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Bauarbeiten im öffentlichen Straßenland und bei Grundstücksanschluss

Eine Aufstellung der Bauarbeiten und Tiefbauarbeiten im Zeitraum von 1989 - 2013 im Bereich der Langobardenstraße 9-13 in 15834 Rangsdorf.

Zudem möchte ich gerne eine Karte mit dem Verlauf der neu verlegten Rohrleitungen in dem o.g. Zeitraum für den Bereich der Langobardenstraße 9-13 erhalten.

Auch sollten aus der Karte der Verlauf der Leitungen zu den einzelnen Grundstücken Nr. 10 A und 10 B ersichtlich sein. Zudem möchte ich Wissen zu welchem Zeitpunkt an den beiden Grundstücken Bauarbeiten vorgenommen worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauarbeiten im öffentlichen Straßenland und bei Grundstücksanschluss [#5270]
Datum
8. Januar 2014 17:12
An
Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: Eine Aufstellung der Bauarbeiten und Tiefbauarbeiten im Zeitraum von 1989 - 2013 im Bereich der Langobardenstraße 9-13 in << Adresse entfernt >>. Zudem möchte ich gerne eine Karte mit dem Verlauf der neu verlegten Rohrleitungen in dem o.g. Zeitraum für den Bereich der Langobardenstraße 9-13 erhalten. Auch sollten aus der Karte der Verlauf der Leitungen zu den einzelnen Grundstücken Nr. 10 A und 10 B ersichtlich sein. Zudem möchte ich Wissen zu welchem Zeitpunkt an den beiden Grundstücken Bauarbeiten vorgenommen worden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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