Bauernproteste am 08.01.2023

heute fand eine Sternfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen statt.
Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Streckenführung über die A650 von Behördenseite genehmigt ? Die Autobahn ist doch für Fahrzeuge dieser Art nicht freigegeben. Bei dieser Fahrt kam es zu zeitweiligen Blockierungen von Autobahnauffahrten und somit zur Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer. Eine alternative Streckenführung über die alte B37 von Bad Dürkheim über Maxdorf nach Ludwigshafen stand für die Demo zur Verfügung.

Ergebnis der Anfrage

Die Genehmigung liegt in diesem Fall beim Kreis Bad Dürkheim, dem Landkreis Rhein-Pfalz und der Stadt Ludwigshafen Rhein.
Ich werde die Anfrage an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim stellen um von dort eine Antwort zu bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: heute fand eine Sternfahrt von lan…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauernproteste am 08.01.2023 [#296641]
Datum
8. Januar 2024 20:12
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
heute fand eine Sternfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen statt. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Streckenführung über die A650 von Behördenseite genehmigt ? Die Autobahn ist doch für Fahrzeuge dieser Art nicht freigegeben. Bei dieser Fahrt kam es zu zeitweiligen Blockierungen von Autobahnauffahrten und somit zur Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer. Eine alternative Streckenführung über die alte B37 von Bad Dürkheim über Maxdorf nach Ludwigshafen stand für die Demo zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296641/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> hies…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bauernproteste am 08.01.2023 [#296641]
Datum
29. Januar 2024 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> hiesiger Behörde wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zwar als Landesordnungsbehörde die Fach- und Rechtsaufsicht über die allgemeinen örtlichen Ordnungsbehörden ausübt, eine eigene Zuständigkeit für ordnungsrechtliche Verfügungen aber nur auf wenige, besondere Fälle begrenzt ist. Dies trifft auch auf den Rechtsbereich des Versammlungsrechts zu. Hier liegt die Zuständigkeit für den Vollzug des Versammlungsgesetzes und somit auch für den Erlass versammlungsrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Auflagenscheide) bei den Verwaltungen der Landkreise, der großen kreisangehörigen Städte und der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden für Ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dies ist auch hinsichtlich der versammlungsrechtlichen Veranstaltungen im Rahmen der Bauernproteste am 08.01.2024 zu berücksichtigen. Zwar wurde die ADD teilweise durch die örtlichen Versammlungsbehörden über dort angemeldete Protestaktionen in Kenntnis gesetzt, so auch über die von Ihnen genannte Protestfahrt von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen, die Entscheidung über die Ausgestaltung der versammlungsrechtlichen Genehmigungen lag jedoch weiterhin im Ermessen der jeweiligen Versammlungsbehörden. Insofern kann ich hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Streckenführungen auf der Bundesautobahn (BAB) 650 von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen nur auf die Zuständigkeit der Versammlungsbehörden bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Stadtverwaltung Ludwigshafen verweisen. Abdrucke der entsprechenden versammlungsrechtlichen Verfügungen hierzu liegen hier im Übrigen nicht vor. Auch wenn ich damit Ihrem Anliegen nicht unmittelbar zum Erfolg verhelfen konnte, hoffe ich, dass der aufgezeigte Verfahrensweg zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage führen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste am 08.01.2023“ vom 08.01.2024 (#296641) wurde von I…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauernproteste am 08.01.2023 [#296641]
Datum
17. Februar 2024 22:27
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste am 08.01.2023“ vom 08.01.2024 (#296641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste am 08.01.2023“ vom 08.01.2024 (#296641) wurde von I…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauernproteste am 08.01.2023 [#296641]
Datum
17. Februar 2024 22:27
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste am 08.01.2023“ vom 08.01.2024 (#296641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde bereits am 29.01.2024 beantwortet(!). Meine diesbezügl…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bauernproteste am 08.01.2023 [#296641]
Datum
21. Februar 2024 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde bereits am 29.01.2024 beantwortet(!). Meine diesbezügliche E-Mail habe ich dieser E-Mail nochmals zu Ihrer Information angefügt. Mit freundlichen Grüßen