Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer"
Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer".
Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017:
Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. August 2017
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26. September 2017
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