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Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer"

Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer".

Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602

Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2017
  • Frist
    26. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bauartzulassung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer" [#24430]
Datum
25. August 2017 09:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer". Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602 Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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