Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen).

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang zur gesamten Denkmalakte "Schlosshotel Heidelberg" (1876/1926) nebst den Stellungnahmen des Heidelberger Denkmalbeirates sowie denen der Heidelberger Denkmalschutzbehörde einschließlich deren Zumutbarkeitsberechnungen sowie dem hier angewandten / zu berücksichtigenden Entscheidungskriterium. Die vormalige Eigentümerin Land Baden-Württemberg verwehrte mir hierzu jeglichen Informationszugang, weshalb eine Klage zum Bundesverfassungsgericht führte, die ohne Angabe von Gründen nicht angenommen wurde. Das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wurde erst einige Jahre danach verabschiedet, sodaß heute nun "Anspruchsberechtigung" auf Informationszugang besteht gemäß Information des Bundespräsidialjustiziariat Berlin Abt. Verfassungsgericht an mich. Das Ergebnis des Denkmalschutzverfahrens war nicht nur der vollständige Abbruch der Schutzsache, sondern ein wesentlich größerer Nachfolgebau "Schlosshotel-Appartements" ohne gestalterischen Bezug zum historischen nebst Errichtung zwei weiterer großer Appartementbauten unter Verlust der öffentlichen Zugänglichkeit des bevorzugten Aussichtspunktes der Heidelberger Romantiker. Diese Nachfolgebebauung unter nicht-öffentlicher Beteiligung von Denkmalschutz Stadt Heidelberg und Denkmalpflege Land BW direkt oberhalb des Heidelberger Schlossgartens stellt die mit größte und bleibende Beschädigung des historischen Erscheinungsbildes Heidelbergs dar. Nachdem alle amtlichen Akten nach Beschluss des Europarates bis 2022 zu digitalisieren waren nehme ich bevorzugt Informationszugang auf diesem Wege. Da das Landesamt für Delkmalpflege BW im vorangegangenen LIFG-Antrag Aufebung der vorangegangenen Gebührenerhebung gewährte, nehme ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch.

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  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt f…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
31. Dezember 2023 22:51
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang zur gesamten Denkmalakte "Schlosshotel Heidelberg" (1876/1926) nebst den Stellungnahmen des Heidelberger Denkmalbeirates sowie denen der Heidelberger Denkmalschutzbehörde einschließlich deren Zumutbarkeitsberechnungen sowie dem hier angewandten / zu berücksichtigenden Entscheidungskriterium. Die vormalige Eigentümerin Land Baden-Württemberg verwehrte mir hierzu jeglichen Informationszugang, weshalb eine Klage zum Bundesverfassungsgericht führte, die ohne Angabe von Gründen nicht angenommen wurde. Das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wurde erst einige Jahre danach verabschiedet, sodaß heute nun "Anspruchsberechtigung" auf Informationszugang besteht gemäß Information des Bundespräsidialjustiziariat Berlin Abt. Verfassungsgericht an mich. Das Ergebnis des Denkmalschutzverfahrens war nicht nur der vollständige Abbruch der Schutzsache, sondern ein wesentlich größerer Nachfolgebau "Schlosshotel-Appartements" ohne gestalterischen Bezug zum historischen nebst Errichtung zwei weiterer großer Appartementbauten unter Verlust der öffentlichen Zugänglichkeit des bevorzugten Aussichtspunktes der Heidelberger Romantiker. Diese Nachfolgebebauung unter nicht-öffentlicher Beteiligung von Denkmalschutz Stadt Heidelberg und Denkmalpflege Land BW direkt oberhalb des Heidelberger Schlossgartens stellt die mit größte und bleibende Beschädigung des historischen Erscheinungsbildes Heidelbergs dar. Nachdem alle amtlichen Akten nach Beschluss des Europarates bis 2022 zu digitalisieren waren nehme ich bevorzugt Informationszugang auf diesem Wege. Da das Landesamt für Delkmalpflege BW im vorangegangenen LIFG-Antrag Aufebung der vorangegangenen Gebührenerhebung gewährte, nehme ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295924/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schubert, Julian (RPS) <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: D…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
WG: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
2. Januar 2024 12:04
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schubert, Julian (RPS) <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 2. Januar 2024 11:20 An: FPS - Abteilung 8 (RPS) Kopfstelle LVN <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924] Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 31.12.2023 am selben Tage. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 31.12.2023 am selben Tage. Mit…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
2. Januar 2024 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 31.12.2023 am selben Tage. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Zoeltner, das Landesamt für Denkmalpflege hat in dem Verfahren nach LIFG FragdenStaat Nr. 2959…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
8. Januar 2024 15:23
Status
Sehr geehrter Herr Zoeltner, das Landesamt für Denkmalpflege hat in dem Verfahren nach LIFG FragdenStaat Nr. 295924 den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit um Beratung gebeten. Die Anfrage weißt eine überdurchschnittliche Komplexität und Umfang auf, da viele geschützte Personen betroffen sind. Deshalb verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrages auf bis zu drei Monate nach § 7 Abs. 7 LIFG. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Vielen Dank für Information. Mit dem Schwärzen von Namen bin ich einverstanden, desgleichen mit der Inanspruchnah…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
9. Januar 2024 17:47
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Information. Mit dem Schwärzen von Namen bin ich einverstanden, desgleichen mit der Inanspruchnahme der gesetzlichen 3-Monatsfrist seitens dem Land Baden-Württemberg. Der Kostenaufwand kann mir nicht höher berechnet werden als in LIFG gesetzlich geregelt und über meine finanziellen Möglichkeiten als Bezieher von Niedriglohneinkommen im Minijob hinausgehend. Bei dem vom Land BW hier beteiligten Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ist hiermit um Unterstütztung und Beihilfe im Klageweg ggfs. bis zum Bundesverfassunsgericht beantragt im Falle dass der Antrag nicht vollständig im gesetzlichen Anspruch beschieden werden sollte. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 295924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295924/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir weisen darauf hin, dass der im letzten Absatz gestellte Klageantrag nicht in die…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
16. Januar 2024 09:24
Status
Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir weisen darauf hin, dass der im letzten Absatz gestellte Klageantrag nicht in die Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege fällt und deshalb bei einer anderen Stelle vorgebracht werden muss. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
Guten Tag, im letzten Absatz ist nicht "Klageantrag gestellt", sondern es wird die rechtliche Möglichk…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen). [#295924]
Datum
16. Januar 2024 21:02
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im letzten Absatz ist nicht "Klageantrag gestellt", sondern es wird die rechtliche Möglichkeit des Aufhebens entstehender Gebühren in Anspruch genommen für den Fall dass sie auch hier besteht in gleicher Behandlung der Verfahrensweise. Sollte diese Möglichkeit in diesem Falle nicht besteht unter Information an mich zu den Gründen warum nicht, berührt dies nicht den im ersten Satz des Antrags formulierten Anspruch gemäß LIFG, der fortbesteht (unter begründeter Gebührenerhebung). Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295924/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>