dabei eine Frist gewahrt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268189/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail am 20.01.2023. Wir würden Ihre…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
AW: Bauantrag [#268189]
Datum
26. Januar 2023 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail am 20.01.2023. Wir würden Ihren Antrag gern an die aktenbearbeitende und der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Zuständig ist die Behörde, in deren Gebiet das betreffende Grundstück liegt. Dafür fehlen uns aber die notwendigen Informationen. Ich füge Ihnen einen Link bei, der eine Verzeichnisliste über alle unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg aufführt. https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~bauaufsichtsbehoerden-untere Wenn Sie uns mitteilen, welche untere Bauaufsichtsbehörde für Ihr Anliegen zuständig ist, leiten wir Ihre Anfrage direkt weiter. Oder Sie teilen uns die Adresse des Grundstücks mit, zumindest die Stadt/ den Landkreis, in welchem das Grundstück liegt. Bitte teilen Sie uns die notwendigen Informationen mit, da Ihr Anliegen hier sonst nicht bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte meine allgemeine Frage ganz konkret beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen << An…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauantrag [#268189]
Datum
29. Januar 2023 23:22
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich möchte meine allgemeine Frage ganz konkret beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268189/
Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf meine E-Mail vom 26.01.2023. Sie haben uns die dari…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
AW: Bauantrag [#268189]
Datum
1. Februar 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awbauantrag268189.eml
19,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf meine E-Mail vom 26.01.2023. Sie haben uns die darin angeforderten Informationen leider mit Ihrer Antwort vom 29.01.2023 nicht zukommen lassen. Bitte holen Sie dies unter Angabe Ihrer postalischen Adresse bis zum 10.02.2023 nach. Andernfalls kann ich Ihr Anliegen nicht bearbeiten und muss Ihren Antrag aufgrund von Unzuständigkeit ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es geht um eine ganz einfache Auskunft: Wie lange darf sich das für Bauanträge zust…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauantrag [#268189]
Datum
3. Februar 2023 12:17
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es geht um eine ganz einfache Auskunft: Wie lange darf sich das für Bauanträge zuständige Amt mit einem gewerblichen Bauantrag bis zu einer Entscheidung befassen? Muss dabei eine Frist gewahrt werden? Bitte beantworten Sie nur diese Fragen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268189/
Landesamt für Bauen und Verkehr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Februar 2023 12:17
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauantrag“ vom 20.01.2023 (#268189) wurde von Ihnen nicht in der g…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bauantrag [#268189]
Datum
22. Februar 2023 23:54
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauantrag“ vom 20.01.2023 (#268189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> es tut mir leid, dass sich die Beantwortung Ihrer E-Mail hier im Haus ver…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
WG: Automatische Antwort: Bauantrag [#268189]
Datum
28. Februar 2023 12:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> es tut mir leid, dass sich die Beantwortung Ihrer E-Mail hier im Haus verzögert hat. Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Im Land Brandenburg sorgt die oberste Bauaufsicht als Sonderaufsicht über die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die einheitliche Anwendung des Baurechts im Land Brandenburg. Die oberste Bauaufsicht ist im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) angesiedelt (siehe https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/oberste-bauaufsicht/# ff.). Für das Bundesland Brandenburg ist die Behandlung von Bauanträgen in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) (siehe https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016, hier § 69 "Behandlung des Bauantrags", einschl. Fristen) geregelt. Ergänzend dazu bietet das MIL "Entscheidungshilfen zur Brandenburgischen Bauordnung" (Stand Juni 2021), veröffentlicht unter https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/rechtsgrundlagen/planen-bauen/ (hier S. 48 ff.; bezugnehmend auf den o.g. § 69 (BbgBO)). Mit freundlichen Grüßen