Baudenkmal "Schlosshotel Heidelberg" (abgerissen).
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang zur gesamten Denkmalakte "Schlosshotel Heidelberg" (1876/1926) nebst den Stellungnahmen des Heidelberger Denkmalbeirates sowie denen der Heidelberger Denkmalschutzbehörde einschließlich deren Zumutbarkeitsberechnungen sowie dem hier angewandten / zu berücksichtigenden Entscheidungskriterium. Die vormalige Eigentümerin Land Baden-Württemberg verwehrte mir hierzu jeglichen Informationszugang, weshalb eine Klage zum Bundesverfassungsgericht führte, die ohne Angabe von Gründen nicht angenommen wurde. Das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wurde erst einige Jahre danach verabschiedet, sodaß heute nun "Anspruchsberechtigung" auf Informationszugang besteht gemäß Information des Bundespräsidialjustiziariat Berlin Abt. Verfassungsgericht an mich. Das Ergebnis des Denkmalschutzverfahrens war nicht nur der vollständige Abbruch der Schutzsache, sondern ein wesentlich größerer Nachfolgebau "Schlosshotel-Appartements" ohne gestalterischen Bezug zum historischen nebst Errichtung zwei weiterer großer Appartementbauten unter Verlust der öffentlichen Zugänglichkeit des bevorzugten Aussichtspunktes der Heidelberger Romantiker. Diese Nachfolgebebauung unter nicht-öffentlicher Beteiligung von Denkmalschutz Stadt Heidelberg und Denkmalpflege Land BW direkt oberhalb des Heidelberger Schlossgartens stellt die mit größte und bleibende Beschädigung des historischen Erscheinungsbildes Heidelbergs dar. Nachdem alle amtlichen Akten nach Beschluss des Europarates bis 2022 zu digitalisieren waren nehme ich bevorzugt Informationszugang auf diesem Wege. Da das Landesamt für Delkmalpflege BW im vorangegangenen LIFG-Antrag Aufebung der vorangegangenen Gebührenerhebung gewährte, nehme ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch.
Antwort verspätet
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Datum31. Dezember 2023
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6. Februar 2024
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