Bauarbeiten Florian-Geyer-Str. / Adlershof / Die Straße ist zu eng!

Herr Koschnick, wir sind Anwohner der Florian-Geyer-Str. in Adlershof. Mit Verwunderung haben wir fest gestellt, dass die Straße in der Breite, um 1,20m,
verringert wird. Ist das richtig geplant? Wir Anwohner fragen uns, wie danach die Parksituation aussehen soll. Praktisch kann dann nur noch auf einer Seite geparkt werden, da sonst in der Mitte keine ausreichende Durchfahrtsbreite gegeben ist. Welche Seite soll das dann sein?
Desweiteren erzählen die Bauarbeiter, dass die Straße zur Einbahnstraße wird. Wenn Ja, in welche Richtung und wie weit soll diese reichen?
Und im Zuge der Elektromobilisierung stellt sich auch die Frage, warum nicht gleich Ladesäulen für E-Autos mit geplant und gebaut wurden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Erik Krüger
sowie die Anwohner der Florian-Geyer-Str. 99 - 109

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  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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An Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick Details
Von
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Betreff
Bauarbeiten Florian-Geyer-Str. / Adlershof / Die Straße ist zu eng! [#280484]
Datum
5. Juni 2023 09:07
An
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Koschnick, wir sind Anwohner der Florian-Geyer-Str. in Adlershof. Mit Verwunderung haben wir fest gestellt, dass die Straße in der Breite, um 1,20m, verringert wird. Ist das richtig geplant? Wir Anwohner fragen uns, wie danach die Parksituation aussehen soll. Praktisch kann dann nur noch auf einer Seite geparkt werden, da sonst in der Mitte keine ausreichende Durchfahrtsbreite gegeben ist. Welche Seite soll das dann sein? Desweiteren erzählen die Bauarbeiter, dass die Straße zur Einbahnstraße wird. Wenn Ja, in welche Richtung und wie weit soll diese reichen? Und im Zuge der Elektromobilisierung stellt sich auch die Frage, warum nicht gleich Ladesäulen für E-Autos mit geplant und gebaut wurden? Vielen Dank für Ihre Antwort. Erik Krüger sowie die Anwohner der Florian-Geyer-Str. 99 - 109
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280484/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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