Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften

Für das komplette Gebiet Baden Württembergs die Anzahl der für den 8.1.2024 bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das:
- die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten
-die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten

Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für das komplette Gebiet Baden Wür…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296609]
Datum
8. Januar 2024 16:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das komplette Gebiet Baden Württembergs die Anzahl der für den 8.1.2024 bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das: - die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten -die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296609/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-48/6 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296609]
Datum
9. Januar 2024 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-48/6 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Ihren Antrag haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296609]
Datum
10. Januar 2024 15:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) vom 8. Januar 2024, in dem Sie Anzahl der bekannten Behinderungen von Rettungskräften im Rahmen der Bauernproteste erfragen. Die von Ihnen begehrten Daten liegen weder dem Innenministerium Baden-Württemberg noch den Integrierten Leitstellen vor. Der Informationszugang aus § 1 Abs. 2 LIFG beschränkt sich gemäß § 3 Nr. 3 LIFG auf die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen amtlichen Informationen. Im Übrigen wird gemäß § 9 Abs. 2 LIFG mitgeteilt, dass der gewünschte Informationszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt weder ganz noch teilweise möglich sein wird. Auf die Erhebung einer Gebühr wird im Falle einer ablehnenden Entscheidung nach Sinn und Zweck des LIFG verzichtet, vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen